Lohnsteuer in Spanien abfuehren

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TomFRB
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Lohnsteuer in Spanien abfuehren

Beitrag von TomFRB »

Hallo, hat jemand Erfahrungen damit, wenn ein deutscher Arbeitgeber fuer einen Mitarbeiter die Lohnsteuer in Spanien abfuehren muss, Aufwand, Kosten RA usw. Nachricht per PN waere toll.Herzlichen Dank. Tom
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hu-ba
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Re: Lohnsteuer in Spanien abfuehren

Beitrag von hu-ba »

Aufwand ist es schon, aber machbar

https://www.pehoma.com/de/

In der Regel macht der Arbeitnehmer Autonomo und schreibt eine Rechnung
Grüße

Hubert
TomFRB
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Re: Lohnsteuer in Spanien abfuehren

Beitrag von TomFRB »

Dh der Arbeitnehmer fuehrt die Steuer in Spanien ab und stellt seinem Arbeitgeber in Deutschland als angestellter Arbeitnehmer (nicht als Selbststaender) das in Rechnung?

Vielen Dank
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hu-ba
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Re: Lohnsteuer in Spanien abfuehren

Beitrag von hu-ba »

Nein


Entweder, oder

Autonomo: du bist selbstständig und zahlst Sozialabgaben und ggf. Einkommensteuer und schreibst eine Rechnung.

Oder der Arbeitgeber meldet sich und dich an. Für 1 AN wird er das eher nicht machen. Das können seine Berater in DE nicht.
Grüße

Hubert
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Re: Lohnsteuer in Spanien abfuehren

Beitrag von Miesepeter »

Zitat:"..selbstständig und zahlst Sozialabgaben und ggf. Einkommensteuer.." Das wäre der Anfang. Zusätzlich fallen MWSt (IVA) sowie branchenbezogene kommunale Abgaben an. Die behördlich vorgeschriebene Art der Buchfúhrung ist wenigen Kennern vorbehalten, ebenso die ständigen Erfüllungen der Pflichten mit dem Finanzamt (Hacienda). Alles gar nicht so einfach besonders für Neulinge und Außenstehende.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
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Re: Lohnsteuer in Spanien abfuehren

Beitrag von hu-ba »

Jetzt sei mal nicht so miesepeterich... Für 10 bis 50 EUR im Monat bekommt so ein Freelancer 4 x im Jahr alles von einer Gestoria gemacht. 1 x eingerichtet läuft das.

IVA ist entweder durchlaufend, oder fällt in der EU erst gar nicht an.

Es ist die eleganteste Methode in Spanien für Deutschland legal zu arbeiten und auch für viele nebenher eine Möglichkeit der Familienkrankenversicherung. In den ersten 3 Jahren gibt es die Sozialabgaben gerade im Sonderangebot.
Grüße

Hubert
TomFRB
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Re: Lohnsteuer in Spanien abfuehren

Beitrag von TomFRB »

Hallo Hu-ba,

habe noch eine Frage zu Deiner Antwort.
Sehe ich es richtig, wenn ich ueber 183 Tage im Jahr in Spanien bin und ich dann dort nur einen Tag im Monat fuer meinen deutschen Arbeitgeber mobil arbeiten wuerde, dass dann fuer diesen einen Tag die Lohnsteuer in Spanien abgefuehrt werden muesste?

