Modelo 210 / Einkommenssteuer für Nichtresidente

N.I.E., Residencia, IBI, Modelo 210, Kataster, SUMA, Pass, Erbschaft etc.
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baufred
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Re: Modelo 210 / Einkommenssteuer für Nichtresidente

Beitrag von baufred »

Oliva B. hat geschrieben:... wenn du jetzt noch das Wichtigste übersetzt hättest, wäre der Link Gold wert. :)
... na ja, 60 Seiten übersetzen ist schon ein wenig "heavy" #:-s ...

... zumindest was den Abschnitt zur Besteuerung der selbstgenutzten Immobilie - auch bei Vermietung - betrifft, gibts hier einige Erläuterungen :
http://www.consultingdms.com/de/von-nic ... immobilie/

... für Spanischlerner gibt's am Ende des Posts noch 'n Link zur spanischen Version (Englisch ist ebenfalls im "Angebot" ;-) )

... berührt aber nicht die sonstigen Melde- u. Zulassungspflichten bei mehr oder weniger gewerbsmäßiger Vermietung ...
Saludos -- baufred --
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Sunwind
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Re: Modelo 210 / Einkommenssteuer für Nichtresidente

Beitrag von Sunwind »

nurgis hat geschrieben: Nur zum Vergleich: für mein R.-Haus in München-Süd (teure Immobilienecke) bezahle ich für 269 qm Grund mit Haus lediglich 62,80€, hier, zwar mit etwas mehr (rustikalen) Grund fast 500.- €. Da ist doch was nicht normal.
@Nurgis - das glaubst du ja selber nicht oder ?

In Mönchengladbach (normale Wohngegend) zahle ich ca. 800 € Grundsteuer
In Els Poblets zahle ich ca. 660 € IBI

Beides freistehende Häuser.

Schau dir Deine Zahlen noch mal an - da kann was nicht stimmen.

Gruß
RosiGossens
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Re: Modelo 210 / Einkommenssteuer für Nichtresidente

Beitrag von RosiGossens »

Es ist jetzt möglich, die Ekst für Nichtresidenten auch von einem deutschen Konto zu
überweisen. Weiß jemand, an welches spanische Konto überwiesen werden muß und was als
Verwendungszweck eingetragen werden muß?
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leonielion
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Re: Modelo 210 / Einkommenssteuer für Nichtresidente

Beitrag von leonielion »

@ Baufred,


... zumindest was den Abschnitt zur Besteuerung der selbstgenutzten Immobilie - auch bei Vermietung - betrifft, gibts hier einige Erläuterungen :
http://www.consultingdms.com/de/von-nic ... immobilie/




Hier aus Ausschnitt daraus:
"Ist eine Immobilie lediglich zeitweise während eines Jahres vermietet und steht dem Eigentümer für die verbleibende Zeit des Jahres zur Eigennutzung zur Verfügung, so müssen zwei verscheidene Steuern gezahlt werden: zum einen die Einkommensteuer auf die Mieteinnahmen (wie oben beschrieben) und die Steuer auf ein fiktives Einkommen bei Eigennutzung."


Der Bericht sagt doch aber auch aus, dass bei zeitweiliger Vermietung die fiktive Vermietungssteuer dann auch anteilig gequotelt wird?
Und ich würde fast annehmen, dass nach Abzug aller dort aufgeführten abzugsfähigen Kosten, die reale Vermietungssteuer geringer ausfallen kann (wenn man es geschickt anstellt) als die pauschale Steuer?
(Abnutzung, Grundsteuer, Müllbeseitigungskosten, Beiträge zur Eigentümergemeinschaft, Unterhaltungskosten, Zinsen für die Finanzierung der Immobilie oder Reparaturen, etc.)
D.h. wenn man vermietet könnte die Steuer, nach abzugfähigen Kosten geringer ausfallen als wenn man nicht vermietet und die fiktive Steuer entrichtet?

