Jup. Auch mein Stammhotel seit "immer" (auch als es noch Sidorme hiess).
Moderne Zimmer, günstige Preise, reichlich Parkplätze, Restaurants-Tankstelle-Supermarkt in Laufnähe...unkomplizierter geht's nicht.
Kein Luxus aber sauber und zum Wohlfühlen.
Auf der Seite vom ADAC standen in der Vergangenheit schon öfter mal falsche Aussagen. Ich verlasse mich mittlerweile ausschließlich auf das Auswärtige Amt.
chupacabra hat geschrieben: ↑So 31. Jan 2021, 13:09Dies ist sicherlich nicht nur für jene relevant, die von West-Europa auf dem Landweg nach Spanien reisen wollen, sondern natürlich auch für jene, die von Spanien auf dem Landweg wieder zurück wollen.Frankreich hat seine Einreiseregeln zum 31. Januar noch einmal verschärft: Jetzt gilt auch für Reisen auf dem Landweg die Pflicht, einen negativen PCR-Test vorzulegen. Eine Ausnahme gilt unter anderem für den kleinen Grenzverkehr.
Quelle: sr.de, 31.01.2021
Aber wo ist das Problem? Dann macht man halt den Test vor der Fahrt von DE nach ES bzw. von ES nach DE.Auswärtiges Amt, Stand: 03.02.2021 hat geschrieben:Einreise
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat ist möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende April 2021 weiter kontrolliert.
Wer auf dem Landweg aus diesen Ländern einreist, muss einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen virologischen COVID-19-Test vorweisen. Ausnahmen gelten für Reisen von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen.
Das ist insofern richtig, wenn man im grenznahen Bereich wohnt (30 KM vom Wohnort):
sr.de, 31.01.2021 hat geschrieben:24-STUNDEN-REGEL IN DER GRENZREGION
Das nun veröffentlichte Dekret zu den neuen Corona-Maßnahmen der französischen Regierung sieht weitere Ausnahmen vor. Wer sich maximal 24 Stunden in Frankreich aufhält und sich im Umkreis von 30 Kilometern von seinem Wohnort bewegt, darf ebenfalls ohne negativen PCR-Test einreisen.
Frei übersetzt: "Ausnahmen bestehen für Fernfahrer, Grenzgänger (Arbeiten im anderen Land) und Grenzbewohner bis 30km um ihren Wohnort."https://mobile.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage#from1 hat geschrieben:... Sont exemptés de cette obligation les transporteurs routiers , les travailleurs frontaliers et les résidents des bassins de vie frontaliers dans un rayon de 30 km autour de leur domicile. ...