Demnächst Jagd auf deutsche Langzeiturlauber????

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Gast3
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Re: Demnächst Jagd auf deutsche Langzeiturlauber????

Beitrag von Gast3 »

Akinom hat geschrieben:;-)

Richtig Clark, ich bezahle meine Rechnungen und reiche sie in D bei meiner Auslandszusatzversicherung ein.
Und jeder muss bezahlen bzw. seinen Auslandskrankenschein od. Karte vorlegen, wenn er die SIP-Karte (ist das so richtig, meine Freundin sprach immer von ihrer SIP-Karte) nicht hat. Die jedoch bekommt man nur wenn man gemeldet ist, so weiß ich das! ;-)

In den ersten Jahren mussten wir Urbanisationskosten bezahlen (da war Müll, Beleuchtung und Reinigung dabei) - da aber vorwiegend die Spanier jahrelang nicht bezahlten, wurde dies aufgelöst und die Stadt zieht jetzt die Kosten ein über die Wasserrechnung. So wurden wir informiert. ;-)
Wenn die deutsche Karte des Auslandsversicherers nicht akzeptiert wird und man bar bezahlen muss, würde ich mal bei der deutschen Versicherung Druck machen.

Mit den Kosten: Das habe ich schon gesagt, wird von jeder Kommune anders gehandhabt. Die einen nehmen Gebühren, die anderen zahlen das aus dem allgemeinen Steueretat.
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Akinom
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Re: Demnächst Jagd auf deutsche Langzeiturlauber????

Beitrag von Akinom »

;-)

Ne Clark, Du verstehst mich nicht richtig, ich bezahle immer freiwillig bar od. mit Kreditkarte. Ich rechne nichts über meine gesetzliche Kasse ab. ;-)
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Florecilla
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Re: Demnächst Jagd auf deutsche Langzeiturlauber????

Beitrag von Florecilla »

Clark hat geschrieben:Betreibst Du ein Hotel? Oder verdienst Du anderweitig in Spanien?
Nein, selbstverständlich nicht, aber auch als Immobilieneigentümer, der nicht dauerhaft in Spanien lebt (no residentes) und keine weiteren Einkünfte hat, bist du verpflichtet eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben - auch wenn die Immobilie nur dem Eigengebrauch dient und nicht vermietet wird. Besteuerungsgrundlage ist der Katasterwert. Früher war es das Formular "Modelo 214" für Einkommen- und Vermögenssteuer. Die Vermögenssteuer wurde zwischenzeitlich abgeschafft und das neue Formular heißt Modelo 210.

Akinom hat geschrieben:;-)

Ne Clark, Du verstehst mich nicht richtig, ich bezahle immer freiwillig bar od. mit Kreditkarte. Ich rechne nichts über meine gesetzliche Kasse ab. ;-)
Wenn man gesetzlich versichert ist, gibt es doch Auslandskrankenscheine und privat Versicherte müssen eh' in Vorleistung gehen.
Saludos,
Florecilla (Margit)


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Gast3
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Re: Demnächst Jagd auf deutsche Langzeiturlauber????

Beitrag von Gast3 »

Florecilla hat geschrieben:
Clark hat geschrieben:Betreibst Du ein Hotel? Oder verdienst Du anderweitig in Spanien?
Nein, selbstverständlich nicht, aber auch als Immobilieneigentümer, der nicht dauerhaft in Spanien lebt (no residentes) und keine weiteren Einkünfte hat, bist du verpflichtet eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben - auch wenn die Immobilie nur dem Eigengebrauch dient und nicht vermietet wird. Besteuerungsgrundlage ist der Katasterwert. Früher war es das Formular "Modelo 214" für Einkommen- und Vermögenssteuer. Die Vermögenssteuer wurde zwischenzeitlich abgeschafft und das neue Formular heißt Modelo 210.
Okay. Das Formular kannte ich so noch nicht. Aber wenn ich das richtig verstehe, zahlst Du sozusagen Vermögenssteuer für das Haus, aber keine Enkommenssteuer, da kein Einkommen in Spanien da ist... Also doch nur das Äquivalent zur deutschen Grundsteuer?
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Florecilla
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Re: Demnächst Jagd auf deutsche Langzeiturlauber????

