Ex Partner in Torrevieja polizeilich abmelden

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Angelika N.
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Ex Partner in Torrevieja polizeilich abmelden

Beitrag von Angelika N. »

Hallo,
Ich lebe in Deutschland und besitze ein Ferienhaus in Torrevieja. Mein Ex Lebensgefährte hat sich vor ca. 2 Jahren meine Unterschrift für eine Vollmacht erschlichen, um sich vermutlich dort polizeilich anzumelden. Wie oder wo kann ich es herausfinden, ob er dort gemeldet ist und kann ich ihn ggf. als Hauseigentümer eigenmächtig wieder abmelden ? Ich spreche leider kein spanisch. Kann mir vielleicht jemand Tipps geben. ?
Vielen Dank im Voraus :-D
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Oliva B.
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Re: Ex Partner in Torrevieja polizeilich abmelden

Beitrag von Oliva B. »

Hallo Angelika,

ich begrüße dich in unserem Forum, auch wenn der Grund deiner Anmeldung kein erfreulicher ist. Leider können wir keine Rechtsberatung erteilen, aber vielleicht kann dir eins unserer Mitglieder in dieser Angelegenheit einen Tipp geben.

Ich gehe davon aus, dass du eine Zweitschrift dieser Vollmacht hast. Ist darin nicht vermerkt, wofür sie verwendet werden kann?

Auszug aus dem Merkblatt über das Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates in Spanien:
  • "Wenn Sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten oder eine bezahlte unselbstständige oder selbstständige Arbeit aufnehmen wollen, sind Sie verpflichtet, sich bei dem spanischen Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) Ihres Wohnsitzes anzumelden (empadronamiento). Dazu ist in der Regel die Vorlage Ihres deutschen Reisepasses und der Nachweis eines Wohnsitzes in der Gemeinde erforderlich (z.B. Mietvertrag, Vertrag über Untermiete, Nachweis von Grundeigentum etc.).
    Zudem müssen sich deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Spanien bei der für den Wohnort zuständigen Oficina de Extranjeros bzw. Policía de Extranjeros innerhalb von drei Monaten ab Einreise in das zentrale Register für EU-Bürger (Registro Central de Extranjeros) eintragen."

    Quelle: Deutsche Vertretungen in Spanien
Ich denke, dass du als Hauseigentümerin beim Rathaus (ayuntamiento) erfahren kannst, ob dein Ex-LG unter deiner Anschrift registriert ist (Stichwort empadronamiento). Wenn dir das aus Zeitgründen oder aus sprachlichen Gründen nicht möglich ist, solltest du eine ortsansässige Agentur zur Erledigung amtlicher Formalitäten (gestoría) mit der Klärung beauftragen.

Anmerkungen: Normalerweise löschen die Rathäuser die angemeldeten Ausländer nach zwei Jahren automatisch aus dem Register, wenn sie ihr empadronamiento nicht erneuern.
Eine Generalvollmacht, wie wir sie in Deutschland kennen, ist in Spanien wertlos.
Miesepeter
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Re: Ex Partner in Torrevieja polizeilich abmelden

Beitrag von Miesepeter »

Frage: Wurde die "Vollmacht" beurkundet? Dann kann damit nämlich mglw. allerhand angestellt werden.
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Atze
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Re: Ex Partner in Torrevieja polizeilich abmelden

Beitrag von Atze »

Und dann sollte man noch wissen, bei welchem Notar diese Vollmacht geleistet wurde. Hier läuft alles, was rechtswirksam ist über Notare.
Und selbst wenn er "gemeldet" ist. Das verleiht ihm doch keinerlei Rechtskraft über die Wohnung.
So sind z.B. viele während der Übergangszeit z.B. zum Erlangen einer NIE-Nummer bei einem Rechtsanwalt gemeldet.
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Re: Ex Partner in Torrevieja polizeilich abmelden

Beitrag von Kipperlenny »

Oliva B. hat geschrieben: Mo 22. Jan 2018, 10:40Anmerkungen: Normalerweise löschen die Rathäuser die angemeldeten Ausländer nach zwei Jahren automatisch aus dem Register, wenn sie ihr empadronamiento nicht erneuern.
Kriegt man das eigentlich mit? Die haben ja unsere Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse -> melden die uns irgendwie, dass wir gelöscht werden? Weil wir wollen ja nichts gelöscht werden :D
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vitalista
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Re: Ex Partner in Torrevieja polizeilich abmelden

Beitrag von vitalista »

In Crevillente hatten sie mir alle zwei Jahre eine "Vorladung" geschickt. Daraufhin bin ich zum Ayuntamiento, um das empadronamiento zu verlängern. Wenn ich in Deutschland war, hatte ich das Glück, eine spanische Freundin zu haben, die im Rathaus arbeitet :)
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Re: Ex Partner in Torrevieja polizeilich abmelden

Beitrag von Miesepeter »

Zitat: "....spanische Freundin zu haben, die im Rathaus arbeitet ....". DAS ist es, nicht nur im Rathaus, und je mehr man davon hat umso leichter lässt es sich leben. Ab und zu eine kleine Aufmerksamkeit, und man ist überall gerne gesehen und bekommt auch was es gar nicht gibt - meine Erfahrung.
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Re: Ex Partner in Torrevieja polizeilich abmelden

Beitrag von brigittekoslowski »

Eine deutsche Vollmacht nützt Dir in Spanien nicht,Du brauchst eine Notarielle Übersetzung und eine Apostille,sonst funktioniert damit nix.
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Atze
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Re: Ex Partner in Torrevieja polizeilich abmelden

Beitrag von Atze »

brigittekoslowski hat geschrieben: Di 23. Jan 2018, 10:38 Eine deutsche Vollmacht nützt Dir in Spanien nicht,Du brauchst eine Notarielle Übersetzung und eine Apostille,sonst funktioniert damit nix.
Danke, Brigitte:
Das wurde von der TE (die sich schon verabschiedet hat?) nicht erwähnt:
WO wurde die Vollmacht erstellt?
Eine in D ausgestellte Vollmacht nötzt hier ohne Apostille gar nix,
eine in E ausgestellte Vollmacht MUSS notariell beglaubigt sein -
es sei denn, es geht um Kleinigkeiten wie zur PKW-Benutzung.
LG Atze
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