Krankenkasse für Rückkehrer

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Kiebitz
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Krankenkasse für Rückkehrer

Beitrag von Kiebitz »

Vorab: Ich will nicht zurück nach Deutschland. Spanien ist und bleibt seit nun 18 Jahren unsere neue Heimat.

Versichert sind wir bei der ASISA.

Aber das Thema, was passiert, wenn man nach D zurückgeht mit der Krankenkasse, hat mich doch beschäftigt. Zumal es dazu eine Diskussion in der Costa Nachrichten gab. Einfach mal die alte KK angeschrieben und gefragt, ob ich als Rückkehrer bei ihnen wieder unterkommen würde.

Hier die Antwort:

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sofern Sie wieder dauerhaft nach Deutschland einreisen und wir die letzte Kasse in Deutschland waren, bei der Sie versichert waren, ist die TK für die Prüfung einer Mitgliedschaft zuständig.

Wir benötigen dann von Ihnen einen Vordruck Ihrer spanischen Krankenversicherung E104 ausgefüllt und Ihre Angaben auf einem Antrag auf Mitgliedschaft, um über Ihren Antrag entscheiden zu können.


Soweit die Antwort, deckt sich auch mit der Diskussion in der CN. Jemand schon Erfahrung damit?
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Cozumel
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Re: Krankenkasse für Rückkehrer

Beitrag von Cozumel »

Ja, mein Mann hat es lange versucht. Obwohl sich 2011 gerade das Gesetz zu gunsten von Rückkehrern geändert hatte, waren sie nicht gerade entgegenkommend. Wir haben eine Anwältin gebeten sich mit der KV (auch die TK) in Verbindung zu setzen, was keinerlei Reaktionen hervorrief.

Ihr Argument von Anfang an war, wir hätten uns Anteile erwerben können (monatlichen Mindestzahlungen)

Erst als mein inzw. erstorbener Mann jemand kennenlernte der bei der AOK arbeitete bewegte sich etwas.

Er hat es uns ermöglicht wieder in die TK einzutreten. Mit Vitamin B.

Inzw. wird sich das wieder eingespielt haben im vereinten Europa.
Roemer
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Re: Krankenkasse für Rückkehrer

Beitrag von Roemer »

Es kommt darauf an, ob man in Spanien privat oder gesetzlich krankenversichert ist. War man privat versichert, wird einen die deutsche GKV (z.B. TK) erst einmal ablehnen.
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Kiebitz
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Re: Krankenkasse für Rückkehrer

Beitrag von Kiebitz »

@Roemer
Was heißt: Erst einmal ablehnen?

Ich gehe davon aus, egal welche Versicherung, die müssen einen zurücknehmen.
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Re: Krankenkasse für Rückkehrer

Beitrag von Cozumel »

Meine Information sind dahingehend, dass man nicht in die Gesetzliche zurück kann, wenn man vorher privat versichert war. Private Reiseversicherungn sind davon ausgenommen.
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Kipperlenny
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Re: Krankenkasse für Rückkehrer

Beitrag von Kipperlenny »

Uns hat die AOK (mündlich) versichert, dass sie uns wieder aufnehmen sofern sie uns an die spanische S.S. abgegeben haben und die S.S. uns (mit dem E104 wohl) wieder zurück gibt. Also von D-gesetzlich nach ES-gesetzlich und zurück in die D-gesetzlich ist meines Wissens kein Problem.

Wenn man aber in Spanien aber nicht in der S.S. war, wird man wohl wie ein privat Versicherter behandelt.
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Re: Krankenkasse für Rückkehrer

Beitrag von Cozumel »

Nein, Du kannst sagen, Du warst garnicht versichert.
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Re: Krankenkasse für Rückkehrer

Beitrag von sol »

Damals war's 2004

auch ein Grund, wieder nach Deutschland zu "fliehen" -damals hätte uns die Barmer nicht mehr aufgenommen,
hätten wir uns in die span. Vers. angemeldet - privat wollten div. Kassen uns nicht haben, da Vorerkrankungen-- >:)
Gruss Wolfgang
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Oliva B.
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Re: Krankenkasse für Rückkehrer

Beitrag von Oliva B. »

Kiebitz hat geschrieben:vielen Dank für Ihre Anfrage. Sofern Sie wieder dauerhaft nach Deutschland einreisen und wir die letzte Kasse in Deutschland waren, bei der Sie versichert waren, ist die TK für die Prüfung einer Mitgliedschaft zuständig.

Wir benötigen dann von Ihnen einen Vordruck Ihrer spanischen Krankenversicherung E104 ausgefüllt und Ihre Angaben auf einem Antrag auf Mitgliedschaft, um über Ihren Antrag entscheiden zu können.[/i]
Ich verstehe nicht, was die TK noch prüfen muss. Den Wahrheitsgehalt deiner Angaben?
Wenn diese zutreffen, MUSS dich die TK aufnehmen.
  • "Aus dem Ausland zurück
    Wer aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, kann sich ebenfalls unter den oben genannten Voraussetzungen gesetzlich oder privat krankenversichern. Wer vorher gesetzlich versichert war, kann selbst dann in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn er nur einer geringfügigen, nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht. Auch vorher freiwillig Versicherte werden wieder aufgenommen, wenn sie auch im Ausland gesetzlich abgesichert waren.
    Bei Personen, die noch nie in Deutschland krankenversichert waren, richtet sich die Zuordnung nach der zuletzt im Ausland ausgeübten Berufstätigkeit. Arbeitnehmer sollen unabhängig von der Höhe des im Ausland erzielten Lohn oder Gehalts der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet werden, um ein aufwendiges Verwaltungsverfahren zu vermeiden."

    Quelle: Verbraucherzentrale



    "Durch das 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung wurden die Zugangsmöglichkeiten zur gesetzlichen Krankenversicherung nach einem längeren Auslandsaufenthalt deutlich ausgeweitet. So werden Rückkehrer, die erneut einen Wohnsitz in Deutschland anmelden und bereits vor ihrer Auswanderung in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, automatisch wieder in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse einbezogen."

    Quelle
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Josefine
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Re: Krankenkasse für Rückkehrer

Beitrag von Josefine »

Kipperlenny hat geschrieben:Uns hat die AOK (mündlich) versichert, dass sie uns wieder aufnehmen sofern sie uns an die spanische S.S. abgegeben haben und die S.S. uns (mit dem E104 wohl) wieder zurück gibt. Also von D-gesetzlich nach ES-gesetzlich und zurück in die D-gesetzlich ist meines Wissens kein Problem.

Wenn man aber in Spanien aber nicht in der S.S. war, wird man wohl wie ein privat Versicherter behandelt.
Ja, so verhält es sich @Kipperlenny.

Da @Kiebitz zuletzt privat versichert in Spanien versichert war, wird ihn die TK nicht aufnehmen. Dieses Formular E104 ist die Eintrittskarte. Und die bekommt er nicht.

Anspruch darauf hat er jedoch, dass ihn eine private Krankenversicherung in D aufnimmt. Da sind jedoch die Beiträge weitaus höher als in der gesetzlichen Krankenversicherung (s. Link von Oliva).

Hier ein weiterer Link bezüglich Formular E104: https://www.krankenkassen.de/ausland/ef ... mular-104/
Gruß Josefine :)
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