Nachgenehmigung Kaufvertrag - WARUM will das Konsulat den Vertrag prüfen?

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haSienda
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Nachgenehmigung Kaufvertrag - WARUM will das Konsulat den Vertrag prüfen?

Beitrag von haSienda »

Ihr wisst ja...ich bin gerne mal "sperrig", wenn ich Dinge nicht verstehen kann.

Wer von euch kann mir erklären warum die deutsche Honorarkonsulin in Alicante den Vertrag zu einer Nachgenehmigung vorab per mail zur Prüfung haben will?

Fakt ist doch dass sie (die Konsulin) LEDIGLICH die Unterschrift beglaubigen muss. WAS um alles in der Welt geht die Konsulin der exakte Vertragsinhalt an?


MUSS ich das wirklich akzeptieren? Ich mag die rechtliche Basis für deren Vorgehen nicht akzeptierern…aus purer Bockigkeit...nicht weil ich etwas zu verbergen hätte

Gruss
Derek
brigittekoslowski
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Re: Nachgenehmigung Kaufvertrag - WARUM will das Konsulat den Vertrag prüfen?

Beitrag von brigittekoslowski »

Hie in Spanien ist alles möglich,vielleicht ist es eine Laune von Ihr?,ruf Sie doch einfach an und frage nach
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Oliva B.
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Re: Nachgenehmigung Kaufvertrag - WARUM will das Konsulat den Vertrag prüfen?

Beitrag von Oliva B. »

brigittekoslowski hat geschrieben: Fr 17. Aug 2018, 10:35 Hie in Spanien ist alles möglich,vielleicht ist es eine Laune von Ihr?,ruf Sie doch einfach an und frage nach

Braucht man nicht, Brigitte, denn vielleicht trifft diese Erklärung der Deutschen Vertretungen in Spanien auch auf Derek's Fall zu:
Merkblatt zur Beglaubigung von Kopien und Unterschriften, Auszug:
  • "Soweit es sich um eine Unterschriftsbeglaubigung im Zusammenhang mit einem Grundstücksgeschäft :?: handelt, raten wir, die betreffenden Unterlagen vorab der zuständigen Auslandsvertretung per E-Mail oder Fax zukommen zu lassen. Mit diesen Rechtsgeschäften sind häufig Beurkundungs- oder weitreichende Belehrungspflichten verbunden, die die Urkundspersonen im Ausland nicht immer leisten können oder die besonderer Vorbereitung bedürfen. Die vorherige Prüfung der betreffenden Unterlagen ermöglicht es der Auslandsvertretung, Ihnen gegebenenfalls entsprechende Hinweise zu geben, und so den reibungslosen Ablauf Ihres Termins zu gewährleisten."
haSienda
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Re: Nachgenehmigung Kaufvertrag - WARUM will das Konsulat den Vertrag prüfen?

Beitrag von haSienda »

Danke, liebe Elke...

"...raten wir..." ist aber doch ein Stück entfernt von einer rechtlichen Grundlage.
Da erarbeiten Makler, Käufer, Verkäufer, Notar und Rechtsanwälte einen Vertrag und die Honorarkonsulin "prüft" diesen? Auf was hin? Auf Quadratmeter? Denkmalschutzrichtlinien? Zahlungsmodalitäten? Kaufpreis?...


Und wenn ich 'ne Weisswurstsemmel verkaufe und die Unterschrift auf dem Vertrag (der auch ein Bierdeckel sein könnte) bestätigt wissen will, hat die Honorarkonsulatstante das zu machen. Das ist Ihr Job und wir zahlen ja auch für diese Dienstleistung.


Ich habe das nun mal beim Auswärtigen Amt angefragt...da bin ich schrullig und will das nun wissen...

Gruss
Derek
Miesepeter
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Re: Nachgenehmigung Kaufvertrag - WARUM will das Konsulat den Vertrag prüfen?

Beitrag von Miesepeter »

Jeder span. Notar beglaubigt (D)eine Unterschrift billiger und schneller ohne viel drumherum - jedenfalls meine Erfahrung.
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Re: Nachgenehmigung Kaufvertrag - WARUM will das Konsulat den Vertrag prüfen?

Beitrag von Kipperlenny »

Beurkundungs- oder weitreichende Belehrungspflichten verbunden
Ich denke es geht darum, das bei solchen Verträgen der Konsul diese Pflichten nicht übernehmen kann. Und dann wäre er hinterher schuld, in der Haftung etc.

Ich habe das Konsulat in Valencia immer als sehr freundlich erlebt und dort so einige (einfache,kurze) Sachen beglaubigen lassen.
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Re: Nachgenehmigung Kaufvertrag - WARUM will das Konsulat den Vertrag prüfen?

Beitrag von Miesepeter »

Stimmt, früher war sowas recht einfach und unkompliziert, man brauchte keine Terminbsprache und wurde auch nicht am Schalter abgfertigt. Heute wird man schon vor dem Eingang erst mal mit einem Metalldetektor berbeitet (Botschaft Madrid). Drinnen meint man, in einem Käfig zu sitzen. Hinter Panzerglas sitzen die "Abfertiger" - müssen die aber eine Angst vor uns haben! Man bekommt die ganze Macht des unerreichbaren Staatsapparates zu spüren und das erinnert mich stark an die DDR, wo man erst mal gefragt wurde "Wissen sie überhupt wrum sie hier sind?". Oder man wurde als Besucher aus dem Westen geködert - mit allen verfügbaren Mitteln. Hier wird das im dipl. Dienst stehende Personal geködert mit arbeitsfreien spanischen UND deutschen Feiertagen und anderen Vergünstigungen wie steuerfreier Einkauf. Und das wird teilweise sehr locker gehandhabt wie mir mal eine Bekannte im Dienst eines ausl. Konsulats in Frankfurt erzählte.
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Re: Nachgenehmigung Kaufvertrag - WARUM will das Konsulat den Vertrag prüfen?

Beitrag von brigittekoslowski »

Natürlich kann jeder Notar eine Unterschrift beglaubigen,aber für manche Sachen brauchst Du dann noch eine Apostille und das dauert ca.8 Wochen
Miesepeter
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Re: Nachgenehmigung Kaufvertrag - WARUM will das Konsulat den Vertrag prüfen?

Beitrag von Miesepeter »

Das stimmt nicht in jedem Fall. Ich bekam beides am gleichen Tag. Ich wundere mich immer wieder über die vielen oft mir völlg unveständlichen Probleme, denen einige in diesem Forum ausgesetzt sind oder sich selbst (unnötig) aussetzen bzw. ausgesetzt sein zu scheinen. Warum einfach wenn es umständlich auch geht? Oft fehlt auch das nötige Hintergrundwissen, um hier eine wirklich sachdienliche Hilfe leisten zu können.
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Oliva B.
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Re: Nachgenehmigung Kaufvertrag - WARUM will das Konsulat den Vertrag prüfen?

Beitrag von Oliva B. »

Ich gehe davon aus, dass es sich nicht nur um eine reine Unterschriftsbeglaubigung handelt, sondern dass es sich um einen Immobilienkauf oder -verkauf handelt, der in Deutschland mit eine Beurkundung verbunden ist, die eine notarielle Beratung und Belehrung beinhaltet. Diese Beratung wird ein spanischer Notar nicht leisten können und auch das hiesige Konsulat wird vorab prüfen müssen, ob es dazu imstande ist.
Ich bin gespannt, welche Auskunft Derek erhält.
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