empadronamiento - Eintragung ins Melderegister
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Re: empadronamiento - Eintragung ins Melderegister
Danke Nurgis das brauche ich es stehen auch ggfs.dadurch ausgelöste steuerliche Konsequenzen im Raum für die ich Beratung brauche. Danke
- nixwielos
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Re: empadronamiento - Eintragung ins Melderegister
In Dénia bekommt man eine Bescheinigung nur, wenn man dort seinen ersten Wohnsitz hat. Ein Zweitwohnsitz kann nicht angemeldet werden... So jedenfalls hat man uns das auf dem Rathaus erklärt...
Viele Grüße von Nicole und Stefan!
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- hu-ba
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Re: empadronamiento - Eintragung ins Melderegister
Das Thema ist immer wieder neu verwirrend.
Den Begriff 1. Wohnsitz 2. Wohnsitz gibt es soweit ich weiss in Spanien nicht. Nur Wohnsitz.
Ob du in Deutschland einen oder mehrere Wohnsitze zusätzlich hast, interessiert m.e. die Spanier nicht.
Deutschland interessiert sich nicht über deinen Wohnsitz in Spanien. Entweder du hast dort eine oder mehrere Meldeadressen oder eben nicht. Die 1. In DE ist in DE der Hauptwohnsitz in Deutschland.
Als EU - Inländer benötigt man auch keine Aufenthaltsgenehmigung für ein EU Land.
Man soll sich aber zusätzlich in das spanische Register der EU Bürger eintragen lassen. Wenn du das nicht machst, könntest du eine Strafe bekommen. Habe noch nie davon gehört, dass jemand Strafe gezahlt hat.
Ich denke auch die Quote derer ist gross, die sich nicht nach 5 Jahren melden (Fortschreibung) oder nach Deutschland zurückkehren ohne die Eintragung aufzuheben.
Durch den Eintrag ins Register muss man nicht automatisch Steuern zahlen.
Du wirst aber ggf. bestraft, wenn du deinen Lebensmittelpunkt dort hast und keine Steuermodelos abgibt. Steuerpflicht besteht auch ggf. ohne "grüne Residencia Karte".
Krankenkassen oder Sozialversicherung gehen auch auf die Regel Lebensmittelpunkt.
Den Begriff 1. Wohnsitz 2. Wohnsitz gibt es soweit ich weiss in Spanien nicht. Nur Wohnsitz.
Ob du in Deutschland einen oder mehrere Wohnsitze zusätzlich hast, interessiert m.e. die Spanier nicht.
Deutschland interessiert sich nicht über deinen Wohnsitz in Spanien. Entweder du hast dort eine oder mehrere Meldeadressen oder eben nicht. Die 1. In DE ist in DE der Hauptwohnsitz in Deutschland.
Als EU - Inländer benötigt man auch keine Aufenthaltsgenehmigung für ein EU Land.
Man soll sich aber zusätzlich in das spanische Register der EU Bürger eintragen lassen. Wenn du das nicht machst, könntest du eine Strafe bekommen. Habe noch nie davon gehört, dass jemand Strafe gezahlt hat.
Ich denke auch die Quote derer ist gross, die sich nicht nach 5 Jahren melden (Fortschreibung) oder nach Deutschland zurückkehren ohne die Eintragung aufzuheben.
Durch den Eintrag ins Register muss man nicht automatisch Steuern zahlen.
Du wirst aber ggf. bestraft, wenn du deinen Lebensmittelpunkt dort hast und keine Steuermodelos abgibt. Steuerpflicht besteht auch ggf. ohne "grüne Residencia Karte".
Krankenkassen oder Sozialversicherung gehen auch auf die Regel Lebensmittelpunkt.
Grüße
Hubert
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- nixwielos
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Re: empadronamiento - Eintragung ins Melderegister
Diese Registereintragung macht man in Dénia offensichtlich gerade nicht, denn um die haben wir uns seinerzeit bemüht. Jetzt leben wir ganz entspannt auch ohne...
Viele Grüße von Nicole und Stefan!
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