Es besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistungen sondern nur auf das Pflegegeld.Roderich hat geschrieben: Ich stutze ein wenig - der EuGH hat doch schon vor Jahren entschieden diese Leistungen müssen wegen der Freizügigkeit in ganz Europa gewährt werden. Einen Link kann ich leider nicht bieten, darf ich sowieso noch nicht , aber das zwingt zur Klage vor dem Verfassungsgericht, keine Petition.
Dies wurde schon vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden (AZ: C-562/10)