es posible? https://www.base.cat/web/es/ciutadans/I ... I/IBI.htmlOliva B. hat geschrieben:Hallo Ingo,Ingo_D hat geschrieben:
oh, danke! Also, in Alicante... Was meinst Du denn, wie der Lastschriftempfänger in Tarragona heißen könnte?
das könnte ich dir (oder du dir selbst ) auch noch ergoogeln, aber Soledad kann dir bestimmt kompetent Auskunft geben.
Nichtresidentensteuer
Re: Nichtresidentensteuer
Re: Nichtresidentensteuer
Hallo,
nun habe ich gelesen, dass ab dem 01.01.2015 grundsätzlich 2% auf den Katasterwert als Bemessungsgrundlage für das Modelo 210 zu Grunde gelegt werden sollen, wenn der Katasterwert nicht in den letzten 10 Jahren geändert wurde. In Els Poblets wurde unser Katasterwert im Jahr 2016 geändert. Trotzdem steht in dem IBI Bescheid: "Ano Ultima Revision: 1996". Wie ist das zu erklären? Dazu folgender Text eines Rechtsanwalts:
"1. Besteuerung der Eigennutzung einer spanischen Immobilie
Der spanische Gesetzgeber weist der Nutzung einer eigenen Immobilie eine virtuelle Einnahme zu, die jährlich im Rahmen einer Steuererklärung von den nicht in Spanien ansässigen Eigentümern der Immobilie zu versteuern ist.
Grundlage für die Berechnung der steuerlichen Bemessungsgrundlage ist der sich aus dem jeweiligen aktuellen Grundsteuerbescheid (I.B.I.) ergebende Katasterwert der Immobilie (Valor Catastral). Dieser wird, abhängig von der letzten Überprüfung dieses Katasterwertes, mit einem bestimmten Prozentsatz multipliziert.
Bis zum Jahre 2014 betrug die angenommene Einnahme durch Eigennutzung grundsätzlich 2% des Katasterwertes, es sei denn der Katasterwert wäre nach dem 01.01.1994 überprüft oder modifiziert worden. In diesem Fall reduzierte sich die Bemessungsgrundlage auf 1,1% des Katasterwertes.
Ab dem Jahre 2015 findet zwar die grundsätzliche Berechnung mit dem Ansatz von 2% des Katasterwertes weiterhin Anwendung. Die entsprechende Reduzierung des Multiplikators auf 1,1% des Katasterwertes kann jedoch nur in den Fällen vorgenommen werden, in denen die Katasterwerte innerhalb der letzten 10 Steuerperioden überprüft oder modifiziert wurden.
Das Datum der letzten Überprüfung des Katasterwertes kann dem aktuellen Grundsteuerbescheid entnommen werden.
Sofern der Eigentümer lediglich über Teile des Jahres besessen bzw. teilweise vermietet hat, entsteht eine anteilige Steuer.
Auf diese derart ermittelte Bemessungsgrundlage ist ein Steuersatz anzuwenden, der im Jahre 2015 reduziert wurde.
Im Jahr 2014 lag der Steuersatz noch generell bei 24,75%.
Im Jahr 2015 liegt dieser Steuersatz für Ansässige in der Europäischen Union, Island und Norwegen bei 20%, ansonsten bei 24 %.
Im kommenden Steuerjahr 2016 sinkt dieser Steuersatz für Ansässige in der Europäischen Union, Island und Norwegen auf 19%.
Diese Steuer muss in der Form der Selbstveranlagung (Autoliquidación) mittels des Models 210 erstellt, innerhalb des Folgejahres eingereicht und auch beglichen werden. Sofern die Immobilie im Eigentum mehrerer Personen steht, werden diese als jeweils getrennte Steuerschuldner angesehen."
Wer könnte mir erklären, warum der Katasterwert in 2016 geändert wurde und trotzdem als Jahr der letzten Änderung 1996 angegeben wird?
Besten Dank.
Tiekay
nun habe ich gelesen, dass ab dem 01.01.2015 grundsätzlich 2% auf den Katasterwert als Bemessungsgrundlage für das Modelo 210 zu Grunde gelegt werden sollen, wenn der Katasterwert nicht in den letzten 10 Jahren geändert wurde. In Els Poblets wurde unser Katasterwert im Jahr 2016 geändert. Trotzdem steht in dem IBI Bescheid: "Ano Ultima Revision: 1996". Wie ist das zu erklären? Dazu folgender Text eines Rechtsanwalts:
"1. Besteuerung der Eigennutzung einer spanischen Immobilie
Der spanische Gesetzgeber weist der Nutzung einer eigenen Immobilie eine virtuelle Einnahme zu, die jährlich im Rahmen einer Steuererklärung von den nicht in Spanien ansässigen Eigentümern der Immobilie zu versteuern ist.
