Mieten-Mietvertrag
Re: Mieten-Mietvertrag
nun bin in ich schon ein Stueck weiter. Es sind keine offenen Rechnungen bei Strom und Wasser vorhanden. Der Vermieter ist
mit den Mietpreis um 50,- Euro monatlich runter gegangen und deshalb soll der neue Mieter die Anschlusskosten fuer Wasser und Strom uebernehmen. Wo muss man da hin gehen? Wasser ja wohl zur Gemeinde. Welchen Vertrag/Tarif sollte man abschliessen?
Wie lange dauert ca. ein Stromanschluss? Das Haus in der Anlage ist ziemlich neu.
Vielke Gruesse
mit den Mietpreis um 50,- Euro monatlich runter gegangen und deshalb soll der neue Mieter die Anschlusskosten fuer Wasser und Strom uebernehmen. Wo muss man da hin gehen? Wasser ja wohl zur Gemeinde. Welchen Vertrag/Tarif sollte man abschliessen?
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Re: Mieten-Mietvertrag
Für Elektrizität wende Dich an das náchste Kundenbúro von Iberdrola. Dort sagt man Dir, wer für die notwendige Abnahme der Installation zuständig ist. Mit der Abnahme "Boletin" gehst Du dann wieder dahin und machst den Vertrag, üblicherweise für 3,3KW Anschlusswert. Für Wasser ist die Gemeinde zustänbdig, die aber diese Dienste konzessioniert haben und Dir den Ansprechpartner nennen. Sowas kann glatt gehen sich aber auch komplizieren, also viel Geduld und Ausdauer haben und aus keinen Fall etwas "verlangen" oder "durchsetzen" wollen. Fürs "nächste Mal" weisst Du dann, wie es geht.
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Re: Mieten-Mietvertrag
Danke, Miesepeter. Wie immer alles sehr uebersichtlich und genau.
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Re: Mieten-Mietvertrag
Ja,das ist Richtig,die Miete darf nicht gemindert werden,aber bei Schäden Küche ectr.würde ich Sie nicht weiter bezahlen,funktioniert prima,hat ne Freundin von mir gemacht,3Tage später war der neue Kühlschrank da
Re: Mieten-Mietvertrag
Brigitte, je nach dem wer Dein Vermieter ist, kann das sehr in die Hose gehen. Denn auch das ist verboten.
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Re: Mieten-Mietvertrag
ist ja nicht mein Vermieter und ich denke ein Spanier weiss genau wie Er mit einem anderen Spanier umzugehen hat,aber Cozumel Du solltest nicht immer alles so schwarz sehen
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Re: Mieten-Mietvertrag
Das ist beileibe keine Schwarzseherei. Vergiss doch mal die deutschen Mietgesetze und -Gebräuche, hier in E läuft das ganz anders - Mietminderung oder gar Einbehalten geht gar nicht. Der Vermieter hat zwar für "ordnungsgemässe" Wohnbedingungen zu sorgen, der Umfang ist allerdings längst nicht der uns allgemein bekannten oder gar vorschwebenden. Genaues steht im Mietgesetz LAU (Ley de Arrendamientos Urbanos) und allein DAS ist verbindlich und zwar für beide Parteien.
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Re: Mieten-Mietvertrag
Je mehr ich mich an Gesetze oder Vorgaben halte, je weniger Probleme habe ich.
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Re: Mieten-Mietvertrag
Ab heute treten (wieder mal) landesweit neue Bestimmungen in Kraft. Bezweckt wird damit (wieder mal) ein stärkerer Schutz des (sozial benachteiligten) Mieters gegenüber der Willkür des Vermieters. Unterm Strich wird sich in der Praxis (wieder mal) wenig oder gar nichts ändern, denn das Hauptproblem (der latent überall gegenwärtige Hang zur gegenseitigen Übervorteilung) gehört nun mal zur Lebensart des Südländers.
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