Wohnung vermieten

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vitalista
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Re: Wohnung vermieten

Beitrag von vitalista »

Jetzt verwirrst Du mich aber. Ihr seid doch Eigentümer der Wohnung, oder? Iberdrola ist der Stromanbieter und anhand der monatlichen Rechnung könnt ihr ersehen, ob dort jemand Strom verbraucht hat oder nicht.
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vitalista
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Re: Wohnung vermieten

Beitrag von vitalista »

[quote=Miesepeter post_id=179185 time=1522773280 user_id=4381]
Nur als Denkanstoss: deutsche oder hollänsische oder norwegische Mieter würde ich auch vorziehen, aber die mit den Hundehaaren waren Deutsche, also auch keine Garantie. Deswegen würde ich sowohl eine Kaution als auch eine Endreinigungsgebühr einbehalten. Die Mieteinnahmen sind als Einkommen zu versteuern. Eine Genehmigung zum Vermieten benötigst Du nicht. Eine Gestoria und noch weniger ein Anwalt Da ging es mir nur um die Rechtssicherheit, weil ich nicht ganz sicher bin. Und wenn ihr eine Gestoria habt, die eh euern Steuerkram erledigt, könnte sie die dreimonatl. zahlbaren Steuern auch gleich mit erledigen.sind ebensowenig erfrorderlich, das kostet nur und garantiert gar nichts.


Mein Posting bezog sich auf Mieter über den gesamten Zeitraum. Kürzer als 1 Jahr würde ich nicht vermieten, ständiger Wechsel beinhaltet viel potentiellen Ärger und bei kurzen Zeiträumen könntest du schon wieder unter Ferienvermietung fallen.
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Re: Wohnung vermieten

Beitrag von Miesepeter »

Zitat:"..Anhand der Iberdrola Abrechnung [BBvideo=560,315]kann man doch sehen[/BBvideo], ob das Objekt bewohnt war oder nicht."
Ja, aber nur Hellseher können das - oder auch nicht. Klarseher brauchen nur einen Blick auf den Zähler zu werfen. Dort gibt es 2 Lämpchen - ein grünes und ein rotes. Brennt das rote Lämpchen allein, sind all Verbraucher abgeschaltet, was in keinem normalen Haushalt passiert. Allein ein TV im stand-by modus ist ein ausreichender Verbraucher.
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Re: Wohnung vermieten

Beitrag von Alexa_aus_M »

vitalista hat geschrieben: Di 3. Apr 2018, 22:09 Mein Posting bezog sich auf Mieter über den gesamten Zeitraum. Kürzer als 1 Jahr würde ich nicht vermieten, ständiger Wechsel beinhaltet viel potentiellen Ärger und bei kurzen Zeiträumen könntest du schon wieder unter Ferienvermietung fallen.
Und mit welchem (Papier-, Steuer-, Erlaubnis- etc.)-Ärger ist die Ferienvermietung verbunden? :-o
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Re: Wohnung vermieten

Beitrag von Alexa_aus_M »

Miesepeter hat geschrieben: Di 3. Apr 2018, 21:42 Hier geht es um eine gewerbliche Tätigkeit, eine Gesellschaft braucht man dazu aber nicht unbdingt, wäre auch recht umständlich und teuer. Gewerbe anmelden geht schnell und unbürokratisch.

Reicht dafür auch ein deutsches Gewerbe? (ich würde dann meins um die Vermietung erweitern)

Miesepeter hat geschrieben: Di 3. Apr 2018, 21:42 Dafür oder dazu gibt es sogen. Asesores Fiscales, die auch die Buchführung und Steuersachen erledigen (Kosten sollten 90.-/mtl. nicht übersteigen. Der sagt auch was wie wann abgeschrieben und abgesetzt werden kann.

Dafür oder dazu hätte ich eigentliche meinen deutschen Steuerberater :-s Würde er nicht ausreichen?

Miesepeter hat geschrieben: Di 3. Apr 2018, 21:42 Zunächst würde ich mich erkundigen, welche Auflagen für gewerblich vermieteten Wohnraum bestehen, davon hängt nämlich alles ab.

