Änderung im deutschen Passrecht (Kindereintrag)
- Florecilla
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Änderung im deutschen Passrecht (Kindereintrag)
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab morgen sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Quelle: Bundesministerium des Innern
Ab morgen sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Quelle: Bundesministerium des Innern
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Re: Änderung im deutschen Passrecht
Ja,ganz toll! Der Kinderreisepass,den ich für den Junior beantrage kostet mich 91,-€ .Nicht gerade ein Schnäppchen..
ciao Marybell
- pekeo1
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Re: Änderung im deutschen Passrecht
Wie setzt sich der Betrag von 91,- EUR denn zusammen? Mir sind da andere Preise bekannt.Marybell hat geschrieben: Der Kinderreisepass,den ich für den Junior beantrage kostet mich 91,-€ .
vg
Peter
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- Florecilla
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Re: Änderung im deutschen Passrecht
Stimmt, Peter, für Kinder bis zu 12 Jahren kostet der Kinderreisepass 13 Euro Gebühren. Dieser Ausweis kann bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden, eine Verlängerung kostet jeweils 6 Euro. Ab dem 12. Lebensjahr kann der ePass beantragt werden, der 37,50 Euro kostet.
Da Marybell aber in Spanien lebt und das Generalkonsulat in Alicante zuständig ist, könnte ich mir vorstellen, dass die Kosten entsprechend höher sind.
Hier wird von den deutschen Vertretungen in Spanien eine Gebühr von 26 Euro veranschlagt.
Da Marybell aber in Spanien lebt und das Generalkonsulat in Alicante zuständig ist, könnte ich mir vorstellen, dass die Kosten entsprechend höher sind.
Hier wird von den deutschen Vertretungen in Spanien eine Gebühr von 26 Euro veranschlagt.
- Akinom
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Re: Änderung im deutschen Passrecht
...na das ist ja wirklich ein heftiger Preis - ja, was kommt denn da noch alles dazu?Marybell hat geschrieben:Ja,ganz toll! Der Kinderreisepass,den ich für den Junior beantrage kostet mich 91,-€ .Nicht gerade ein Schnäppchen..
- kuba
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Re: Änderung im deutschen Passrecht
liebe grüße
kuba
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- pekeo1
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Re: Änderung im deutschen Passrecht
Na da wollen wir mal rechnen
Danke an Florecilla für den Link
"Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Der Kinderreisepass kostet 26,- € (bei Antragstellung zu entrichten). Achtung: Wenn das Konsulat – nicht – örtlich zuständig ist (d.h., wenn die Abmeldung aus Deutschland nicht erfolgt ist), sind Zuschläge von bis zu 43,- € zu entrichten."
Macht also:
Kinderreisepass 26,- EUR
Zuschläge von bis zu 43,- EUR
Macht 69,- EUR, dann noch ein "Biometrisches Foto" die Fahrt zum Konsulat, Parkgebühren, ...
Wenn ich so rechne kommen schon 91,- EUR zusammen - oder liege ich falsch?
Danke an Florecilla für den Link
"Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Der Kinderreisepass kostet 26,- € (bei Antragstellung zu entrichten). Achtung: Wenn das Konsulat – nicht – örtlich zuständig ist (d.h., wenn die Abmeldung aus Deutschland nicht erfolgt ist), sind Zuschläge von bis zu 43,- € zu entrichten."
Macht also:
Kinderreisepass 26,- EUR
Zuschläge von bis zu 43,- EUR
Macht 69,- EUR, dann noch ein "Biometrisches Foto" die Fahrt zum Konsulat, Parkgebühren, ...
Wenn ich so rechne kommen schon 91,- EUR zusammen - oder liege ich falsch?
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Re: Änderung im deutschen Passrecht
In deinem Link stehen genau die Gebühren, die ich oben bereits erwähnt habe ... ABER ... Marybell lebt in Spanien ...
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Re: Änderung im deutschen Passrecht
Also morgen kann ich es euch ganz genau sagen,aber der freundliche Mann von der Botschaft Valencia hat mir für den Kinderpass 91,€ und für meinen Pass 145,-€ genannt. Dazu kommen die Kosten für Fotos, Fahrt etc.
Ich finde es auch ganz schön happig,aber ich habe keine Zeit nach Deutschland zu fliegen...zumal Junior ja nun nicht mitfliegen kann,wegen des ungültigen Passes...
Ich finde es auch ganz schön happig,aber ich habe keine Zeit nach Deutschland zu fliegen...zumal Junior ja nun nicht mitfliegen kann,wegen des ungültigen Passes...
ciao Marybell
Re: Änderung im deutschen Passrecht
@ Marybell: Braucht ihr denn einen Reisepass, ein Personalausweis wäre doch sicherlich günstiger?
Gruß
girasol
Gruß
girasol
Die Welt ist ein Buch und wer nicht reist, liest davon nur eine Seite.
Aurelius Augustinus
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