Wir haben das Prozedere der Schenkung gerade hinter uns gebracht und haben ordentlich Federn gelassen. Ich kann nun aus eigener Erfahrung sagen, ein desinteressierter Anwalt kann nicht nur sehr viel Geld, sondern noch sehr viel mehr Nerven kosten!
Vorsicht Auch bei einer Schenkung müssen in der Regel Steuern an die Gemeinde entrichtet werden, sofern ein (fiktiver
) Wertzuwachs auf städtischen Grund- und Boden erfolgte. Das ist an der Küste meistens der Fall. Und wenn dann noch zwischen Kauf und Schenkung ein paar Jahrzehnte liegen, kann selbst eine gut gemeinte Schenkung für den Schenkenden unerwartet teuer werden.
Diese Steuer nennt sich Wertzuwachssteuer
weitere Informationen, allgemein als
plusvalía municipal bekannt. Sie muss nicht nur bei Kauf, sondern auch bei Schenkung oder Erbschaft einer Immobilie von dem alten Eigentümer innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss deklariert werden.
Unser Anwalt konnte bei unserem Vorgespräch im Februar letzten Jahres die Höhe der Steuer nicht einmal anähernd beziffern
, er meinte sogar, vielleicht hätten wir Glück, und wir kämen steuerfrei davon...
Tatsache ist, dass im Herbst 2021 ein neues Gesetz in Kraft trat. Das hatte ich recherchiert, und hatte auch gelesen, dass es seitdem zwei Modelle für die Berechnung der Wertzuwachssteuer gab (vielleicht auch noch gibt), zwischen denen der Verkäufer/Schenkende/Erblasser wählen konnte. Dieses Novum war unserem Anwalt völlig unbekannt und ich musste mehrfach nachhaken, bis er sich dann endlich drei Monate später bequemte und bei der Gemeinde nachfragte. Unser Anwalt teilte uns die Höhe der Steuer mit, Den Betrag konnte er allerdings nicht belegen. Angeblich gibt die Gemeinde nur telefonisch Auskunft... (Kurzum: Dieser Betrag lag 25 Prozent unter dem, den wir letztendlich bezahlen mussten).
Wäre es nach unserem Anwalt gegangen, hätten wir die Steuern nach der neuen Methode bezahlt ,gut 25.000 Euro mehr als nach der alten Methode. Die Steuer nennt sich
"Impuesto sobre el incremento del valor de los terrenos de naturaleza urbana", kurz IIVTNU, übersetzt: Steuer auf den Wertzuwachs von städtischen Grundstücken. Und wie eingangs schon erwähnt, dieser hohe Betrag, den jeder Verkäufer/Schenkende/Erblasser im Hinterkopf haben sollte, war in dem Kostenvoranschlag des Anwalts nicht enthalten!
Das Thema
"Wertzuwachssteuer" ? in Moraira haben wir im letzten Jahr kurz angeschnitten. Ich rate jedem, sich detailliert über die genauen Kosten zu informieren, die auf ihn zukommen, wenn er sich von seinem Haus/Grundstück trennt!