Oh... Und wo kann man sich darüber erkundigen? :-o
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vitalista
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Re: Wohnung vermieten

Beitrag von vitalista »

Hier haben wir das Thema schon ausführlich behandelt.
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Re: Wohnung vermieten

Beitrag von Alexa_aus_M »

vitalista hat geschrieben: Di 24. Apr 2018, 09:59 Hier haben wir das Thema schon ausführlich behandelt.
Liebe Vitalista! >:d<

Besten Dank, ich habe alle Beiträge durchgelesen und bin hoffentlich bisschen schlauer geworden. Aber doch nicht ganz... :((

Also…

1. Wenn ich als Nicht-Resident und Eigentümer einer einzigen in der Gemeinde liegenden Wohnung mich an eine Agencia de intermediación inmobiliaria (oder so) wende und diese bitte, die Wohnung 5-6 (also, über drei) Monate im Jahr zu vermieten (inkl. Werbung in einschlägigen Portalen, Schaufenstern etc.), was sie dann auch tut, bin ich dann als gewerblicher Vermieter einzustufen? Und müsste ich dann ggf. ein spanisches Gewerbe anmelden oder würde die Erweiterung des deutschen Gewerbes ausreichen? Würde es in den Aufgabenkreis der Agencia fallen, die Beschwerdeformulare auszulegen, die Wäsche zu wechseln etc.?

2. Ich muss die Wohnung vorher auch registrieren lassen – heißt, dass da ein Inspektor vorbeischaut, der sie dann nur registriert, wenn er zufrieden ist, und erst danach dürfte die Wohnung vermietet werden?

3. Die Mieteinnahmen (die bereits die Umsatzsteuer enthalten, weil die Agencia sie berechnet) würde ich versteuern, indem ich die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführ und den Rest einfach als Einkommen erkläre? Gibt es denn noch so eine „touristische Steuer“? Zahle ich als Nicht-Resident die 19% von den Nettomieteinnahmen an Steuern (also Bruttomieteinnahmen (das, was mir die Agencia zahlt) minus sämtliche Kosten (Grundsteuer, Müll, Beiträge zur Eigentümergemeinschaft, Strom, Wasser sonst was…?) Kann denn der Kaufpreis auch durch Abschreibung Steuern mindern? Teilt man die zu zahlende Nichtresidentensteuer in den Zeitraum, in dem man die Immobilie vermietet, und in den der Eigennutzung?


Ich hoffe, es ist nicht zu viel, sind nur Fragen, die mir beim Durchlesen durch den Kopf gingen... #:-s
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vitalista
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Re: Wohnung vermieten

Beitrag von vitalista »

Liebe Alexa, da ich keine Ferienvermietung mache, kann ich dir dazu keine gesicherte Auskunft geben und was bringt dir mein Halb- oder gar Viertelwissen?
Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall eine Gestoría, deren tägliche Arbeit solche Angelegenheiten sind, aufsuchen.
Deine Fragen sind so speziell, da sollte ein Fachmann dran, damit du nicht später Probleme bekommst.

Vielleicht kann dir @hu-ba zu deiner zweiten Frage mehr sagen, denn er hat sein Haus registrieren lassen. Ich meine mich zu erinnern, er hat über das Vorgehen hier berichtet, ich habe aber im Moment keine Zeit (und ehrlich gesagt auch nicht wirklich Lust) hier alles zu durchsuchen.
Toi,toi,toi >:d<
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Re: Wohnung vermieten

Beitrag von Miesepeter »

Meine unwichtige Meinung: Wenn du das ganze wie unter 1+2+3 aufziehst, wird sich das unterm Strich kaum rechnen abgesehen von dem Stress mit Agentur, weiss-was-ich-was für Mietern usw. Zu 2: der Inspektor kommt vorbei und überzeugt sich, dass alle (Dir natürlich unbekannten) Auflagen erfüllt sind. Und wenn Du dann die Bude halb ausgeräumt vorfindest, ist niemand haftbar zu machen. überlege es Dir gut!
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Re: Wohnung vermieten

Beitrag von hu-ba »

Die Lizenzierung war keine grosse Sache. Aber überraschend viel spanischer Text im Formular. Hab alles ausgefüllt und für die offenen Kästchen und zur Abgabe einer Gestoria ca. 50 EUR gezahlt.

Lizenz kam nach 2-3 Wochen. Da niemand unkompliziert und billig die Tafel anbietet, wurde ich schon einige Mal gefragt und verkaufe diese künftig. Einfach die Lizenznummer sagen....
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War das jetzt unerlaubte Werbung? Dann einfach den Teil löschen.

Eine Hürde war noch den Zugang zur polizeilichen Meldung zu bekommen... 2-3 persönliche Besuche.... bis jemand etwas englisch verstand.
Grüße

Hubert Bacher

VILLA DE SUABIA
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