Post von BBVA / documentaticion sigue siendo imprescindible ...

Konto in Spanien
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Frank_Berlin
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Post von BBVA / documentaticion sigue siendo imprescindible ...

Beitrag von Frank_Berlin »

Seit drei Jahren führen ich ein Konto bei BBVA, von dem ich alle Nebenkosten des Hauses abbuchen lassen. Anfang Juli kommt nun Post von BBVA,

* vollständig in Spanisch geschrieben
* mitten in der Ferienzeit
* mit der Nachricht, dass sie innerhalb 30 Tagen eine Kopie der Personalausweise, eine Tätigkeitsbescheinigung und einen Einkommennachweis brauchen, um das Konto fortzuführen
* wenn ich dieses Dokumente nicht innert 30 Tagen liefere, muss das Konto teilweise gesperrt werden, ebenso sind keine Barabhebungen am Geldautomat und auch keine Lastschriften mehr möglich.

Ich habe das zuerst nicht ernst genommen, mich heute aber in der Hotline informiert, und das ist sehr wohl ernst gemeint.
Es gäbe wohl ein neues Gesetz aus der Bankenregulierung, dass solche Informationen erfordert. Der Hinweis, das wurde ja alles bereits zur Kontoeröffnung vorgelegt, hilft nicht, weil diese Dokumente eben regelmäßig und aktuell nachgewiesen werden müssen.

Schwierigkeiten in meinem Fall: ich habe keine Tätigkeitsbescheinigung, da ich selbständig bin, deshalb auch keinen Einkommensnachweis, allenfalls einen Steuerbescheid (der aktuellste von 2011). Mal sehen, ob das klappt. Notfalls nutze ich nur ein deutsches IBAN Konto und kündige bei BBVA.

Frank
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Kipperlenny
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Re: Post von BBVA / documentaticion sigue siendo imprescindible ...

Beitrag von Kipperlenny »

Selbstständig in Deutschland oder Spanien? Und 2011 ist 6 Jahre her, zumindest von 2014 muss doch schon ein (deutscher) Steuerbescheid vorliegen, und eine Steuererklärung für 2015?
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Frank_Berlin
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Re: Post von BBVA / documentaticion sigue siendo imprescindible ...

Beitrag von Frank_Berlin »

Kipperlenny hat geschrieben:Selbstständig in Deutschland oder Spanien? Und 2011 ist 6 Jahre her, zumindest von 2014 muss doch schon ein (deutscher) Steuerbescheid vorliegen, und eine Steuererklärung für 2015?
Selbständig in Deutschland. In Spanien sind wir nur ein paar Wochen im Jahr, zum Urlaub.

Und ja, wenn Du in Berlin lebst, lernst Du die Langsamkeit der Bürokratie erst richtig kennen. Ich geben meine Steuererklärung immer fristgerecht zum 31.12. des Folgejahres(das ist der Stichtag für gewerbliche Einkünfte) ab. Dann liegt sie da genau 4 Jahre und mindestens 360 Tage herum. Dazu muss man wissen, dass nach 5 Jahren die Steuer entfallen würde. Passiert aber nicht: kurz vor Silvester fängt er an das alles noch durchzuarbeiten und Anfang Januar kommt dann ein Steuerbescheid mit Datum 30.12. Das läuft jetzt bei mir seit 2009 so.

Ob sich BBVA mit einer Steuererklärung zufrieden gibt (das ist ja nichts weiter als eine Eigenerklärung ..), wer weiß.
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Kipperlenny
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Re: Post von BBVA / documentaticion sigue siendo imprescindible ...

Beitrag von Kipperlenny »

Eventuell gibts auch sowas wie nen negativen Tätigkeitsnachweis (das Du in Spanien nicht tätig bist) - und sowas würde denen reichen?
Ist es ein Residente oder No-Residente Konto?
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hu-ba
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Re: Post von BBVA / documentaticion sigue siendo imprescindible ...

Beitrag von hu-ba »

Hallo Frank,

die Notwendigkeit eines Kontos in ES ist doch seit Kurzem nicht mehr gegeben.

Selbst die SUMA kann jetzt SEPA DE.

Es gibt in DE Direktbanken, die völlig kostenfrei sind und sehr gut erreichbar.
Grüße

Hubert
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Oliva B.
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Re: Post von BBVA / documentaticion sigue siendo imprescindible ...

