KV als non-residentes mit Zweitwohnsitz in Spanien

Auslandskrankenschutz, ges. & priv. Krankenkasse
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ruhri&sachs
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KV als non-residentes mit Zweitwohnsitz in Spanien

Beitrag von ruhri&sachs »

Liebe Forenmitglieder,

ich habe mit Entsetzen festgestellt, dass wir als non-residentes mit Zweitwohsitz in Spanien weder eine Auslands-KV haben, dort wird nämlich Spanien ausdrücklich ausgeschlossen, wenn man dort EINEN Wohnsitz hat, der nicht mal ständiger Wohnsitz ist, zum anderen auch die AXA in Spanien z.B. uns keine KV anbietet, da Spanien als non-residentes nicht als Ausland anerkannt wird.Wir wussten seit 2014 mit unserem Hauskauf nicht, dass wir nicht auslandskrankenversichert gewesen sind. Durch Zufall habe ich das Kleingedruckte gelesen und bin nun auf der Suche nach einer Auslands-KV, die uns versichert, auch wenn wir NICHT ständig in Spanien sind, noch keine Auswanderer und auch keine Rentner sind. Sondern eine Familie, die den Zweitwohnsitz in Spanien hat und dort maximal bis zu 4 Wochen Urlaub macht. Am 15.7. fliege ich nach Spanien und bin leider nicht krankenversichert. Wer kann hier blitzschnell einen Rat geben???

Vielen Dank!
Ruhri & Sachs
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ruhri&sachs
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Re: KV als non-residentes mit Zweitwohnsitz in Spanien

Beitrag von ruhri&sachs »

Das Problem besteht darin, dass bisher jede Versicherung uns ablehnt, da wir zwei Wohnsitze haben, sowohl vom Inland wie vom Ausland gesehen.
Urlaubsversicherungen gelten nicht, wenn man einen Zweitwohnsitz im Urlaubsland hat. Inländer sind wir nicht. Ausländer auch nicht... Wir machen eben nur Urlaub im eigenen Haus.
Solana
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Re: KV als non-residentes mit Zweitwohnsitz in Spanien

Beitrag von Solana »

Hallo,

ist mir neu, daß das von den Versicherungen so eng gesehen wird. Bisher war mir nur bekannt, daß Ausländer, die in Deutschland leben und den Urlaub in ihrem HEIMATLAND verbringen, keine so wie uns bekannte Auslandsreise-KV abschließen können. Vorab würde ich aber nochmal genau nachfragen und die Situation erklären. Eventuell bei Eurer Hausbank, die die Situation ja bestimmt kennt.

Frag auch mal beim ADAC nach. Wir können uns dort für Auslandreisen versichern, obwohl wir keinen deutschen Wohnsitz haben. Für uns wichtig, weil diese auch einen Rücktransport beinhaltet.

Ist für viele bestimmt ein sehr interessanntes Thema.

Tut mir leid, daß ich Dir nicht richtig weiterhelfen konnte.

Liebe Grüße

Solana
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ruhri&sachs
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Re: KV als non-residentes mit Zweitwohnsitz in Spanien

Beitrag von ruhri&sachs »

Ja, man sieht es tatsächlich so eng - weil ich immerhin schlafende Hunde geweckt habe.
Da ich in letzter Zeit schlimmste Fehler bei Notaren, Anwälten und sogar Gerichten mitbekommen habe, hab ich mir das Kleingedrucke ganz genau angesehen. Man widerspricht sich sogar im Detail. Die Hanse-Merkur wurde mir empfohlen für unseren Fall.
Erst stand in der allgemeinen Info, in Spanien sei man mit Zweitwohnsitz versichert, wenn er nicht ständiger Wohnsitz sei. Auf S. 6 dann: Ausschluss eines Wohnsitzes in Spanien. Da auf einmal fiel das Wort "ständig" weg. Das ist unglaublich. UND: Die Versicherer selbst sind nun auch unsicher.
Ich hab da in ein Wespennest gestochen, möchte ich aber lieber nicht auf mein Glück verlassen, falls mal was passiert. GUTE IDEE, ich frage mal beim ADAC nach!

LG
Ruhri
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ruhri&sachs
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Re: KV als non-residentes mit Zweitwohnsitz in Spanien

Beitrag von ruhri&sachs »

Wir können aufatmen - der ADAC bietet für 49 ER im Jahr ein Paket für die Auslands-KV an, ohne Unterscheidung , ob es dort einen Wohnsitz gibt, oder nicht. Unfall, Klinik, Verlegung, Rooming-in, Zahnleistungen bei Schmerzen, Helikopter, Rückführung im Todesfall, alles drin. Die magische Grenze sind jedoch 45 Tage im Ausland, danach erlischt der Schutz. Also genau das Paket, was wir als Arbeitende in D brauchen, um auch mal ein paar Wochen in unserem Eigenheim in ES Urlaub machen zu können. Später müssen wir dann anderweitig gucken, was machbar ist.

DANKE für den ADAC-Tipp!

Ruhri
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Oliva B.
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Re: KV als non-residentes mit Zweitwohnsitz in Spanien

Beitrag von Oliva B. »

Verstehe ich das richtig, dass du in Deutschland keine Krankenversicherung hast?
Normalerweise können gesetzlich Krankenversicherte europaweit medizinische Leistungen erhalten.
EHIC

Ihr seid nicht die einzigen, die im europäischen Ausland einen Wohnsitz haben. ;)
  • Im Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird der Konfliktfall durch den Artikel 4 Absatz 2 gelöst. Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt Folgendes:

    a) Die Person gilt als nur in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen)
    Quelle
Der ADAC-Versicherungsschutz besteht weltweit
  • mit Ausnahme Deutschlands und des Landes, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz
    haben. Der Versicherungsschutz endet mit Grenzübertritt nach Deutschland bzw. 45 Tage
    nach Beginn des Auslandsaufenthaltes bzw. mit Beendigung des Versicherungsvertrages.
    QuelleLink korr.
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ruhri&sachs
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Re: KV als non-residentes mit Zweitwohnsitz in Spanien

Beitrag von ruhri&sachs »

Ja, der ADAC hat unseren Fall abgedeckt.