Beitrag von Florecilla »

Clark hat geschrieben:
Florecilla hat geschrieben:
Clark hat geschrieben:Betreibst Du ein Hotel? Oder verdienst Du anderweitig in Spanien?
Nein, selbstverständlich nicht, aber auch als Immobilieneigentümer, der nicht dauerhaft in Spanien lebt (no residentes) und keine weiteren Einkünfte hat, bist du verpflichtet eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben - auch wenn die Immobilie nur dem Eigengebrauch dient und nicht vermietet wird. Besteuerungsgrundlage ist der Katasterwert. Früher war es das Formular "Modelo 214" für Einkommen- und Vermögenssteuer. Die Vermögenssteuer wurde zwischenzeitlich abgeschafft und das neue Formular heißt Modelo 210.
Okay. Das Formular kannte ich so noch nicht. Aber wenn ich das richtig verstehe, zahlst Du sozusagen Vermögenssteuer für das Haus, aber keine Enkommenssteuer, da kein Einkommen in Spanien da ist... Also doch nur das Äquivalent zur deutschen Grundsteuer?
Nein, die Steuer ist eine Einkommensteuer, die Vermögenssteuer gibt es nicht mehr. Grundsteuer (IBI) und Müllgebühren sind eine andere Geschichte und werden automatisch abgebucht.

Information der Agencia Tributaria
Saludos,
Florecilla (Margit)


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Re: Demnächst Jagd auf deutsche Langzeiturlauber????

Beitrag von Gast3 »

Also, dass Vermögenssteuer und Éinkommenssteuer zusammengefasst worden sind, war mir neu.
Immerhin sind die Spanier mit dem Entbürokratisieren aber wenigstens deutlich schneller als die Deutschen Finanzbehörden. :-D

Jetzt würde mich aber mal interessieren, was konkret denn zwei vergleichbare Häuser und Grundstücke in Spanien und in D im Vergleich pro Jahr aktuell so kosten, mit Vermögens- (Einkommens-) und Grundsteuern.

Nur noch als Hinweis: in Deutschland bastelt die Finanzministerien derzeit an Modellen, die die Grundsteuer teils kräftig anheben.
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Florecilla
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Re: Demnächst Jagd auf deutsche Langzeiturlauber????

Beitrag von Florecilla »

Clark hat geschrieben:Also, dass Vermögenssteuer und Éinkommenssteuer zusammengefasst worden sind, war mir neu.
Guten Morgen,

die beiden Steuerarten wurden nicht zusammengefasst, sondern die Vermögenssteuer wurde im Jahr 2008 abgeschafft, d.h. man zahlt de facto weniger Steuern (siehe Punkt 3 des obigen Links).
Saludos,
Florecilla (Margit)


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Re: Demnächst Jagd auf deutsche Langzeiturlauber????

Beitrag von Gast3 »

Florecilla hat geschrieben:
Clark hat geschrieben:Also, dass Vermögenssteuer und Éinkommenssteuer zusammengefasst worden sind, war mir neu.
Guten Morgen,

die beiden Steuerarten wurden nicht zusammengefasst, sondern die Vermögenssteuer wurde im Jahr 2008 abgeschafft, d.h. man zahlt de facto weniger Steuern (siehe Punkt 3 des obigen Links).
Guten Morgen gleichfalls,

Ich hab jetzt nicht viel Zeit, aber wir sollten mal eben eine Begrifflichkeit klären. Wir diskutieren ja in Deutsch. Im Deutschen bedeutet Einkommen das Einnehmen von Geld oder vermögenswerten Vorteilen durch Arbeit, aber auch durch Geld- oder sonstige Transaktionen.

Eine selbstgenutze Immobilie ist nach deutscher Begrifflichkeit kein Einkommen.
Anders sieht es aus, wenn die Immobilie einen gewissen Wert übersteigt, dann zählt sie in D als Vermögen und wird entsprechend versteuert.

Wenn die Spanier hingehén, offiziell die Vermögenssteuer abschaffen, aber trotzdem Steuern auf selbst genutztes Eigentum erheben, ist es m.E. trotzdem kein Einkommen, sondern weiterhin eine Vermögenssteuer wenn auch unter falschem Namen erhoben.

