Selbstbeteiligungs-Ausschlussversicherung für Mietwagen

Plantek
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Re: Selbstbeteiligungs-Ausschlussversicherung für Mietwagen

Beitrag von Plantek »

Gilt die hier im Thread eingangs beschriebene "Leihwagenversicherung" auch für gemietete Wohnmobile oder VW-Busse?
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nixwielos
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Re: Selbstbeteiligungs-Ausschlussversicherung für Mietwagen

Beitrag von nixwielos »

Gemäß den AGB ist jedes Mietfahrzeug gedeckt, es wird kein Unterschied gemacht zwischen speziellen Arten...
Viele Grüße von Nicole und Stefan!
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Plantek
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Re: Selbstbeteiligungs-Ausschlussversicherung für Mietwagen

Beitrag von Plantek »

nixwielos hat geschrieben: Do 16. Feb 2017, 07:12 Gemäß den AGB ist jedes Mietfahrzeug gedeckt, es wird kein Unterschied gemacht zwischen speziellen Arten...
Falsch! Siehe FAQ
https://www.leihwagenversicherung.de/ve ... /faqs.html

"Sind Wohnmobile im Schutz eingeschlossen?
Nein - Wohnmobile und Wohnwagen sind in der Schutzleistung noch nicht eingeschlossen. Ein separater Versicherungsschutz für solche Fahrzeuge ist in der Planung für nächtes Jahr"
georg.vt
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Re: Selbstbeteiligungs-Ausschlussversicherung für Mietwagen

Beitrag von georg.vt »

Sunwind hat geschrieben: Fr 28. Okt 2016, 19:43
Plantek hat geschrieben:Die oben genannte Leihwagenversicherung für 70 Euro p.a. lohnt sich erst, wenn man mindestens 5-6 Wochen im Jahr mietet. Alle, die nur 2 oder 3 Wochen mieten, können bei fast allen Brokern im Internet (AutoEurope, Atlasoption, cardelmar, douyouspain usw.) für wenige Euro am Tag einen entsprechenden Zusatz buchen. Dann erstattet der Broker die Selbstbeteiligung im Schadenfall.
Tut mir leid, aber diesen Tip kann ich für die meisten Mietwagenfirmen in Valencia oder Alicante nicht unbedingt empfehlen

Grund: Die Mietwagenfirmen akzeptieren in der Regel keine Vollkaskoversicherung der Mietwagenbroker.

Das Auto gibt´s meistens nur bei Abschluß der Vollkasko direkt beim Vermieter oder durch blocken der Selbstbeteiligung auf der
Kreditkarte (je nach Fahrzeug und Vermieter 1Tsd - 1,5 Tsd €) einige Vermieter (z.B. Dickmanns) blocken nicht nur sondern belasten auch direkt durch und zahlen frühestens nach 28 Tagen zurück.

Gruß


Viel schlimmer, da wird für einen kleinen Kratzer der volle Betrag der Selbstbeteiligung abgebucht. Es gibt aber auch die Möglichkeit, den Betrag zurück zu buchen durch die Kartengesellschaft. Dann kann man jederzeit den Schaden selbst zu zahlen gegen Rechnung.
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