Grundlage für die Berechnung der steuerlichen Bemessungsgrundlage ist der sich aus dem jeweiligen aktuellen Grundsteuerbescheid (I.B.I.) ergebende Katasterwert der Immobilie (Valor Catastral). Dieser wird, abhängig von der letzten Überprüfung dieses Katasterwertes, mit einem bestimmten Prozentsatz multipliziert.
Bis zum Jahre 2014 betrug die angenommene Einnahme durch Eigennutzung grundsätzlich 2% des Katasterwertes, es sei denn der Katasterwert wäre nach dem 01.01.1994 überprüft oder modifiziert worden. In diesem Fall reduzierte sich die Bemessungsgrundlage auf 1,1% des Katasterwertes.
Ab dem Jahre 2015 findet zwar die grundsätzliche Berechnung mit dem Ansatz von 2% des Katasterwertes weiterhin Anwendung. Die entsprechende Reduzierung des Multiplikators auf 1,1% des Katasterwertes kann jedoch nur in den Fällen vorgenommen werden, in denen die Katasterwerte innerhalb der letzten 10 Steuerperioden überprüft oder modifiziert wurden.
Das Datum der letzten Überprüfung des Katasterwertes kann dem aktuellen Grundsteuerbescheid entnommen werden.
Sofern der Eigentümer lediglich über Teile des Jahres besessen bzw. teilweise vermietet hat, entsteht eine anteilige Steuer.
Auf diese derart ermittelte Bemessungsgrundlage ist ein Steuersatz anzuwenden, der im Jahre 2015 reduziert wurde.
Im Jahr 2014 lag der Steuersatz noch generell bei 24,75%.
Im Jahr 2015 liegt dieser Steuersatz für Ansässige in der Europäischen Union, Island und Norwegen bei 20%, ansonsten bei 24 %.
Im kommenden Steuerjahr 2016 sinkt dieser Steuersatz für Ansässige in der Europäischen Union, Island und Norwegen auf 19%.
Diese Steuer muss in der Form der Selbstveranlagung (Autoliquidación) mittels des Models 210 erstellt, innerhalb des Folgejahres eingereicht und auch beglichen werden. Sofern die Immobilie im Eigentum mehrerer Personen steht, werden diese als jeweils getrennte Steuerschuldner angesehen."
Wer könnte mir erklären, warum der Katasterwert in 2016 geändert wurde und trotzdem als Jahr der letzten Änderung 1996 angegeben wird?
Besten Dank.
Tiekay
- baufred
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Re: Nichtresidentensteuer
... egal, was im Bescheid steht - auch die Suma kann sich in der Jahresangabe irren - zu mal euer Wert geändert wurde (vorausgesetzt einmal, dass keine baulichen Aktivitäten über das Ayuntamiento irgendetwas ausgelöst haben), überprüfe es für euren Ort noch einmal an Hand dieser Liste:
http://www.boe.es/boe/dias/2016/10/01/p ... 6-8960.pdf
... weiterhin fanden zwischendurch Katasterwerterhöhungen pauschal mittels eines "Coeficientes" statt - mal googeln mit:
>> aumento valor catastral 2015
... da gibts einiges an Infos zum Thema ....
http://www.boe.es/boe/dias/2016/10/01/p ... 6-8960.pdf
... weiterhin fanden zwischendurch Katasterwerterhöhungen pauschal mittels eines "Coeficientes" statt - mal googeln mit:
>> aumento valor catastral 2015
... da gibts einiges an Infos zum Thema ....
Saludos -- baufred --
Re: Nichtresidentensteuer
Hola, Baufred!
Wie heißt denn dieser Bescheid auf Spanisch?baufred hat geschrieben:... egal, was im Bescheid steht - auch die Suma kann sich in der Jahresangabe irren -...
Die Provinz habe ich gefunden, den Ort jedoch nicht... Sind da tatsächlich alle Orte enthalten?baufred hat geschrieben:... überprüfe es für euren Ort noch einmal an Hand dieser Liste:http://www.boe.es/boe/dias/2016/10/01/p ... 6-8960.pdf...
Re: Nichtresidentensteuer
l’Hospitalet de l’Infantsol hat geschrieben:wie heisst denn dein Ort ????
- baufred
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Re: Nichtresidentensteuer
... und sooo "spricht" die Presse zu eurer akt. IBI-Gestaltung:Ingo_D hat geschrieben:l’Hospitalet de l’Infantsol hat geschrieben:wie heisst denn dein Ort ????
http://www.diaridetarragona.com/costa/5 ... os-del-ibi
http://docplayer.es/15443294-Municipios ... -2016.html
... und zum "Bescheid" > wer zieht denn bei euch die IBI ein? ... im Bereich Alicante und Umfeld macht's die SUMA ... da stands im letzten Jahr noch im Abbuchungsbeleg der Bank ...
