EU-Erbschafts-VO ab 2015

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weltenbummlerin1970
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EU-Erbschafts-VO ab 2015

Beitrag von weltenbummlerin1970 »

bin zum gesetze- und verordnungs-wälzer geworden die letzten monate...so viele anstehende aenderungen, die auch mich oder mein umfeld betreffen, ob nun die aktuell zur diskussion stehende überarbeitung der regelung des sorgerechts in D ueber die EU-Unterhaltsverordnung bis hin zu dem ganzen spanischen aenderungskatalog......fuer euch sicherlich auch von relevanz sind die gegebenheiten bzgl. erbschaftsangelegenheiten, die ab 17. august 2015 über EU-Erbschaftsverordnung geregelt werden.....auch wenn es halt wieder - aus meiner sicht wie bei so vielen EU-VOs und -Richtlinien - nichts halbes und nichts ganzes ist, einige EU-länder sich ausklammern und die ganzen steuerrechtlichen fragen weiterhin ein buch fuer sich fuellen für mich als vielumherziehende....

hier der verordnungstext:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 134:DE:PDF

und hier zwei zusammenfassende anmerkungen für den kurzüberblick:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/die-ne ... 27999.html

https://www.berlin.de/special/finanzen- ... ringt.html
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Josefine
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Re: EU-Erbschafts-VO ab 2015

Beitrag von Josefine »

Danke, dass Du das hier eingestellt hast. :)
Damit werden wir uns mal im nächsten Jahr auseinandersetzen, was man unternehmen muss, damit das deutsche Testament Gültigkeit behält.

Grüsse :)
Josefine
Gruß Josefine :)
TorreHoradada
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Re: EU-Erbschafts-VO ab 2015

Beitrag von TorreHoradada »

Josefine hat geschrieben:Danke, dass Du das hier eingestellt hast. :)
Damit werden wir uns mal im nächsten Jahr auseinandersetzen, was man unternehmen muss, damit das deutsche Testament Gültigkeit behält.

Grüsse :)
Josefine
Das deutsche Testament behält auch so seine Gültigkeit !
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Brujadepaco
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Re: EU-Erbschafts-VO ab 2015

Beitrag von Brujadepaco »

Auch von mir ein Danke an Weltenbummlerin für das Posting.

Aus eigener Erfahrung kann ich allen Deutschen, die hier Eigentum haben, nur raten, hier in Spanien ein Testament zu machen, kann auch zusätzlich zu dem deutschen gemacht werden.
Wir hatten das nicht.............und dann.............hatten wir in Deutschland einen Erbvertrag gemacht, noch schlimmer, denn den gibt es hier in Spanien überhaupt nicht. Es war ein Papierkrieg ohne Ende und mit vielen Kosten verbunden.

Aus diesem Grunde habe ich vor ganz kurzer Zeit hier in Spanien ein Testament verfasst. Und ich kann Euch allen sagen, der Preis, den ich zahlen musste, war total winzig. ein deutscher Notar hätte dafür wohl noch nicht mal seine Türe geöffnet.
Liebe Grüsse Anna
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sonnenanbeter
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Re: EU-Erbschafts-VO ab 2015

Beitrag von sonnenanbeter »

Brujadepaco hat geschrieben:[...] Und ich kann Euch allen sagen, der Preis, den ich zahlen musste, war total winzig. ein deutscher Notar hätte dafür wohl noch nicht mal seine Türe geöffnet. [...]
So ist es.
Wir haben das über eine Gestoria in La Marina Pueblo gemacht. Die gute Dame dort hat den Testamentsentwurf erstellt, zum Notar nach Santa Pola gefaxt, der hat das Testament "ins Reine" geschrieben, und drei Tage später hat uns die Dame von der Gestoria nach Santa Pola zum Notar zur Vorlesung und Unterzeichnung des Testamentes gefahren.
Und gezahlt haben wir 300,00 EUR :!:

Das Testament liegt jetzt im Zentralregister in Madrid - und nach uns die Sintflut ;) :!:

Gruss
Herbert
Gruss
Herbert

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TorreHoradada
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Re: EU-Erbschafts-VO ab 2015

Beitrag von TorreHoradada »

Diese EU-Verordnung hat doch schon lange seine Schatten vorausgeworfen. Wie immer geht es doch von deutscher Seite aus hier eine für die deutschen Fiskalämter günstige Regelung zu finden. Und das wurde gemacht. Es gibt ja mehr Deutsche die in Spanien eine Immobile obder Zweitimmobilie haben als anders herum. Deshalb hat man das Lebensmittelpunktprinzip eingeführt.

