Änderung im deutschen Passrecht (Kindereintrag)

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Mona
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Re: Änderung im deutschen Passrecht

Beitrag von Mona »

Guten Abend Marybell

Was hat den jetzt der Reisepass von Deinem Sohn gekostet? Habe Ich das Richtig verstanden das um die 200€ gekostet hat???? Wir fahren nächste Woche auch zum Konsulat und wollen Alejandros (1 Jahr) Pass beantragen! Ich weis das man einen vorüber gehenden Pass ( 25 €) bekommen kann aber was kostet es den jetzt genau???

Bin Ich zu doof????Ich finde im goggle nichts =(

Mona
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Marybell
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Re: Änderung im deutschen Passrecht

Beitrag von Marybell »

Hi Mona,
die 236,-€ habe ich für meinen und Juniors Pass zusammen gezahlt. Leider weiss ich nicht mehr genau welcher wieviel gekostet hat.Dazu kam eine extra Gebühr,weil es ja recht schnell gehen musste und der Pass ist auch nur 2 Jahre gültig.
(Ähem,sehe gerade meine eigenen Beiträge - anscheinend 91,- für Juniors Pass-der Rest für meinen..)

Hast du dich denn vorher genau erkundigt,welche Papiere ihr braucht? Und ist Alejandro nicht hier in Spanien geboren und mit spanischem Vater sowieso Spanier? Welche Nationalität hat er denn?
Also in Valencia sind sie super nett-wie es in Alicante ist,weiss ich nicht - viel Glück!
ciao Marybell
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Mona
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Re: Änderung im deutschen Passrecht

Beitrag von Mona »

Ja der kleine ist hier geboren das stimmt! Sein Vater ist halb Spanier also mein Mann hat aber einen Deutschen Pass! Die Papiere die wir benötigen haben wir alle zusammen!Auf ein Blatt Papier weis den Namen jetzt nicht auswendig haben wir Monate gewartet....Kaum zu glauben aber wahr! Wir haben alles komplett ausser die Fotos aber die kann man ja dort machen also um die Ecken!

Naja Alicante kannst du wirklich in den Wind schiessen, sowas unfreundliches habe ich in meinem Leben nicht kennen gelernt! Naja aber ich muss ja nichts mit denen zu tuhn haben wenn der Pass erledigt ist!

Wir wollen Alejandro einen Deutschen Pass geben jedoch aber wollen wir auch uns nur mal erkundigen wegen einem Spanischen (erkundigen kostet ja nichts) =)

Ja schnell gehen muss es bei uns auch!

Danke für deine Antwort und ich wünsche euch eine schöne Gute Nacht!
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Mona
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Re: Änderung im deutschen Passrecht

Beitrag von Mona »

Hallo Ihr Lieben!

Heute waren wir in Alicante im Konsulat!
Ohne Termin sind wir hingefahren und wurden auch sofort dran genommen, was ein wunder die waren mega Freundlich!!!

Aber

Was uns aber geschockt hat sind die Preise, Letztes Jahr habe ich Bearbeitungsgebühr 42 € bezahlt und heute waren es 57€ Bearbeitungsgebühr :-o Und der Pass selbst würde 31€ Kosten aber die fragten ob wir einen Pass haben möchten falls wir mal in die Staaten wollen das wir auf gut Deutsch sofort hinfliegen könnten! Aufpreis 30€

Also haben wir bezahlt 57€ Bearbeitung und 61 € Kinderpass! Oh man das Benzin Geld lasse ich jetzt mal aus den das tut echt weh :((

Was uns sehr gewundert hat das unser Sohn nur ein Nach Namen haben durfte! Er hat jetzt nur noch meinen und nicht mehr den Namen was in der Geburtsurkunde steht! Die kann doch nicht einfach den Namen ändern oder??? Ich mein hat über all (Behörde etc) den Namen Alejandro **** ****(**Namen) und jetzt heisst er anderster im Pass wie in seinen Dokumenten! Oh man Ich hoffe Ihr versteht mich was Ich euch sagen will.Es kann ja nicht sein das das Konsul einfach den Namen ändert??? Ich mein doch sie können sie haben es einfach gemacht und uns passt das überhaupt nicht in den Kram! Die sagten dann wir müssen einen Namensänderung machen aber WARUM???????
Als er auf die Welt kam und wir ihn angemeldet haben, haben wir gesagt das er 2 Nach Namen hat und das er auch so Regestriert ist
ABER warum sagt das Konsulat das das nicht geht im Pass????Hallo es ist sein Name den kann man doch nicht einfach so ändern????

Ich wollte euch einfach nur mal bescheid geben!

Schönen Abend noch!

LG Mona
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Re: Änderung im deutschen Passrecht

Beitrag von Oliva B. »

Mal eine indiskrete Frage, Mona: Bist du verheiratet? Das wäre für mich die Erklärung, warum eurem Alejandro nur dein Name zugestanden wurde. Denn in Spanien ist es üblich, dass das Kind den Nachnamen beider Eltern trägt. In Deutschland wiederum erhält das Kind den Namen der ledigen Mutter.
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Re: Änderung im deutschen Passrecht

Beitrag von Mona »

Nein, wir sind nicht verheiratet!

In seinen papieren hat er meinen und meinem Partner seinen Nach Namen! Blos im Pass nur meinen! Das wunderte mich sehr! :-?
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Re: Änderung im deutschen Passrecht

Beitrag von Florecilla »

Mona, das ist ein deutscher Pass und für den gilt deutsches Recht.

Mehr Infos ...
Saludos,
Florecilla (Margit)


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Re: Änderung im deutschen Passrecht

Beitrag von Oliva B. »

Tja Mona, da unterscheidet sich halt das deutsche Recht von dem spanischen.... #:-s
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Re: Änderung im deutschen Passrecht

Beitrag von Mona »

Naja dann müssen wir wohl oder übel da durch und die Namensänderung eben beantragen! Kann ja net sein das das Deutsche Gesetz meint den Namen einfach umzuändern!

Danke für eure Antworten!
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Re: Änderung im deutschen Passrecht

Beitrag von deniamartin »

Richtig, die ganze Aufregung über die Gebühren scheint mir etwas künstlich, denn 1. kostet ein Pass (für Erwachsene wie Kinder) auch in Deutschland echtes Geld (der Aufwand für Versendung etc. ist im Ausland höher), und 2. reicht in Spanien ja wirklich auf der Personalausweis als Identifikationsdokument.
Es gibt aber noch weitere Änderungen für im Ausland lebende Deutsche, so z.B. zum Wahlrecht, wie ich heute erfahren habe:

Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 4.7.2012 ist die bisherige Regelung zum Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher verfassungswidrig und nichtig.
Nach der bisherigen Fassung des § 12 Abs. 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz waren Auslandsdeutsche nur dann wahlberechtigt, wenn sie vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Diese Regelung ist nach dem Urteil mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl unvereinbar.
Aufgrund des Urteils besteht derzeit keine Rechtsgrundlage für ein Wahlrecht der im Ausland lebenden Deutschen. Der Gesetzgeber wird jedoch rechtzeitig zur Bundestagswahl 2013 eine Neuregelung der Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen beschließen.


Wenn man also auch im Ausland auf die Segnungen (Rechte) des Heimatlandes nicht verzichten will, muss man sich schon auch den entsprechenden bürokratischen Regelungen beugen.
In diesem Sinne, viele Grüße aus dem Kaukasus
Martin
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