Unbeschränkte Steuerpflicht in D

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Shirtman55
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Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Shirtman55 »

Hallo liebe Forenmitglieder,

nach 3 Jahren Umbau/Renovierung aber auch viel Urlaub zu allen Jahreszeiten verlegen wir unseren Wohnsitz nach Benissa
und freuen uns sehr auf schöne Jahre in Spanien.

Rente gibts zwar erst in ein paar Jahren,aber die Artikel in mancher Zeitung über Rentenfallen usw.machen einem schon Gedanken,insbesonders wenn die Rente klein ist und man darauf auch noch Steuern bezahlen soll.

Da wir Renten-und Mieteinnahmen unterhalb der deutschen Freibeträge haben erwägen wir,die unbeschränkte Steuerpflicht
in D zu beantragen obwohl wir unseren Wohnsitz in ES haben.Anschliessend käme dann die 3 Jahre geltende Nichtveranlagung da wir weniger als 2 x Grundfreibetrag + Zinsfreibetrag haben.

In Spanien haben wir keine steuerpflichtigen Einkünfte.

Angeblich ist dies möglich, wenn im Ausland keine oder nur Einnahmen unterhalb der deutschen Grundfreibeträge erwirtschaftet
werden.

hat jemand Erfahrungen damit?

Man muss dem Amt in D nachweisen dass man in Spanien keine Einkünfte hat-aber wie?

Vielleicht weiss auch jemand einen Steuerberater der sich mit solchem Kleinkram abgibt ohne gleich 3 Jahresrenten zu berechnen.
georg.vt
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von georg.vt »

Habe auch noch kein Erfahrungen damit habe bisher auch noch keine Steuererklärung abgeben müssen, da noch nicht lang genug in ES, aber in der CBN annoncieren einige deutsche Steuerberater.
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Josefine
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Josefine »

Hier ist ein Artikel aus der Mallorca-Zeitung.
http://www.mallorcazeitung.es/recht-ste ... 25346.html

Unter dem Absatz „Renten“ findest Du Infos.
Danach ist scheinbar ein Neu-Rentner (ab 2015) in Spanien und Deutschland einkommenssteuerpflichtig.
In D scheinbar dann mit 5 %.

Da Du also erst in ein paar Jahren Rente bekommst (wie Du schreibst), wirst Du wohl dann ggf. darunter fallen.
Wie das dann abläuft? Bis dahin wird sicherlich noch einiges an Ausführungsbestimmungen veröffentlicht werden.
Eine Steuererklärung wäre ja erst für diese Neu-Rentner im Jahr 2016 abzugeben.

Gruß
Josefine
Gruß Josefine :)
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Oliva B.
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Oliva B. »

Shirtman,

dir geht es im Moment wohl weniger um die Rente (die du erst in ein paar Jahren bekommt), sondern zunächst einmal um die in Deutschland erzielten Mieteinnahmen.

Da liegt der Fall wesentlich komplizierter.

Nach meiner Meinung bist du nach deinem Umzug in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig, da sich die Voraussetzung für die unbeschränkte Steuerpflicht danach richtet, wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt (die engeren wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen). Dein Lebensmittelpunkt liegt künftig ausschließlich in Spanien und es spielt wahrscheinlich keine Rolle, ob dein deutsches Einkommen unterhalb oder oberhalb der Freibetragsgrenze liegt. Da würde ich mich an deiner Stelle in Deutschland noch einmal ganz genau erkundigen.