Kann dazu jemand was sagen?
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sonnenanbeter
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Re: Modelo 210 / Einkommenssteuer für Nichtresidente

Beitrag von sonnenanbeter »

RosiGossens hat geschrieben:Es ist jetzt möglich, die Ekst für Nichtresidenten auch von einem deutschen Konto zu
überweisen. [...]
@ RosiGossens:

Ich denke Du meinst:
Es ist jetzt möglich, die Ekst für Nichtresidenten auch von einem deutschen Konto abbuchen zu lassen.

Gruss
Herbert
Gruss
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Miesepeter
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Re: Modelo 210 / Einkommenssteuer für Nichtresidente

Beitrag von Miesepeter »

Zitat RosGossens "Weiß jemand, an welches spanische Konto überwiesen werden muß und was als
Verwendungszweck eingetragen werden muß?"
In der EK-Erklärung ist das Konto anzugeben, von dem die Fianznbehörde dann automatisch abbucht.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
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syburg
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Re: Modelo 210 / Einkommenssteuer für Nichtresidente

Beitrag von syburg »

Ich habe eine Frage an die Spezialisten betr. Modelo 210:
Nach langem Schlau- Machen, Suchen ...und:
! Finden - dank dem Forum! :x
war es mir möglich, das Formular richtig auszufüllen, auszudrucken.
Dickes Dankeschön!
Für die Steuer aus Vermietungen müsste ich nun
statt Abrechnung/ Jahr anklicken:
„Primer trimeste“ / „Segundo....“ aber da gibt es immer Fehlermeldungen,
es klappt nur beim Klick auf „0 Anual“
Hat es jemand schon geschafft, die quartalsmäßige Abrechnung einzugeben?
Oder spinnt die software, der Browser? Oder ich?
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hu-ba
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Re: Modelo 210 / Einkommenssteuer für Nichtresidente

Beitrag von hu-ba »

Ich vermute das Formular ist mit der Kombination (oder Vollständigkeit) der Daten nicht einverstanden.

Die Eigennutzungsteuer wird für das Jahr abgegeben die Vermietungssteuer für das Quartal.


Was steht im Feld Tipo renta?

Kann aber auch ein anderes Feld sein.

Ich hab auch eine halbe Stunde die Beträge eingegeben, bis die Fehkermeldungen weg waren. 1 Feld war nicht ausgefüllt.
Grüße

Hubert
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Re: Modelo 210 / Einkommenssteuer für Nichtresidente

Beitrag von syburg »

Danke hu-ba!
Genau:
Tipo de renta - da gehört 01 Rendimientos... rein
Agrupation Häkchen, Fecha frei lassen.
Nun klappts. Super!
Viele Grüße!
Alexa_aus_M
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Re: Modelo 210 / Einkommenssteuer für Nichtresidente

Beitrag von Alexa_aus_M »

leonielion hat geschrieben: Di 11. Okt 2016, 14:42 @ Baufred,
... zumindest was den Abschnitt zur Besteuerung der selbstgenutzten Immobilie - auch bei Vermietung - betrifft, gibts hier einige Erläuterungen :
consultingdms .com/de/von-nicht-residenten-in-spanien-zu-zahlende-steuer-fur-die-eigennutzung-oder-vermietung-einer-immobilie/

Überhaupt sind die Angaben in verschiedenen Portalen so was von unterschiedlich, wie die deutsche Nationalmannschaft 2014 und 2018 :lol:

In dem zitierten Artikel von consultingdms steht, dass die Nicht-Residenten aus einem EU-Staat bei der Vermietung lediglich ihre Nettomieteinnahmen versteuern.

Woanders hab ich oft gelesen, dass man in Spanien mit einer "touristischen Vermietung" stets als Unternehmer betrachtet wird mit der Folge, dass man die Umsatzsteuer IVA berechnen und jedes Quartal abführen und jährlich (auch) eine Körperschaftsteuererklärung abgeben soll. :cry:

Gibt's vielleicht nen Unterschied, wenn man zu Vermietungszwecken eine Vermittlungsfirma dazwischenschaltet, die dem Eigentümer (lediglich) einen Teil des Vermietungserlöses zahlt?

Oder fällt man mit (nur) einer Immobilie nicht unter die Vermietung, sondern gar unter die der Vermögensverwaltung?
:-\
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