Wäre es möglich, sich auf eine solche Definition zu einigen?

Saludos Clark
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Florecilla
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Re: Demnächst Jagd auf deutsche Langzeiturlauber????

Beitrag von Florecilla »

Clark hat geschrieben:Wenn die Spanier hingehén, offiziell die Vermögenssteuer abschaffen, aber trotzdem Steuern auf selbst genutztes Eigentum erheben, ist es m.E. trotzdem kein Einkommen, sondern weiterhin eine Vermögenssteuer wenn auch unter falschem Namen erhoben.
Mein Steuerberater in Spanien hat es so erklärt, dass das spanische Finanzamt bei einer selbstgenutzten Immobilie fiktive Mieteinnahmen anhand des Katasterwertes kalkuliert und deshalb ein zu versteuerndes (fiktives) Mindesteinkommen besteht. Wahrscheinlich könnte das nur ein Steuerberater richtig darlegen und erläutern.

Auszug aus der Information der Agencia Trbutaria:

2. EINKOMMENSSTEUER FÜR NICHT-RESIDENTE
Wenn ein Grundstück einer Ehegemeinschaft oder mehreren Personen gehört, gilt jede von ihnen als unabhängiger Steuerzahler und muss daher eine jeweils eigene Steuererklärung vorlegen.

Je nach Verwendungszweck des Grundstücks müssen folgende Einkünfte versteuert werden:


2.1. STEUERPFLICHTIGE ERTRÄGE AUS STADTGRUNDSTÜCKEN ZUR EIGENNUTZUNG
Der zu versteuernde Ertrag entspricht dem Betrag, der sich aus der Anwendung der folgenden Prozentsätze auf den Katasterwert, der in der Quittung über die Grundsteuer (IBI) aufgeführt ist, ergibt:

Im Allgemeinen 2 Prozent.

Bei Grundstücken, deren Wert ab dem 1. Januar 1994 angepasst oder verändert wurde, 1,1 Prozent.

Dieser Ertrag fällt einmal im Jahr, und zwar jeweils am 31. Dezember, an.

Wenn man nicht das ganze Jahr lang Besitzer des Grundstücks war oder dieses eine zeitlang verpachtet war, ist der entsprechende Anteil dieses Betrages zu versteuern.

Steuererklärungsformular: 210. Dabei ist der allgemeine Abschnitt 210-A zu nutzen und als Ertragsart "02" anzugeben.

Erklärungsfrist: Während des gesamten Jahres, das auf die Entstehung der Einkünfte folgt.

Einreichungsort: bei der Niederlassung des Staatsamtes für Steuer- und Finanzverwaltung den diesem unterstehenden Behörden, die für den Ort, an dem sich das Grundstück befindet, zuständig sind.

Steuersatz: 24%

[...]

3. VERMÖGENSSTEUER
Ab der Steuerperiode 2008 wurde diese Steuerbelastung abgeschafft.
Saludos,
Florecilla (Margit)


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Oliva B.
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Re: Demnächst Jagd auf deutsche Langzeiturlauber????

Beitrag von Oliva B. »

Ich muss gestehen, dass ich etwas geschockt war, als in den LEITARTIKEL in „LA VERDAD“ gelesen habe und muss jetzt weiter ausholen.
Ich habe versucht, mich in den spanischen Leser hineinzuversetzen, dessen Fazit am Ende lauten muss: „Alle europäischen Senioren an der Costa Blanca sind Schmarotzer, für die wir aufkommen müssen.“ Gut, das ist jetzt etwas überspitzt ausgedrückt, aber der Eindruck drängt sich auf. Die sich ständig wiederholenden Aussagen wirken auf mich wie Gehirnwäsche. Dem Leser wird an mehreren Stellen suggeriert wird, dass die ausländischen Rentner die Ebbe in spanischen Gemeindekassen verursachen, zumindest aber mit verursachen, weil sich die Altersrentner nicht registrieren lassen, jedoch die öffentlichen Kassen belasten und öffentliche Dienstleistungen kostenlos in Anspruch nehmen.