Zwar bist du mit deinen Einkünfte in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie zu 90 Prozent in Deutschland erwirtschaftet werden. Die Höhe der ausländischen Einkünfte muss dabei durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen werden.
Jedoch muss bei der unbeschränkten Steuerpflicht folgende Voraussetzung erfüllt sein.
  • "Natürliche Personen, die im Inland über einen Wohnsitz verfügen, sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 8 AO). Unter einer Wohnung versteht man Räumlichkeiten, die zum dauerhaften Wohnen geeignet sind. Die Wohnung muss insgesamt eine den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen entsprechende Bleibe darstellen. Die Wohnräume müssen mindestens über eine bescheidene Ausstattung und Einrichtung verfügen, die eine jederzeitige Nutzung ermöglichen. Weiterhin muss der Steuerpflichtige die Wohnung innehaben, d.h. sie muss ihm gehören oder sie muss auf seinem Namen angemietet sein. Der Steuerpflichtige muss tatsächlich über sie verfügen können und sie als Bleibe entweder ständig benutzen oder sie mit einer gewissen Regelmäßigkeit, wenn auch in größeren Zeitabständen aufsuchen."
    Aber Achtung:
    "Kein Wohnsitz im Inland u.a. liegt vor bei:
    · Eine reine Post- oder Meldeadresse (BFH v. 14.11.1969)
    · „Alibiwohnung“ – leere angemietete Räume / Lagerräume
    · Eigenes Haus / Eigentumswohnung das/die für die Dauer des Auslandsaufenthalts vermietet
    wird (Haus/Wohnung kann nicht benutzt werden)
    · Übernachtungsmöglichkeiten in der Wohnung von Bekannten, Verwandten oder Arbeitskollegen
    z.B. Kinderzimmer bei den Eltern (BFH v. 24.10.1969)
    · Unentgeltlich überlassene Wohnräume von Bekannten oder Verwandten für den Zeitraum
    des Auslandsaufenthalts z.B. Einliegerwohnung bei den Eltern (u.a FG München v.
    01.08.2008)"

    Quelle: bva.bund. Dort findest du auch noch mehr zu dem Thema.
Die beschränkte Steuerpflicht trifft somit auf alle Residenten zu, die zwar Einkünfte (Mieteinnahmen) in Deutschland erzielen, aber nur noch einen Wohnsitz in Spanien besitzen. In diesem Fall ist ein (günstiges) Ehegattensplitting nicht mehr möglich!

Beschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz im Ausland
Beschränkte Steuerpflicht: Neue Voraussetzungen bei Steuerklasse III

Nachtrag:
  • "Als beschränkt steuerpflichtig gelten Personen, die im Inland (Bundesrepublik Deutschland) keinen Wohnsitz oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Mit ihren Einkünften, die sie im Inland beziehen, sind sie dann beschränkt steuerpflichtig. Die Steuerpflicht beschränkt sich auf die in § 49 EStG aufgeführten inländischen Einkünfte. Hierzu zählen u.a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
    Im Normalfall werden beschränkt Steuerpflichtige nicht zur Einkommensteuer veranlagt, denn mit dem Abzug der Steuer zum Beispiel vom Lohn oder von den Kapitaleinkünften gilt die Steuer als abgegolten. Nur in Fällen in denen mindestens 90 Prozent der Gesamteinkünfte in der Bundesrepublik Deutschland erworben werden und die im Ausland zu besteuernden Einkünfte nicht über 8.130 Euro (2014: 8.354 Euro) liegen, kann auf Antrag eine Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger und damit eine Veranlagung zur Einkommensteuer erfolgen."
    QuelleBeschränkte Steuerpflicht
    Von der beschränkten Steuerpflicht ist die erweitert beschränkte Steuerpflicht abzugrenzen.
Zuletzt geändert von Oliva B. am So 20. Jul 2014, 14:33, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Nachtrag
Roemer
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Roemer »

Shirtman55 hat geschrieben: Da wir Renten-und Mieteinnahmen unterhalb der deutschen Freibeträge haben erwägen wir,die unbeschränkte Steuerpflicht
in D zu beantragen obwohl wir unseren Wohnsitz in ES haben.Anschliessend käme dann die 3 Jahre geltende Nichtveranlagung da wir weniger als 2 x Grundfreibetrag + Zinsfreibetrag haben.
.
Es gibt keinen Grundfreibetrag pro Einkommensart sondern nur auf das zu versteuerne Gesamteinkommen.
Aktuell liegt der Grundfreibetrag bei EUR 8.453,00

Der Roemer
Shirtman55
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Shirtman55 »

Hallo,

vielen Dank für die Meinungen.

Zu Oliva-gem dem Nachtrag würde das ja passen--unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag bei alleinigem Wohnsitz in ES
und Einkünften die in D erzielt werden-Miete,Rente ein wenig Kapitaleinkünfte.
Die beschränkte Steuerpflicht unter Wegfall der Freibeträge tritt als Normalfall bei Wohnsitz in E ein,kann aber auf Antrag dann in unbeschränkte Steuerpflicht mit den Vorzügen der Freibeträge geändert werden-so verstehe ich das-oder?

