Modelo 210 / Einkommenssteuer für Nichtresidente
- baufred
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Re: Modelo 210 / Einkommenssteuer für Nichtresidente
... ist bei "Domiciliación" > Bankeinzugsverfahren sogar auf dem Kto.-Auszug ausgedruckt ... zumindest bei BBVA ist es so ...
Saludos -- baufred --
Re: Modelo 210 / Einkommenssteuer für Nichtresidente
... ist bei "Domiciliación" > Bankeinzugsverfahren sogar auf dem Kto.-Auszug ausgedruckt ... auch bei der Deutschen Bank in Torrevieja ist es so ...
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Spanier
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- hundetraudl
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Re: Modelo 210 / Einkommenssteuer für Nichtresidente
hallo
bei der Dt.Bk. in Moraira steht nichts auf dem Kontoauszug. Allerdings haben wir ein separates Blatt welches wir mal genauer studieren müssen. Danke.
hundetraudl
bei der Dt.Bk. in Moraira steht nichts auf dem Kontoauszug. Allerdings haben wir ein separates Blatt welches wir mal genauer studieren müssen. Danke.
hundetraudl
Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)
Steuerklärung Modelo 210
Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage bezüglich der Steuererklärung für Nichtresidenten Modelo 210.
Wir haben unsere Steuererklärung jahrelang von einem Steuerberater machen lassen. Dieser hat, da unsere Immobilie auf meinen Namen und Namen meines Mannes eingetragen ist, Das Modelo 210 für jeden von uns ausgefüllt und auch den errechneten Betrag für jeden von uns abgeführt. Nun haben wir Kontakt zu anderen Deutschen, deren Immobilie auch auf beider Namen läuft, deren Steuerberater aber den errechneten Betrag nur einmal abführt.
Bin verwirrt. Hat jemand von Euch eine Erklärung?
Wir haben unsere Steuererklärung jahrelang von einem Steuerberater machen lassen. Dieser hat, da unsere Immobilie auf meinen Namen und Namen meines Mannes eingetragen ist, Das Modelo 210 für jeden von uns ausgefüllt und auch den errechneten Betrag für jeden von uns abgeführt. Nun haben wir Kontakt zu anderen Deutschen, deren Immobilie auch auf beider Namen läuft, deren Steuerberater aber den errechneten Betrag nur einmal abführt.
Bin verwirrt. Hat jemand von Euch eine Erklärung?
Re: Steuerklärung Modelo 210
Zuerst einmal ein Hallo hier im Forum!
Hier sehr ausführlich beschrieben. Und unter Punkt 6) heißt es: Sonderfälle: Wenn eine Immobilie Eheleuten zu gleichen Teilen gehört, muß jeder Ehepartner für seinen Anteil eine Steuererklärung abgeben. Falls die Immobilie im Jahr "2012" erworben wurde, ist die Steuer nur anteilig fällig.
Hier sehr ausführlich beschrieben. Und unter Punkt 6) heißt es: Sonderfälle: Wenn eine Immobilie Eheleuten zu gleichen Teilen gehört, muß jeder Ehepartner für seinen Anteil eine Steuererklärung abgeben. Falls die Immobilie im Jahr "2012" erworben wurde, ist die Steuer nur anteilig fällig.
„Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?" Ernst R. Hauschka
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Re: Modelo 210 / Einkommenssteuer für Nichtresidente
Hallo battihom,
herzlich willkommen im Costa-Blanca-Forum.
Deinen Beitrag habe ich mit dem bereits vorhandenen Thema zusammengeführt. Vielleicht findest du in diesem Thread ja auch den ein oder anderen hilfreichen Tipp.
herzlich willkommen im Costa-Blanca-Forum.
Deinen Beitrag habe ich mit dem bereits vorhandenen Thema zusammengeführt. Vielleicht findest du in diesem Thread ja auch den ein oder anderen hilfreichen Tipp.
Re: Modelo 210 / Einkommenssteuer für Nichtresidente
Danke erstmal für die prompte Hilfe!! Der Artikel hat mir weiter geholfen. Zeigt mir aber leider auch, dass unser Steuerberater und dann wir selbst die Steuern 14 jahre lang doppelt gezahlt haben. Ich glaube kaum, dass wir das Geld zurückbekommen oder jetzt 14 Jahre keine Steuern zahlen müssen, weil wir ja ein Guthaben ausfgebaut haben...... seufz!!!
- nixwielos
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Re: Modelo 210 / Einkommenssteuer für Nichtresidente
Bevor Du Dich zu sehr ärgerst: schau doch mal, ob der Katasterwert nicht halbiert wurde, so dass Ihr zusammen auf den richtigen Gesamtwert kommt? Das wäre nämlich die korrekte Methode...
Viele Grüße von Nicole und Stefan!
Life is too short to drink bad wine
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Re: Modelo 210 / Einkommenssteuer für Nichtresidente
Genau davon würde ich auch ausgehen, nixwielos, wenn beide Ehepartner zu 50 % eingetragen sind ...
... ich bin mir aber nicht sicher, ob da kürzlich etwas geändert wurde. Irgendwie habe ich von unserer letzten Steuererklärung etwas diesbezügliches im Hinterkopf.
... ich bin mir aber nicht sicher, ob da kürzlich etwas geändert wurde. Irgendwie habe ich von unserer letzten Steuererklärung etwas diesbezügliches im Hinterkopf.
Re: Modelo 210 / Einkommenssteuer für Nichtresidente
In der Nachfrage geht es doch um die Einkommenssteuer für Nichtresidente! Und in dem genannten Link steht: Aber auch hier haben sich einige, allerdings kleinere Änderungen ergeben und diese sind doch angegeben, außerdem steht: Wenn eine Immobilie Eheleuten zu gleichen Teilen gehört, muß jeder Ehepartner für seinen Anteil eine Steuererklärung abgeben. Was sollte sonst anderes gemeint sein als die Hälfte?
„Mit einem erheblich höheren Steuersatz auf Kapitalerträge von Immobilienverkäufen und -vermietungen müssen künftig auch Residenten sowie Nichtresidenten rechnen. Der bisher zu zahlende Steuersatz auf Gewinne von Immobilienverkäufen und -Vermietungen für Nichtresidenten wurde von 19% auf 21% erhöht.
Die Änderungen 2013 in der spanischen Steuergesetzgebung im Überblick
Vielleicht meldet sich battihom, was die letzten 14 Jahre "doppelt" bezahlt wurde!
„Mit einem erheblich höheren Steuersatz auf Kapitalerträge von Immobilienverkäufen und -vermietungen müssen künftig auch Residenten sowie Nichtresidenten rechnen. Der bisher zu zahlende Steuersatz auf Gewinne von Immobilienverkäufen und -Vermietungen für Nichtresidenten wurde von 19% auf 21% erhöht.
Die Änderungen 2013 in der spanischen Steuergesetzgebung im Überblick
Vielleicht meldet sich battihom, was die letzten 14 Jahre "doppelt" bezahlt wurde!
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