Danke
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chupacabra
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Re: Lohnsteuer in Spanien abfuehren

Beitrag von chupacabra »

Ich würde empfehlen, folgende fünf Wörter in den Browser bei Google einzutippen: "lohnsteuer mobil arbeiten im ausland". Dann gibt es eigentlich eine lange Liste von Links. Im ersten Link steht zum Beispiel Folgendes zu lesen.
Lohnsteuerpflicht im Ausland oder Inland?
Wenn ein Arbeitnehmer seinen Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands unterhält, ist nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen dieses Staates mit Deutschland davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer mit seinem Gehalt im (ausländischen) Wohnsitzstaat der Besteuerung unterliegt. Deutschland behält in der Regel jedoch das Besteuerungsrecht an dem Gehalt soweit die Tätigkeit ggf. noch in Deutschland ausgeübt wird. Je nach Rechtslage im jeweiligen Wohnsitzstaat kann auch ein deutscher Arbeitgeber verpflichtet sein, sich im Ausland entsprechend zu registrieren und vor Ort Lohnsteuer abzuführen. Dann ist eine Gehaltsabrechnung in beiden Staaten durchzuführen.
https://www.dhpg.de/de/blog/detail/steu ... m-ausland/

... und wenn man noch "Spanien" hinzufügt, dann könnte dies hier noch interessant sein und ggfs. die Frage beantworten:
https://www.recht-spanien.com/index.php ... rbeit.html
... a) Telearbeit:
Die Arbeit wird immer dort ausgeübt, wo sich der Arbeitnehmer körperlich befindet. Wird die Arbeit z. B. ausschließlich von Zuhause aus über Internet oder Telefon geleistet, kann diese lediglich der Wohnsitzstaat besteuern, nicht aber der Staat des Sitzes des Arbeitgebers. Haben Sie Ihren Wohnsitz also in Spanien und arbeiten von Zuhause aus für ein deutsches Unternehmen (über Internet oder telefonisch), ist Ihr Einkommen ausschließlich in Spanien zu versteuern. Ihr Arbeitgeber hat in diesem Fall keine Lohnsteuer in Deutschland, sondern ggf. in Spanien zu bilden, wozu es notwendig wird sich als Arbeitgeber bei dem spanischen Finanzamt anzumelden.
... wenn man nur 1 Tag im Monat für irgendjemanden arbeitet, dann liegt sicherlich auch kein Angestelltenverhältnis mit einem Arbeitgeber vor, sondern mit Sicherheit eine freiberufliche Tätigkeit, deren Gewinn dann direkt von dir in Spanien zu versteuern ist.

Ich weiß im Detail nicht, um was es hier geht, würde aber vermuten, dass kein Unternehmen, sofern es sich nicht vermeiden lässt, eine solche Konstellation wünscht. Hier laufen diese schnell im Gefahr eine im steuerrechtlichen Sinne “Betriebsstätte” zu etablieren, was dort in der Verwaltung zu erheblichen Mehraufwand führen kann.

https://www.steuertipps.de/lexikon/b/betriebsstaette
Saludos chupacabra
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chupacabra
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Re: Lohnsteuer in Spanien abfuehren

Beitrag von chupacabra »

p. s. Hast du auch das Thema der Sozialversicherungen durchgespielt? Was ist der Grund, nicht als Freelancer zu agieren?

Auch einmal hier lesen: Wenn das Homeoffice mit ins Ausland zieht
Saludos chupacabra
TomFRB
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Re: Lohnsteuer in Spanien abfuehren

Beitrag von TomFRB »

Vielen Dank fuer die Antworten. Die Textstellen sind mir bekannt aber die diversen Inhalte dort sind nicht gleich. So reden zb die einen bei der 183 Tage Klausel, dass man diese Zeit im Land taetig sein muss, die anderen dass man im Land insg. anwesend sein muss. Wenn man ins DBA, Artikel 14, direkt schaut,scheint es so zu sein, dass die Zeit, die man fuer einen deutschen Arbeitgeber in D arbeitet, in D zu versteuern ist, die Zeit in Spanien in Spanien. In dem bestimmten Fall, der hier die Basis meiner Frage ist, geht es um eine Taetigkeit, die zu 80-90 % in D stattfindet, der Rest mobil in Spanien. Hierzu wollte ich mich vergewissern, ob das wirklich so ist. Die SV ist anscheinend ueber ein EU Abkommen besser geregelt, da kann man bis 25 % im EU Ausland arbeiten.
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