Es ist jedoch richtig, dass die Gemeinden für nicht angemeldete Bürger keine Zuwendungen bekommen. Da kann man sogar verstehen, dass auf den Gemeindeämtern gern mit Zahlen „jongliert“ wird, wir berichteten bereits in unserem Artikel“Nach der Einwohnerblase nun die Immobilienblase?“ darüber. Will man ihnen verdenken, dass sie die Verluste durch fehlende Anmeldungen anderweitig auszugleichen versuchen?

Natürlich muss sich jeder Ausländer über sein Gastland informieren und muss es für selbstverständlich erachten, sich an dem Ort seines Zweit- oder Erstwohnsitzes im Ausland anzumelden. Das ist nicht nur in Spanien so, sondern auch in Deutschland. Eine Registrierung in Spanien bringt keine Nachteile mit sich - im Gegenteil: Dadurch erlangt der Ausländer das Wahlrecht und kann sich sicher sein, dass das Rathaus für ihn Landesgelder bekommt, von denen auch er profitiert, vielmehr profitierte. Denn jetzt fehlt den Rathäuser das Geld für weitere Ausgaben, sie müssen gegen ihre Schulden ankämpfen.

Das Loch in den Haushaltkassen haben aber nicht hauptsächlich die Ausländer bewirkt, die sich nicht registrieren ließen, sondern vielmehr die Gemeinden selbst:

  • *In Zeiten des Immobilienbooms wurde geklotzt was das Zeug hielt. Sportzentren, überdimensionierte Rathäuser, öffentliche Schwimmbäder, Seniorenzentren, Musikpaläste sind wie Pilze aus dem Boden gewachsen. Schon vor einem Jahr schrieb „El País“, dass allein die Folgekosten dieser Investitionen die Rathäuser in finanzielle Schwierigkeiten bringen wird.
    *Die Einnahmen, die die Gemeinden durch den Bausektor erzielten (z.B. Baugenehmigungen) lag früher bei 30%. Nach dem Platzen der Immobilienblase sind die Einnahmen in den Keller gegangen.
    * Die staatlichen Zuweisungen für gemeldete Einwohner, die früher bei 30 % lagen, wurden wegen der Finanzkrise von Madrid gekürzt.

    * Einzig die IBI ist und bleibt stabile Einnahmequelle der Rathäuser. Sie betrug in der Vergangenheit auch einen Anteil von 30% der Einnahmen.


Folge: Die Rathäuser müssen also den Gürtel deutlich enger schnallen. Das führte zu Entlassungen, auch das heimische Handwerk und die örtlichen Dienstleister müssen darunter leiden.

Ich habe jedoch im November 2010 von einer Studie gelesen, die in San Miguel de Salinas durchgeführt wurde. Danach sind 59% der ausländischen Residenten (wobei wohl eher Ausländer gemeint sind) in Spanien gemeldet, weitere 35,3% haben eine Aufenthaltsgenehmigung, was bedeutet, dass 94,5% der Befragten Residenten ihrer Gemeinde sind. Nur 4,5% betrachten sich als Touristen. Danach ist die Zahl der nicht gemeldeten Ausländer eher als gering anzusehen.

Aber warum macht das Land die Zuweisung von Subventionen von der gemeldeten Einwohnerzahl abhängig? Es ist doch kein Geheimnis, dass in gewissen Orten mehr Menschen leben als angemeldet sind…
Wenn im Rathaus bemerkt wird, dass die Meldezahlen nicht stimmen können, so müsste es doch im Interesse der Gemeinde liegen, ihre „Schwarzbürger“ ausfindig zu machen. Das sollte im Computerzeitalter nicht schwer fallen. Die Immobilien sind registriert, da kann doch der jährlichen Rechnung für die Grundsteuer auch eine mehrsprachige Aufklärungsbroschüre hinzugefügt werden, die über die Anmeldung im Rathaus informiert, wobei zum Ausdruck kommen muss, dass sich jeder Ausländer in Spanien bei seiner Gemeinde anmelden muss, der länger als sechs Monate pro Jahr in Spanien lebt und auch, dass ihm dadurch keine Nachteile erwachsen (wie z.B. die Rentenversteuerung).