Wie kann es aber sein, dass z.B. die Hanse-Merkur einmal von "ständigem Wohnitz" schreibt, und dann auf einmal nur "einen Wohnsitz"?
Ja, wir sind in D auch krankenversichert. Die Basis sollte demnach auch über die europaweit geltende deutsche Versicherung abgedeckt sein.
Aber man hört ja eben, dass man besser dazu noch eine Auslands-KV haben sollte. Und hier bin ich immer wieder auf diese Unversicherbarkeit gestoßen, wenn man einen zweiten Wohnsitz in Spanien hat.

Der ADAC hat hier bis zu den 45 Tagen genau das Paket angeboten für uns, die wir nicht ständig in Spanien sind.

Danke für die detaillierte Quellenangabe, ist eine Beruhigung!

LG
Ruhri
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nurgis
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Re: KV als non-residentes mit Zweitwohnsitz in Spanien

Beitrag von nurgis »

Die preiswerte ADAC-Auslandsversicherung ist sehr gut ! Ihr müsst jedoch höllisch aufpassen, das ihr die festgesetzten Geltungsfristen nicht überschreitet. Da hilft es nicht zu sagen, ich bin vor 3 Wochen erst eingereist. Es wird seit Jahren im Schadensfall penibel überprüft ob das stimmt !!
Eine andere Möglichkeit ist noch die echte Auslandskrankenkasse vom ADAC. Die könnt ihr monatlich abschließen, oder langfristiger. Sie ist zwar teurer,aber auch sehr gut und ihr währt dann auf der sicheren Seite.
Seid ihr jedoch in D privat versichert, müsst ihr da nur mitteilen, das ihr euch länger im Ausland aufhaltet.
Eine andere Möglichkeit, hier eine PKV abzuschließen. Die gibt es schon (bei Leuten unter 65) recht preiswert, vor allem wenn ihr auch noch in D versichert seid. Sie bezahlen allerdings gewöhnlich keine Medikamente.
Seid ihr jedoch in D in der gesetzlichen KK, habt ihr doch sowieso eine SIP-Karte und könnt in die hiesigen Gesundheitszentren gehen.Verschiedene KK, wie z.B. Techniker rechnen z.B. bei der IMED-Gruppe direkt mit den KK ab.
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
brigittekoslowski
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Re: KV als non-residentes mit Zweitwohnsitz in Spanien

Beitrag von brigittekoslowski »

Warum fragt Ihr denn nicht mal unseren Versicherungsexperten ?
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baufred
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Re: KV als non-residentes mit Zweitwohnsitz in Spanien

Beitrag von baufred »

... hier werden einfach zu viele, tlw. verwirrende Begriffe und deren rechtliche Auswirkungen durcheinandergewürfelt ...

... mal einige Erläuterungen zu den "Begrifflichkeiten" zu Haupt- und Nebenwohnsitz/Lebensmittelpunkt in D'land:
> https://www.wohnung.com/ratgeber/274/ha ... regelungen

... zu den Meldefristen in Spanien > Residente/noResidente:
https://costa-blanca-forum.de/viewtopic ... to#p181082

... dann ist für den Betroffenen - auch als noResidente - seine geplante/gewünschte Verweildauer in Spanien abzugleichen mit den dortigen Auswirkungen in Zusammenhang mit seiner dtsch. KV zu klären ...

Selbst haben wir folgendes "Modell" > KV ist BEK - ist heute noch einmal aktuell dort über die Hotline "abgeklopft" worden:

> 2x/Jahr 6-8 Wochen in Spanien > keine Meldepflichten in Spanien > noResidente :idea:
KV übernimmt problemlos nur bei Notfallbehandlungen in den "Lokalitäten" der Seguridad Social per direkter Abrechnung die Kosten ohne Überprüfung :!: der jeweiligen Verweildauer in Spanien (aber nur das in Spanien übliche Behandlungsspektrum der Seg.Social :!: ) ... geht aber davon aus, dass der Lebensmittelpunkt nach wie vor in D'land ist! - "Laufende" Behandlungen werden nicht in Spanien kostenmäßig "gedeckelt" und sind in D'land durchzuführen!! > z.B. Rezepte für regelmäßig einzunehmende Medikamente u. Untersuchungen für Permanentbehandlung - sollten Fristen nicht reichen > Einzelabstimmung im Voraus mit der KV!!
Für "Sonderfälle" (Rücktransport u.ä.) haben wir noch zusätzlich eine Reise-KV mit Deckung von max. 3 Monaten je Einzelaufenthalt in Spanien - aber durchaus mehrmals im Jahr ...
Achtung: auch hier wieder beachten > "Lebensmittelpunkt" muss D'land sein :!: (Tipp: < 183-Tage-Regelung = noResidente in Spanien als Anhaltspunkt) ...

... aber jede dtsch. KV hat durchaus noch bestimmte "Feinheiten" in deren Auslegung versteckt und ist dort mit dem "Persönlichkeitsprofil" der Nutzung in Spanien "abzuklopfen" ....
Saludos -- baufred --
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