Autokauf

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Miesepeter
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Re: Autokauf

Beitrag von Miesepeter »

@ vitalista: es handelt sich um eine Erwerbsteuer, die der Káufer zu zahlen hat (wie z.B. auch bei Grunderwerb). Jede Comunidad Atonoma legt den Steuersatz und die Bemssungsgrundlage jährlich neu fest. Ohne die entsprechende Steuerquittung kann die Umschreibung bei der Verkehrsbehörde nicht erfolgen.
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vitalista
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Re: Autokauf

Beitrag von vitalista »

Miesepeter hat geschrieben:Gebrauchtfahrzeuge unterliegen in Spanien einer Sonder(erwerbs)steuer, die jedes Jahr von den Finanzbehörden in Abhängigkeit vom Fahrzeugmodell und seinem Alter ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand und gezahlten Preis festgelegt werden. Diese Steuer kann man online hier in Erfahrung bringen https://atenea.ha.gva.es/sara/m620/sim/ ... sp?lang=es
Viel Spass
Danke für den Link, Miesepeter. Dann kann ich mir gleich mal ausrechnen, was mich mein Neuer zusätzlich kostet.
Da ich schon lange kein Auto mehr von Privat gekauft hatte, wusste ich das mit der Steuer nicht. Ich meine jedoch, vor rund 12 Jahren beim Privatkauf nichts zusätzlich gezahlt zu haben. Ist die Steuer neueren Datums oder lässt mich nur mal wieder mein Gedächtnis im Stich?
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Re: Autokauf

Beitrag von Miesepeter »

Diese Steuer wird seit eh und je auf Gebrauchtfahrzeuge erhoben, wenn keine Rechnung mit ausgewiesener MWSt. (IVA) vorgelegt werden kann. Teilweise schlagen die Händler diese Steuer Auf den Kaufpreis auf und führen sie ans Finanzamt direkt ab. Dadurch hat es den Anschein als ob der Käufer "nichts zahlt". Die Steuer heisst "Impuesto de transmisiones patrimoniales" und betrifft erfassbare Vermögenswerte (Bilder, Kunstsammlungen, Antiquitäten u.a.m.). Autoverleiher und Taxiunternehmer verkaufen ihre (ausgemusterten) Fahrzeuge mit ausgewiesener MWSt., da fällt die Steuer nicht an.
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Re: Autokauf / Gebrauchtfahrzeuge

Beitrag von Xanaron »

Miesepeter hat geschrieben: Fr 3. Nov 2017, 09:40 Diese Steuer wird seit eh und je auf Gebrauchtfahrzeuge erhoben, wenn keine Rechnung mit ausgewiesener MWSt. (IVA) vorgelegt werden kann. Teilweise schlagen die Händler diese Steuer Auf den Kaufpreis auf und führen sie ans Finanzamt direkt ab. Dadurch hat es den Anschein als ob der Käufer "nichts zahlt". Die Steuer heisst "Impuesto de transmisiones patrimoniales" und betrifft erfassbare Vermögenswerte (Bilder, Kunstsammlungen, Antiquitäten u.a.m.). Autoverleiher und Taxiunternehmer verkaufen ihre (ausgemusterten) Fahrzeuge mit ausgewiesener MWSt., da fällt die Steuer nicht an.
Ich sehe hier Beiträge von 2017. Kann mir jemand ein Update dazu geben? Gilt das System heute immer noch gleich, oder hat sich da was (zum Besseren) geändert beim Kauf eines Gebrauchten hier?
Und betr. MWSt., die dürfte nun auch höher sein als 2017....
Seit die Mietwagenpreise sich in astronomische Höhen begeben haben, dürfte das Thema für einige langsam relevant werden x(
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Re: Autokauf

Beitrag von Miesepeter »

Soweit ich unterrichtet bin hat sich nihcts geändert. Ein Fall aus jüngster Zeit: Ein Händler verkaufte ein Gebr.-Fz. dessen Papiere nicht übereinstimmten. Dem Käufer riet er, sich an eine Gestoria zu wenden, er selbst hatte sein Geld und damit war die Sache für ihn erledigt.
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Re: Autokauf

Beitrag von nurgis »

Trotz allem, würde ich große Vorsicht walten lassen, hier ein gebrauchtes Fahrzeug zu kaufen! Der Zustand der Fahrzeuge ist oft abenteuerlich! Wird aber als neuwertig angeboten.
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Re: Autokauf

Beitrag von Xanaron »

Danke. War leider zu befürchten. x(
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Re: Autokauf

Beitrag von 007 »

Ich komme ja neu an die Costa Blanca.
Habe in gut 14 Tagen Termine vor Ort, Rechtsanwaltsbüro, Nitar, Bank & Steuerberater.
Werde mich bei letzterem mal erkundigen, denn der muss es ja Wissen.
LG Sabine & Thomas
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Re: Autokauf

Beitrag von Miesepeter »

Dann wünsche ich Dir viel Erfolg. Da kommt so einiges auf Dich zu, auch an Kosten. Auf Deine Erfahrungen bin ich schon jetzt sehr gespannt.
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