Ein paar Fragen (Erbschaftsangelegenheiten)

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MARKUS
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Ein paar Fragen (Erbschaftsangelegenheiten)

Beitrag von MARKUS »

Hallo allerseits da,mein vater letztes jahr in spanien ertrunken ist hätte ich ein paar fragen da ich die erste mai woche runterfliege um einige notar und steuersachen zu erledigen.


Gibts es in Torrevieja und Umgebung in einer der popularbanken deutschssprachiges personal?


Kann ich für meine Mutter mit einer vollmacht und der spanischen sterbeurkunde meines Vaters sein Konto auf sie umschreiben.

Wo muss ich in Spanien hin um die Wohnung auf meine Schwester umschreiben zu lassen die sie laut spanischem Testament geerbt hat.



Mfg Markus
Zuletzt geändert von Oliva B. am Di 2. Mai 2017, 19:35, insgesamt 1-mal geändert.
sol
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Re: Ein paar fragen

Beitrag von sol »

Guten Morgen Markus :

Tolle Fragen hast du ja wieder mal........... :-?

aber glaube kaum, dass du ohne Gestor das diesmal erledigen kannst------

noch Anteilnahme im nachhinein

Schönes Wochenende
Gruss Wolfgang
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Re: Ein paar fragen

Beitrag von CBF-Team »

MARKUS hat geschrieben:Hallo allerseits da,mein vater letztes jahr in spanien ertrunken ist hätte ich ein paar fragen da ich die erste mai woche runterfliege um einige notar und steuersachen zu erledigen.


Gibts es in Torrevieja und Umgebung in einer der popularbanken deutschssprachiges personal?


Kann ich für meine Mutter mit einer vollmacht und der spanischen sterbeurkunde meines Vaters sein Konto auf sie umschreiben.

Wo muss ich in Spanien hin um die Wohnung auf meine Schwester umschreiben zu lassen die sie laut spanischem Testament geerbt hat.



Mfg Markus
Hallo Markus,


auch von unserer Seite möchten wir noch unser Beileid ausdrücken.

Eine Rechtsberatung bieten wir wegen der sich ständig ändernden Gesetzeslage in unserem Forum nicht an. In eurem speziellen Fall solltest du dich auf jeden Fall juristisch beraten lassen, denn beim spanischen Erbrecht gibt es einiges zu beachten - u. a. auch Fristen.

Hat deine Schwester schon eine N.I.E.-Nummer? Wenn nicht, muss sie die auf jeden Fall beantragen (siehe unsere Suchfunktion).
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Re: Ein paar fragen

Beitrag von rainer »

Hallo Markus,
Erbfall in Spanien ist eine "große" Angelegenheit, mit vielen in Deutschland unbekannten Regularien und Pflichten,
dazu erschreckend hohe Erbschaftssteuer bei sehr, sehr niedrigen Freibeträgen. Das muss unbedingt in kompetente Hände.
Ich will hier für niemanden Werbung machen, aber deutschsprachig, Anwalt und Steuerberater, da kenne ich im Raum Torrevieja nur Ecolex Bumiller (google mal!)
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villa
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Re: Ein paar fragen

Beitrag von villa »

Hallöchen

auch ich habe das durchgemacht. Unbeding Anwlat nehmen und den auch sorgfältig aussuchen. Zudem mit dem Anwalt unbeding die Kosten vereinbaren, sonst kann auch das teuer werden.

Vollmachten in Spanien müssen Notariell beglaubigt sein, sonst sind sie nicht zu gebrauchen. Wenn die Vollmacht in DE erstellt wird muss sie mit einer Apostille vesehen sein um Gültigkeit zu haben.

Alleine ist das alles nicht zu schaffen, aber mit einem guten Berater/Anwalt an der Seite kein Problem.
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Re: Ein paar fragen

Beitrag von Miesepeter »

Ich habe mehrere Erbangelegenheiten durchgezogen und es geht auch ohne Anwalt - ein Gestor ist nur Vermittler bzw. Laufbursche, also besser gleich vergessen. Ein Steuerberater "Asesor Fiscal" kostet sehr viel weniger als in D. und der kann die Erbschaftsteuer am besten durchziehen. Was unbedingt gebraucht wird, ist ein Notar. Es gibt kein Nachlassgericht. Soweit mir bekannt werden seit 2 Jahren Auszüge aus den Standesregistern aller EU-Mitgliedstaaten auf einem einheitlichen Formular erstellt und gegeseitig anerkannt, Ebenso entfallen Übersetzungen und Apostillen für viele "öffentlichen Urkunden".
Mit Deinem Erbschein (besser mit übersetzung, Beglaubigung und Haager Apostille) gehst Du zu einem span. Notar und der sagt Dir, wie's weitergeht. Dazu musst Du auch zwei Zeugen mitbringen, die Deine Identität bestätigen. Bankkonten können nicht "umgeschrieben" werden. An das Geld kommen nur der/die Konteninhaber und eingetragene Unterschriftsberechtigte.
Das mal so in grossen Zügen. Die Erbschaftssteuererklärung hat ca. 36 Seiten. In letzter Zeit häufen sich Falle, bei denen die Erbschaftsteuer den Wert der Erbmasse übersteigt und das Erbe nicht angenommen wird, oder es besteht der Verrdacht auf vorhandene aber nicht bekannte Schulden des Erblassers. Die span. Formel heisst in diesem Fall "a beneficio de inventario" (vglw. Annahme der Erbschaft unter dem Vorbehalt der Beschränkung der Haftung auf den Nachlaß). Das kann böse Überraschungen ersparen
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Vanessa
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Re: Ein paar fragen

Beitrag von Vanessa »

Deutschsprachiges Personal hat die Sabadell Bank. Herzliches Beileid unbekannterweise :sad:
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Re: Ein paar fragen

Beitrag von nurgis »

Meine Empfehlung ist ebenfalls das nicht in die eigene Hand zu nehmen. Die Gesetze sind hier teilweise etwas abstrakt zu den Deutschen. Anwalt ? Ein guter Gestor kann auch sehr hilfreich sein und nicht so kostenintensiev
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Re: Ein paar fragen

Beitrag von Miesepeter »

@ nurgis: "Abstrakte Gesetze"? Ist das nicht ein etwas vorschnelles Urteil über etwas für Dich ganz offensichtlich Unbekanntes? Oder gib mir mal ein Beispiel über so ein Deiner Meinung nach "abstrakten" Gesetzes - ich bin gespannt. Und die Gestoren können da auch nichts dran ändern, ausser zu sagen, dass man zum Notar muss (unausweichlich). Wenn sie Unterlagen verlangen Finger weg, denn dann es kann es ganz schön zur Kasse gehen, denn sie werden "tätig" - fúr nichts, ausser zu sagen, dass man zum Notar muss.
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Re: Ein paar fragen

Beitrag von nurgis »

z.B. Du kannst hier Haus kaufen, davon erfährt zwar die SUMA, aber Du bist trotz Notar nicht gleichzeitig im Katasteramt eingetragen. Ist uns damals bei unserem 1. Verkauf so passiert. Unser Vorbesitzer stand noch als Besitzer im Katasteramt, obwohl wir das Haus schon 6 Jahre besassen und angeblich durch Gestor und Notar alles korrekt abgewickelt wurde. Das kann dir bei den deutschen Gesetzen nicht passieren.
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