Bei Euch Anna und Herbert trifft ja eh nicht zu. Ihr würdet und werdet in Spanien nach spanischem Recht beerbt.
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weltenbummlerin1970
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Re: EU-Erbschafts-VO ab 2015

Beitrag von weltenbummlerin1970 »

wichtig zu wissen in diesem ganzen zusammenhang ist, dass ab oben genanntem zeitpunkt für deutsche residente in spanien nicht mehr die regelung der erbschaftsangelegenheit nach dem staatsangehörigkeitsprinzip, sondern nach dem wohnortprinzip festgelegt wird.....alle deutschen spanienresidenten, die das nicht wollen, also weiterhin nach deutschem erbschaftsrecht ihren nachlass abgewickelt haben wollen, müssen das im testament ausdrücklich festlegen....die neue regelegung hat gerade auswirkungen auf ehepartner, die z.B. ein berliner testament haben, denn nach spanischem recht koennen die kinder NICHT vom erbe ausgeschlossen werden....ein spanisches testament zum jetzigen zeitpunkt für die sach- und geldwerte in spanien ist im prinzip nicht zwingend notwendig, erleichtert jedoch das ganze prozedere der abwicklung für die erben.....dem spanischen bürokratismus sei dank.....ab 2015 soll auch das erleichtert bzgl. "europäisches nachlasszeugnis", doch mal schauen, wie schnell spanien auf diesen zug aufspringt und nicht durch welche vorgaben auch immer die anerkennung erschwert...

hier nochmal ein link zu einer kurzen erläuterung der zusammenhänge:

http://www.rechtsanwalt-deutschland-spa ... erordnung/

etwas was ganz anderes ist es bzgl. der steuerlichen angelegenheit, was in den doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und E festgelegt ist....da gibt es ja auch ein wesentliche neuerung, dass D jetzt auch was vom gewinn einer verkauften immobilie haben möchte.....der steuerliche abgleich bzgl. erbschaftssteuer zur vermeidung der doppelbesteuerung ist überigens NICHT im neuen doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen worden....

was mir gestern noch ins auge fiel ist folgender sachverhalt, der zutrifft, wenn erblasser und erbnehmer NICHT in D ihren wohnsitz haben, jedoch deutsches erbschaftssteuerrecht zur anwendung kommt: dann gehen die freibeträge auf 2.000 euro runter, auch bei verwandten erster linie....das ist jetzt auch (wieder mal) beim EUGH hängig wegen diskriminierung nicht-residenter in D.....ich erinnere mich, dass auch spanien die nicht-residenten "unterbemittelt" und deswegen vor dem EUGH "hängig" ist....welcome to good EU :-)
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Re: EU-Erbschafts-VO ab 2015

Beitrag von TorreHoradada »

Lebensmittelpunktprinzip.

Denn manch einer hat ja auch 2 Wohnsitze und dann kommt es darauf an wo er vor dem Todesfall die 183 Tage im Jahr verbracht hat. Aber wieder einmal nur wenn kein Testament vorliegt.
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Brujadepaco
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Beitrag von Brujadepaco »

Hallo Sonnenanbeter, ich habe niemanden beim Erstellen meines Testamentes zwischengeschaltet, sondern bin selber direkt zum Notar, habe dort gesagt (auf spanisch natürlich) was ich genau haben will und wie. Dann hat ein Notarmitarbeiter einen Entwurf gemacht, wurde noch ein wenig kompliziert, weil ich ja 2 x verheiratet war und somit dann in meinem Leben 3 verschiedene Familiennamen hatte, was ja hier nicht üblich ist. Dann musste ich mir den Entwurf durchlesen zwecks gewünschter Änderungen. Nach einer kleinen Änderung, wurde dann das endgültige Testament verfasst. Als das fertig war, musste ich ins Büro der "Hoheit", als zum Notar selber, der mir den ganzen Quark nochmal vorgelesen hat und dann haben ER und ICH unterschrieben. Ich bekam eine beglaubigte Kopie und das Testament, wird wie Deines in Madrid hinterlegt. Und...........bezahlt habe ich noch keine 100 Euro.
Liebe Grüsse Anna
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Re:

Beitrag von TorreHoradada »

Brujadepaco hat geschrieben:.. wurde noch ein wenig kompliziert, weil ich ja 2 x verheiratet war und somit dann in meinem Leben 3 verschiedene Familiennamen hatte, was ja hier nicht üblich ist. ....
Hola Anna,
ach komm das kann auch bei Dir nicht schwieriger gewesen seina ls bei den Spaniern selbst mit den Nachnamen.
Aus Wiki:
Spanier haben in der Regel zwei Nachnamen (span. apellido(s)) wie beispielsweise Federico García Lorca. Der erste Nachname ist der erste Nachname des Vaters. Der zweite Nachname ist der erste Nachname der Mutter. Die Reihenfolge dieser beiden Namen kann manchmal auch umgekehrt werden.
Wiki Ende.

Bei Dir ist das dann Anna "Nachname Deines ersten Mannes" "Nachname Deines zweiten Mannes" und "Dein Geburtsname".
Wenn das dann immer noch niocht ausreicht dann nimmst halt als Hilfsnamen Bruja dazu ;)
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