... und, für deine Suche: schau nach >> Vandellòs i l'Hospitalet de l'Infant - die werden zusammen geführt ...
Saludos -- baufred --
Re: Nichtresidentensteuer
Vandellòs i l’Hospitalet ist eine katalanische Stadt in der Provinz Tarragona im Nordosten Spaniens.
Sie liegt in der Comarca Baix Camp und besteht aus den Teilorten Vandellòs, l’Hospitalet de l’Infant,
l’Almadrava, Masriudoms und Masboquera.
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... pf7L1rEmnw
Sie liegt in der Comarca Baix Camp und besteht aus den Teilorten Vandellòs, l’Hospitalet de l’Infant,
l’Almadrava, Masriudoms und Masboquera.
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... pf7L1rEmnw
Gruss Wolfgang
Re: Nichtresidentensteuer
Danke sehr, aber in Deiner ersten Liste (...http://www.boe....) war auch Vandellos nicht enthalten.baufred hat geschrieben:... und, für deine Suche: schau nach >> Vandellòs i l'Hospitalet de l'Infant - die werden zusammen geführt ...
Hombres! :-) So viel mein Spanisch erlaubte, hab rauslesen können, dass die Überprüfung im Jahre 2015 war, stimmt es? Nun muss ich also 1,1 % zugrundelegen?baufred hat geschrieben:..... und sooo "spricht" die Presse zu eurer akt. IBI-Gestaltung..
Tja... Keine Ahnung... Hab zwei Kontoauszüge gefunden, laut denen zwei mal im Jahr 31 € und 36 € zugunsten von www.base.cat abgebucht werden. Könnte das IBI sein? Bloß auch auf diesen Auszügen steht weder der Katasterwert noch irgendwas von IBI...baufred hat geschrieben:... und zum "Bescheid" > wer zieht denn bei euch die IBI ein? ... im Bereich Alicante und Umfeld macht's die SUMA ... da stands im letzten Jahr noch im Abbuchungsbeleg der Bank ...
- baufred
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- Beiträge: 2603
- Registriert: Fr 18. Jun 2010, 17:24
- Wohnort: Wolfsburg/San Fulgencio Urb. La Marina
Re: Nichtresidentensteuer
BASE - Gestió d'Ingressos >> genau, das ist eure "SUMA" in Catalunya
... und, gem Zeitungsartikel > Auszug aus BOE (Boletín Oficial del Estado > offiz. staatl. "Amtsblatt") für 2016 -
für Steuererklärung für 2016 in 2017 die neuen Daten:
http://www.vandellos-hospitalet.cat/sit ... -10-15.pdf
Auszug:
Municipio - Última revisión catastral - Coeficiente de actualización >> Incremento/descenso
VANDELLÒS-L’HOSPITALET - 1986 - 1,13 - ^ +13% (Erhöhung!)
... demnach habt ihr für 2016 'ne Erhöhung des Valor Catastral von 13%
für die diesjährige Steuererklärung brauchst du aber den Wert von 2015!! siehe hier - aber nicht erschrecken :
http://etributs.gencat.cat/web/.content ... ona_es.pdf
... und sooo sollte er in deinem Kontoauszug stehen - ansonsten lass dir von deiner Bank den Abbuchungsbeleg von BASE ausdrucken:
http://www.vandellos-hospitalet.cat/nod ... %20IBI.pdf
... damit muss es aber genug sein ...
... und, gem Zeitungsartikel > Auszug aus BOE (Boletín Oficial del Estado > offiz. staatl. "Amtsblatt") für 2016 -
für Steuererklärung für 2016 in 2017 die neuen Daten:
http://www.vandellos-hospitalet.cat/sit ... -10-15.pdf
Auszug:
Municipio - Última revisión catastral - Coeficiente de actualización >> Incremento/descenso
VANDELLÒS-L’HOSPITALET - 1986 - 1,13 - ^ +13% (Erhöhung!)
... demnach habt ihr für 2016 'ne Erhöhung des Valor Catastral von 13%
für die diesjährige Steuererklärung brauchst du aber den Wert von 2015!! siehe hier - aber nicht erschrecken :
http://etributs.gencat.cat/web/.content ... ona_es.pdf
... und sooo sollte er in deinem Kontoauszug stehen - ansonsten lass dir von deiner Bank den Abbuchungsbeleg von BASE ausdrucken:
http://www.vandellos-hospitalet.cat/nod ... %20IBI.pdf
... damit muss es aber genug sein ...
Saludos -- baufred --