Änderungen der Verkehrsvorschriften

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Oliva B.
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Re: Änderungen der Verkehrsvorschriften

Beitrag von Oliva B. »

 ! Nachricht von: Oliva B.
Eigentlich gehört dieser Beitrag nicht hierhin, denn in meinem Fall handelte es sich nicht um "innerstädtischen Verkehr".
Ab 1. Januar wird scheinbar härter durchgegriffen.... Uns (keine Raser) hat es gleich am 2. Januar auf der Landstraße CV-750 erwischt , :roll: (zur Information: das ist die Straße von Benissa über Jalón [Rastro] nach Alcalalí).
Die alternative Strecke von Benissa über Llíber war oder ist immer noch :?: gesperrt.

Passt also überall auf und haltet euch exakt an die Geschwindigkeitsbeschränkungen :!: (es geht um die Reduzierung der Unfallopfer), auch wenn die Strecke frei ist. Es werden Radarkontrollen gemacht. Die Kassen sind leer und die Bußgelder saftig:
DGT: Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen.<br />Bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt des <br />Schreibens erhält man eine Ermäßigung von 50 Prozent.
DGT: Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt des
Schreibens erhält man eine Ermäßigung von 50 Prozent.
Uschi
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Re: Änderungen der Verkehrsvorschriften

Beitrag von Uschi »

Gibt es eigentlich in Spanien auch eine gewisse Toleranz, die von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen wird, so wie es in D gehandhabt wird?
Liebe Grüße

Uschi
Miesepeter
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Re: Änderungen der Verkehrsvorschriften

Beitrag von Miesepeter »

Ja, es gibt sie, aber der Umgang damit steht auf einem anderen Blatt. Das eigentliche Problem besteht in der Hilflosigkeit der Betroffenen gegenüber der allmächtigen Uniformierten, die sich gerne als "Autorität" darstellen, obwohl sie diese nur vertreten. Zu allem Übel wird ihren Aussagen vom Gesetz her Beweiskraft zugebilligt, was die Rechtslage enorm erschwert. Das Zuckerstückchen ist ein Nachlaß von 50% wenn man binnen 10 Tagen zahlt, was automatisch ein Schuldeingeständnis und damit Verzicht auf Rechtsmittel bedeutet. Wer glaubt im Recht zu sein und es darauf ankommen läßt ist auf die ordentlichen Gerichte angewiesen, deren Verfahrenskosten den Streitwert spürbar übersteigen, und auf denen der Begehrende in den allermeisten Fällen sitzen bleibt. Viele Ordnungsverfahren beinhalten reine für den Betroffenen nicht sofort erkennbare Formfehler, die das ganze Verfahren von vorne herein hinfällig machen, wenn man dies rechtzeitig geltend machen kann was wiederum Kenntnisse der anwendbaren Gesetze und Bestimmungen voraussetzt. Meine Empfehlung im Umgang mit Polizisten: freundlich bleiben und nicht diskutieren, das letzte Wort haben sowieso die vorgesetzten Stellen.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
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Oliva B.
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Re: Änderungen der Verkehrsvorschriften

Beitrag von Oliva B. »

Miesepeter hat geschrieben: Mi 20. Jan 2021, 09:52 Ja, es gibt sie, aber der Umgang damit steht auf einem anderen Blatt. Das eigentliche Problem besteht in der Hilflosigkeit der Betroffenen gegenüber der allmächtigen Uniformierten, die sich gerne als "Autorität" darstellen, obwohl sie diese nur vertreten. Zu allem Übel wird ihren Aussagen vom Gesetz her Beweiskraft zugebilligt, was die Rechtslage enorm erschwert. Das Zuckerstückchen ist ein Nachlaß von 50% wenn man binnen 10 Tagen zahlt, was automatisch ein Schuldeingeständnis und damit Verzicht auf Rechtsmittel bedeutet. Wer glaubt im Recht zu sein und es darauf ankommen läßt ist auf die ordentlichen Gerichte angewiesen, deren Verfahrenskosten den Streitwert spürbar übersteigen, und auf denen der Begehrende in den allermeisten Fällen sitzen bleibt. Viele Ordnungsverfahren beinhalten reine für den Betroffenen nicht sofort erkennbare Formfehler, die das ganze Verfahren von vorne herein hinfällig machen, wenn man dies rechtzeitig geltend machen kann was wiederum Kenntnisse der anwendbaren Gesetze und Bestimmungen voraussetzt. Meine Empfehlung im Umgang mit Polizisten: freundlich bleiben und nicht diskutieren, das letzte Wort haben sowieso die vorgesetzten Stellen.
Gibt es den Toleranzabzug in Spanien wirklich? :-? Ich kann darüber nichts finden, auch auf unserem Bußgeldbescheid war kein Abzug vermerkt.
Wie ich schon geschrieben habe, liegt für die fünfzigprozentige Ermäßigung die Frist bei 20 Tagen nach Erhalt des Bescheides.