Beitrag von Oliva B. »

Ich denke, es geht um das Geldwäschegesetz, denn dafür werden genau die von dir aufgeführten Unterlagen verlangt. Das war bereits 2015 ein Thema bei uns. Lies dir doch den darin erwähnten Artikel der Mallorca-Zeitung durch.

Wenn du keinen aktuellen Einkommensteuerbescheid hast, wirst du wohl den aus 2009 vorlegen müssen inkl. der Einkommensteuervorauszahlungsbescheide, die du in Folge bekommen haben wirst. Einen Tätigkeitsnachweis (und auch ein Einkommensnachweis)müsste dir auch dein Steuerberater ausstellen können. Einkommensnachweise bei Selbstständigkeit.
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Frank_Berlin
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Re: Post von BBVA / documentaticion sigue siendo imprescindible ...

Beitrag von Frank_Berlin »

Ja, es geht auch hier um Geldwäsche. Ich habe BBVA jetzt die Unterlagen zugesandt, die ich gestern abend noch in wenigen Minuten zusammenfinden konnte: Scan vom Personalausweis, den uralten Einkommensteuerbescheid und den Handelsregisterauszug. Wenn sie mehr wollen oder das alles auf Spanisch, kündige ich das Konto und schreibe die Lastschrifteinzüge auf das deutsche Konto um.
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Re: Post von BBVA / documentaticion sigue siendo imprescindible ...

Beitrag von brigittekoslowski »

Tipp,da anrufen,sich furchtbar aufregen und drohen das Konto zu wechseln,hat bei uns prima geklappt,dann bekommst Du eine längere Frist. Tipp 2 vom Steuerberater eine provisorische Einkommenssteuer Erklärung machen lassen mit Stempel haben unsere Nachbarn gemacht,war dann ok.Brigitte
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Re: Post von BBVA / documentaticion sigue siendo imprescindible ...

Beitrag von Miesepeter »

Oft sind die Bankleute am Kundenschalter überfordert und wissen gar nicht genau um was es letztendlich geht. Also verlangen sie alles was Ihnen gerade so einfällt, die Regierungsverordnung haben sie natürlich nicht gelesen und die Vorgesetzten ebensowenig. Und wenn der Betroffene sie (logischweise) auch nicht kennt, ergibt sich daraus wieder mal, dass der mit dem längeren Knüppel (wieder mal) recht hat. Wie kmmt man dem zuvor? Ganz einfach: Mit einer Fotokopuie der Verordnung zur Bank und dennen erkláren was hier wie zu machen ist und ggf. mit einem Gesprächsprotokoll drohen (gnz einfach mit dem Mobiltelefon zu machen, nutürlich nur wenn man eins dabei hat).
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Re: Post von BBVA / documentaticion sigue siendo imprescindible ...

Beitrag von hundetraudl »

Frank_Berlin hat geschrieben:
Kipperlenny hat geschrieben:Selbstständig in Deutschland oder Spanien? Und 2011 ist 6 Jahre her, zumindest von 2014 muss doch schon ein (deutscher) Steuerbescheid vorliegen, und eine Steuererklärung für 2015?
Selbständig in Deutschland. In Spanien sind wir nur ein paar Wochen im Jahr, zum Urlaub.

Und ja, wenn Du in Berlin lebst, lernst Du die Langsamkeit der Bürokratie erst richtig kennen. Ich geben meine Steuererklärung immer fristgerecht zum 31.12. des Folgejahres(das ist der Stichtag für gewerbliche Einkünfte) ab. Dann liegt sie da genau 4 Jahre und mindestens 360 Tage herum. Dazu muss man wissen, dass nach 5 Jahren die Steuer entfallen würde. Passiert aber nicht: kurz vor Silvester fängt er an das alles noch durchzuarbeiten und Anfang Januar kommt dann ein Steuerbescheid mit Datum 30.12. Das läuft jetzt bei mir seit 2009 so.

Ob sich BBVA mit einer Steuererklärung zufrieden gibt (das ist ja nichts weiter als eine Eigenerklärung ..), wer weiß.
Wieso macht dein Steuerberater keine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit bei der Oberfinanzdirektion, dies ist in Baden-Württemberg problemlos möglich . Unser Steuerbescheid (selbstständig in Deutschland) kommt innerhalb 2 Monaten.
Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)
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