Das Namensrecht und auch die Kreativität der Eltern hat sich in den letzten Jahrzehnten doch sehr verändert. Nicht nur Promis neigen zu exotischen Namen für ihre Kinder. Auch Otto Normalverbraucher zeigt sich sehr einfallsreich. Von den deutschen Standesämtern wurden z. B. Leonardo da Vinci Franz, Pepsi-Carola, Pumuckl, Rapunzel, Rasputin, Winnetou, Napoleon genehmigt. Und wenn das Standesamt einen Namen nicht genehmigen will, kann man immer noch ein Gutachten über umstrittene Vornamen von der Gesellschaft für deutsche Sprache anfertigen lassen. Die Mitarbeiter dort geben gegen eine Gebühr von 15 Euro eine sachlich begründete Empfehlung ab.Oliva B. hat geschrieben:Aber kennt ihr noch den Unterschied in Deutschland zwischen dem Rufnamen und den anderen Vornamen, die in der Geburtsurkunde standen? Der Rufname war in der Geburtsurkunde und in den Ausweispapieren unterstrichen. Diese Vorschrift gibt es lt. Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden seit 1968 nicht mehr. Seitdem sind alle Vornamen gleichberechtigt, man kann sich also genauso gut eines anderen Vornamens bedienen, sofern man mehr als einen besitzt. Heute ist es so, dass der in den amtlichen Dokumenten zuerst genannte Vorname gleichzeitig der Rufname ist.
Bei meiner Namensgebung machte zwar das Standesamt keine Schwierigkeiten, aber der Dorfpfarrer wollte mich Mitte der 1960er Jahre nicht taufen, weil es vom gewünschten Vornamen keine Heilige gibt. Ein solcher Name wäre nur als zweiter zusätzlicher Name statthaft. Aber das wollten meine Eltern nicht. Das Kind sollte nur einen Vornamen tragen und zwar genau den gewünschten. Als meine Eltern dann andeuteten, sich nach einem etwas weniger konservativen Pfarrer umsehen zu wollen, lenkte der Dorfpfarrer schnell ein und ich bekam den gewünschten Namen.