Aber alles andere, was du schriebst, kann ich nur bestätigen.
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vitalista
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Re: Änderungen der Verkehrsvorschriften

Beitrag von vitalista »

Das frage ich mich auch schon lange, wo dieser Toleranzabzug von 50% festgelegt sein soll. Ich bin in 23 Jahren Spanien 2x angehalten worden und beide Male hieß es bei mir, wenn ich umgehend bezahle bekomme ich 30% "Rabatt".
Schuldbewusst wie ich jedesmal war, habe ich leider versäumt zu fragen, nach welchen Kriterien entschieden wird, wann wieviel nachgelassen wird.
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Oliva B.
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Re: Änderungen der Verkehrsvorschriften

Beitrag von Oliva B. »

vitalista hat geschrieben: Mi 20. Jan 2021, 11:14 Das frage ich mich auch schon lange, wo dieser Toleranzabzug von 50% festgelegt sein soll. Ich bin in 23 Jahren Spanien 2x angehalten worden und beide Male hieß es bei mir, wenn ich umgehend bezahle bekomme ich 30% "Rabatt".
Schuldbewusst wie ich jedesmal war, habe ich leider versäumt zu fragen, nach welchen Kriterien entschieden wird, wann wieviel nachgelassen wird.
Rechtsgrundlage DGT-Pago de multas

Wir haben alles auf Deutsch
Rebajas.JPG
bekommen, weil wir mit unserem Auto in Deutschland zugelassenen Fahrzeug unterwegs waren:
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Re: Änderungen der Verkehrsvorschriften

Beitrag von girasol »

Ich denke, Uschi hat etwas anderes gemeint, nämlich den Toleranzabzug von der gefahrenen Geschwindigkeit und nicht den "Rabatt" bei der Zahlung der Strafe.

Gruß
girasol
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vitalista
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Re: Änderungen der Verkehrsvorschriften

Beitrag von vitalista »

Stimmt, @girasol, ich habe es so verstanden, dass @ Miesepeter das mit: "Ja, es gibt sie" beantwortet hatte.
Ich bezog mich dann auf die "Zuckerstückchen" und sage herzlichen Dank an Elke für den Link. Diesen habe ich mir gleich gespeichert, denn sollte ich noch mal eine multa mit nur 30% Nachlass bekommen, kann ich den Link gleich vorzeigen ;-)
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Re: Änderungen der Verkehrsvorschriften

Beitrag von Miesepeter »

30% oder 50% (und auch mal 100%) liegen allein im Ermessen des Verfahrensleiters und seiner Vorgaben. Berufen kann und sollte man sich auf gar nichts, wenn man nicht mit anwendbaren Regelungen und Verfahrensvorschriften gut vertraut ist. Wichtig ist die Einhaltung der Fristen, die man aber mit einem Trick umgehen kann, um im weiteren Verlauf des Verfahrens Unmöglichkeit der Verteidigung geltend machen und damit die Einstellung bewirken kann.
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Re: Änderungen der Verkehrsvorschriften

Beitrag von Xanaron »

girasol hat geschrieben: Mi 20. Jan 2021, 15:01 Ich denke, Uschi hat etwas anderes gemeint, nämlich den Toleranzabzug von der gefahrenen Geschwindigkeit und nicht den "Rabatt" bei der Zahlung der Strafe.

Gruß
girasol
Der Toleranzabzug beträgt bis zu 100 kmh soviel ich weiss 7 kmh ! Also nicht irgend ein %Wert, sondern fixe 7 kmh. Wo da die Logik sein soll, entzieht sich mir. Denn wenn ich nun also z.B. Innerorts 30 auf 37 "erweitern" darf und 90 auf 97 macht es jedenfalls nicht viel Sinn.

Wie bei den Lottozahlen, ohne Gewähr!

Bei uns ist überall in der Urbanisation 40 vorgeschrieben. Aber leider wird halt in dem Wohngebiet die Geschwindigkeit selten eingehalten. Ob die 30 nun etwas verbessern ??? 30 lädt geradezu ein, das Limit zu überschreiten. Ein Kontrolle habe ich in 20 Jahren nie gesehen........
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