AUS für Kreditkartengebühren
- Florecilla
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AUS für Kreditkartengebühren
Seit dem 13.01.2018 dürfen z. B. Fluggesellschaften, Online-Händler und -Dienstleister keine Zahlungstransaktionsentgelt mehr für die gängigen Kreditkarten (Master, Visa) berechnen. Auch andere Zahlungsarten, wie z. B. Lastschrift oder Überweisungen müssen gebührenfrei angeboten werden.
Da von den Händlern diese Abgabe aber weiterhin abzuführen ist, wird ein entsprechender Betrag m. E. zukünftig auf den Preis aufgeschlagen.
Verbot von Kreditkartengebühren
Da von den Händlern diese Abgabe aber weiterhin abzuführen ist, wird ein entsprechender Betrag m. E. zukünftig auf den Preis aufgeschlagen.
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Re: AUS für Kreditkartengebühren
Das Gesagte ergibt sich aus der EU Richtlinie 2015/2366 v. 25.22.2015. Nun tut sich Spanien aber bekannterweise sehr schwer mit der Umsetzung der EU Richtlinien und hat deshalb nicht weniger 83 sogen. Vertragsverletzungsverfahren (2016) in Brüssel anhängig. So wurde auch in diesem Fall die Richtlinie zwar im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht, aber Durchführungs- bzw. Weisungsbestimmungen konnte ich bisher nirgendwo finden.
Beim genauen Hinsehen stell man fest, dass der überwiegende Anteil der Kartenterminals in den Geschäften mit uralter Modem-Technik funktioniert, d.h. für jede Zahlung muss (noch immer) eine Telefonverbindung aufgebaut werden. Die notwendige technische Ausrüstung überlassen die Banken Ihren Geschäftskunden ganz bestimmt nicht umsonst, und dazu kommt dann noch der Aufwand für die Bearbeitung dieser Zahlungsart mit Banstandungen, Rückbuchungen, Zahlungsverfolgungen usw. usf. Wer soll das (4-8%) bezahlen wenn nicht der Verursacher/Käufer?
Beim genauen Hinsehen stell man fest, dass der überwiegende Anteil der Kartenterminals in den Geschäften mit uralter Modem-Technik funktioniert, d.h. für jede Zahlung muss (noch immer) eine Telefonverbindung aufgebaut werden. Die notwendige technische Ausrüstung überlassen die Banken Ihren Geschäftskunden ganz bestimmt nicht umsonst, und dazu kommt dann noch der Aufwand für die Bearbeitung dieser Zahlungsart mit Banstandungen, Rückbuchungen, Zahlungsverfolgungen usw. usf. Wer soll das (4-8%) bezahlen wenn nicht der Verursacher/Käufer?
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
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- chupacabra
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Re: AUS für Kreditkartengebühren
Hallo,das habe ich nicht genau verstanden?,gilt das auch für Banken? Brigitte
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Re: AUS für Kreditkartengebühren
Was heisst "AUCH"? - nein GERADE - wer sonst verdient an allem was mit Geld zusammenhängt? Ein gewisser Rothschild hatte da mal eine Idee, und das kriegen wir heute jeden Tag zu spüren.
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Re: AUS für Kreditkartengebühren
Du meinst, wenn du bei einer Fremdbank Bargeld am Automaten abhebst? Das glaube ich eher nicht, denn es geht ja um die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen vornehmlich im Online-Bereich. Vielleicht einfach mal den obigen Link anklicken ...brigittekoslowski hat geschrieben: ↑Di 16. Jan 2018, 20:31 Hallo,das habe ich nicht genau verstanden?,gilt das auch für Banken? Brigitte
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Re: AUS für Kreditkartengebühren
Der werden schon Wege finden den Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen!
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LG Wolfgang
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- nurgis
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Re: AUS für Kreditkartengebühren
Der Händler mußte schon immer Provision an das Kreditkarteninstitut bezahlen Ich mußte damals sogar unterschreiben, dass ich keinen Aufschlag nehmen darf, wenn ein Kunde mit Karte bezahlt. Dann hätte man mir den Vertrag gekündigt.
Ich habe mich jetzt deshalb gewundert, das große Firmen auf einmal Aufschläge berechnen durften.
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- Florecilla
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Re: AUS für Kreditkartengebühren
Du warst im Online-Geschäft tätig?
ONLINE !!! bei Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern und diversen Händlern und Dienstleistern durchaus üblich. Gebührenfrei musste i. d. R. mindestens eine andere Zahlungsart (als Kreditkarte) sein, wie z. B. SEPA-Lastschrift, Paypal oder Sofortüberweisung.
Habt ihr den Link überhaupt gelesen?
"Der Händler verlangt vom Kunden Entgelte für Kreditkartenzahlungen, sprich der Kunde muss einen Aufschlag zahlen, wenn er bspw. im Online-Shop per Kreditkarte bezahlt."
[...]
"Dementsprechend müssen alle Unternehmen im E-Commerce, die Kartenzahlungen anbieten, ihre AGB ändern sowie die technischen Systeme, mit denen Entgelte automatisiert vereinbart und abgerechnet werden können, an die neue Rechtslage anpassen. Die Änderungen treten zum 13. Januar 2018 in Kraft."
Beim Onlinekauf sind die Kreditkartengebühren oftmals hoch. In Deutschland müssen u.a. Konzertveranstalter, Reiseveranstalter, Lufthansa, Deutsche Bahn und einige mehr ihre Gebührenpraxis ändern.
- nurgis
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Re: AUS für Kreditkartengebühren
Nein, ich hatte keinen Online-Handel, sondern Dienstleistungsbetrieb auf Messen. Ich habe es aber durchaus schon öfter erlebt, das auch im direkten Handel Aufpreise für Kartenzahlung verlangt wurden. Z.B. bei Parkplatzgebühren ( Langzeit) am Flughafen Alicante, beim Einkauf in einem Elektrofachgeschäft und anderen.
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