Wenn dann die Rente käme müsste ich diese in ES erklären sie läge aber unterhalb der Freibeträge und würde keine Steuer hervorrufen.
Mieteinnahme und Zinsen und die Abgeltungssteuer auf Rente verblieben dem deutschen Steuerrecht wegen der unbeschränkten
Steuerpflicht und würden auch hier wg.der höheren Freibeträge nicht zur Steuerpflicht führen.

Die Frage ist aber wie weise ich nach dass ich in Spanien keine Einkünfte habe?Umgekehrt wäre es leichter denn eine Verdienstbescheinigung bekäme ich vom Arbeitgeber aber wer bestätigt dass man nichts verdient.

Grundfreibetrag ist klar 8354 E pro Ehepartner aber da kommt ja noch pro Person ca 800 E Freibetrag bei Kapitaleinkünften obendrauf.
Für einen Tip bezgl.Steuerberater wäre ich dankbar gern auch als PN-

Grüße aus Oberschwaben
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Oliva B.
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Oliva B. »

Hallo Shirtman,

ich selbst kann dir in deiner Nähe keinen Steuerberater empfehlen, ein richtig kompetenter ist mir hier noch nicht begegnet, aber die anderen haben für ihre Unfähigkeit gerne viel kassiert.

Ich würde deshalb den Empfehlungen aus dem Forum nachgehen.
Wenn du oben in den Foren-Übersicht auf SUCHE gehst und in derSuchmaske den Begriff "Steuerberater" eingibst, wirst du fündig. ;-)
Roemer
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Roemer »

Shirtman55 hat geschrieben: Grundfreibetrag ist klar 8354 E pro Ehepartner aber da kommt ja noch pro Person ca 800 E Freibetrag bei Kapitaleinkünften obendrauf.
Auch falsch. Freibeträge für bestimmte Einkommensarten wurden bereits abgezogen bevor man zu dem zu versteuernden Gesamteinkommen kommt.

Der Grundfreibetrag liegt im Jahr 2014 bei 8.354 Euro für Ledige und 16.708 Euro für zusammenveranlagte Verheiratete. Nur wenn das Einkommen nach verschiedenen Abzügen über dieser Grenze liegt, fallen Steuern an.

Für die Grundlagen der Grundlagen der Einkommenssteuerberechnung hilft auch Tante Google. Auch ein Blick auf die eigenen Steuerbescheide hilft weiter. Da ist nämlich jeder Schritt der Berechnung aufgeführt.

Eine Stunde Beratung beim Steuerberater in D kostet EUR 150 - 180 + MwSt. Das ist absetzbar ;-) aber trotzdem meistens Geldverschwendung.

Der Roemer
georg.vt
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von georg.vt »

Im Steuerrecht gibts halt eben kein Wunschkonzert.
Da gibt es Bilaterale Steuerabkommen zwischen DE und ES und die gelten. Mehr ist dazu nicht zu sagen. Außer, dass die Kapitaleinkünfte(Spekulationsgewinne, Dividenden) günstiger besteuert werden als in Deutschland und Kapitaleinkünfte, so sie in Deutschland einbehalten wurden, nach dem Doppelbesteuerungsabkommen sich in ES steuermindernd auswirken.
Sorry, aber jeder der hier her zieht weiss von Anfang an was ihn hier steuerlich erwartet, da finde ich die ganze Jammerei das man hier Steuern zahlen muss und wie das geregelt ist, Kindisch.
Spanien stellt ja auch die Infrastruktur zur Verfügung und die muss irgendwie bezahlt werden.
Shirtman55
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Shirtman55 »

Hallo georg.vt,

jammern tut hier keiner wir tauschen nur Informationen und Erfahrungen aus um sich auf rechtlich fundierter Basis
richtig zu verhalten-natürlich zahlt keiner freiwillig mehr Steuern als notwendig sonst wärs ja ne Spende.

Schöne Grüße aus dem regnerischen Oberschwaben
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