Schwachsinn ist es natürlich, wenn in dem Artikel suggeriert wird, dass diese Altersresidenten GRATIS städtische Leistungen in Anspruch nehmen. Nein auch sie zahlen dafür. Jeder Hausbesitzer zahlt nicht nur Strom, Wasser, Grundsteuer und Einkommensteuer, sondern auch noch etliche Kosten mehr, die mit Haus- und Grundbesitz verbunden sind. Diese Kosten werden selbstverständlich auch auf die Mieter dieser Objekte umgelegt und abgeführt. Die zahlen also auch an die Gemeinde.
Immobilienbesitzer müssen die Kosten für die Müllabfuhr an die Gemeinde zahlen. Es ist natürlich so, dass sich die Gemeinden sagen, wenn statt 20.000 ausländische Einwohner nur 10.000 gemeldet sind, dann stellen wir auch nur für 10.000 Einwohner Müllcontainer auf. Das Ergebnis kann man sich mancherorts im Sommer in den Urbanisationen ansehen, wo die stinkenden Müllcontainer überquellen. Aus lauter Not wird der Müll neben den Containern abgestellt, doch dieser Unrat wird oft genug von der Müllabfuhr stehen gelassen, weil das Einsammeln per Hand viel zu lange dauern würde.
Nun zu den sozialen Leistungen, die die Ausländer in Anspruch nehmen. Beispiel Krankenversicherung: Wer als Ausländer zum Arzt geht und nicht bei der Seguridad Social versichert ist, muss einen Versicherungsnachweis erbringen. Die erbrachten Leistungen werden mit der Krankenkasse abgerechnet oder müssen vor Ort bezahlt werden (bei Privatversicherten oder bei Personen mit einer Reiseversicherung mit Auslandskrankenschutz).

Wie in dem Bericht weiter erwähnt wird, gibt es selbstverständlich Ausländer, die sich nicht integrieren (wollen) und Leute, die lieber bei einem Landsmann Wurst, Fleisch und Brot kaufen. Die Mehrzahl der Ausländer kauft jedoch in den Supermärkten ein. Das ist kein spanisches Phänomen, sondern das ist in allen Industrieländern so. Die Auswahl, ob man nun bei Aldi oder Lidl oder eher bei Mercadona, Masymas, Carrefour oder sonst wem einkaufen geht, bestimmt eher die Angebotsvielfalt und der günstigere Preis. Die Deutschen kaufen genauso gut bei Spaniern ein und die Spanier gehen inzwischen auch gern zu deutschen Discountern. Dass die kleinen Lebensmittellädchen, die Ultramarinos langsam aussterben, hat nichts damit zu tun, dass die Ausländer große Supermärkte bevorzugen. Außerdem leben die meisten Ausländer in Urbanisationen, wo sie dankbar wären, wenn es so ein kleines Geschäft geben würde.

Es ist auch richtig, dass es den Ausländern an der Küste leicht gemacht wird, allein mit ihrer Muttersprache zurecht zu kommen. Die Spanier haben sich darauf eingestellt und sind damit nicht schlecht gefahren. Gerade die Provinz Alicante kann sich nicht über mangelnde Einkünfte durch die Ausländer beschweren. Wer hat denn der hiesigen Bauindustrie auf die Beine geholfen, wer hat über Jahrzehnte Handwerker und Dienstleister beschäftigt und wer gibt seine Rente hier aus? (Obwohl, wenigstens der letzte Punkt wurde in dem Artikel erwähnt).

Festgestellt habe ich aber, dass einige von euch nicht differenzieren zwischen Residenten und Nichtresidenten, „Residencia“ und Eintragung im Melderegister und sogar glauben, dass Immobilienbesitzer in Spanien keine Einkommensteuer auf ihr selbstgenutztes Wohneigentum zahlen.

Schuld an der Misere in den Rathäusern tragen die Verantwortlichen, die schon in Zeiten des Immobilienbooms über ihre Verhältnisse gelebt habe und mehr Geld ausgegeben haben, als sie eingenommen haben. Sie dachten wohl, es ginge immer weiter so. Nun werden Schuldige gesucht, jedoch nicht in den eigenen Reihen. Und das finde ich nicht in Ordnung.
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