Unbeschränkte Steuerpflicht in D

N.I.E., Residencia, IBI, Modelo 210, Kataster, SUMA, Pass, Erbschaft etc.
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Josefine
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Josefine »

Ich komme abschließend auf das Thema „Unbeschränkte Steuerpflicht in D“ bei einem deutschen Rentner mit alleinigem Wohnsitz in Spanien (kein Wohnsitz in D und auch keine deutsche Adresse) zurück. ;-) In diesem Fall: Rentenbeginn im Laufe des Jahres 2016.
hundetraudl hat geschrieben:Geklärt muss zuerst einmal
1. Beschränkt steuerpflichtig oder unbeschränkt. Wer nicht über 183 Tage sich in Deutschland aufhält und keinen deutschen Wohnsitz hat ist beschränkt steuerpflichtig.

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen hat doch nur den Grund, dass Deutschland mehr Geld einnehmen möchte.
Sowie es auf Zinsen die 25 %ige Quellensteuer in Deutschland gibt, soll es nun auf Renten eine zusätzliche Quellensteuer für die nicht in Deutschland lebenden (beschränkt steuerpflichtig) geben. Somit die Residenten. Laut Doppelbesteuerungsabkommen muss also der Resident auch eine Steuererklärung in Deutschland abgeben, damit Deutschland die 5 % Quellensteuer ( auf die volle Bruttorente - nicht 70 %) kassieren kann. Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen soll die in Deutschland bezahlte Steuer in Spanien angerechnet werden. Muss der Resident in Spanien keine Steuern bezahlen - da zu wenig eingenommen - hat er Pech und die in Deutschland bezahlte Steuer ist weg.

Die Wahl auf Antrag der unbeschränkten Steuerpflicht gibt es - meiner Meinung nach - nur wenn ich zum Beispiel weniger als 183 Tage in Deutschland bin und in keinem anderen Land mehr als 183 Tage. (Sozusagen als Vagabund untergwegs) Somit kann ich beantragen, dass ich den Lebensmittelpunkt in Deutschland habe und somit dort unbeschränkt steuerpflichtig sein möchte.
Dieser von mir rot gekennzeichnete Satz von @hundetraudl trifft zum Glück nicht zu. :)
Heute ist der deutsche Steuerbescheid für 2016 für meinen Mann hier angekommen ist. Steuer zu zahlen = 0 € >:d<

Es lohnt jedoch nur der ganze Aufwand mit der Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht in D, wenn in Spanien keine Steuer zu zahlen wäre (Rente zu niedrig), d.h. also auch keine Steuererklärung notwendig wird.

Mein Mann hatte erst im Laufe des letzten Jahres seine Rente erhalten. Deshalb hat er hier in Spanien keine Steuererklärung abgeben müssen. So hat mein Mann die unbeschränkte Steuerpflicht für D beantragt und er hat also diese 5% Quellensteuer für 2016 gespart. Wir haben eine Steuerberaterin in Spanien zu Hilfe genommen, um das ganze Prozedere beim spanischen Finanzamt bezüglich Ausfüllung des EU-Formulares zu erleichtern. Die Steuererklärung für das deutsche Finanzamt hat er selbst gemacht.

Die eingesparte 5% Quellensteuer haben wir für 2016 also gespart, abzgl. des Honorars unserer Steuerberaterin.

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Im nächsten Jahr (Steuererklärung für 2017) läuft es bei uns anders. Dann erhält mein Mann für das komplette Jahr seine Rente und müsste auf Grund der Rentenhöhe in Spanien eine Steuererklärung abgeben und ebenfalls für Deutschland (wegen der 5 % Quellensteuer). Diese 5% Quellensteuer für Deutschland kann jedoch dann von der in Spanien zu zahlenden Steuer abgezogen werden kann.

Alles ziemlich lästig, und das nur, weil der deutsche Staat von den "Neurentnern", die in Spanien leben, 5 % abhaben will. :sad:

Da hat @hundetraudl völlig recht, wenn sie schreibt: Das neue Doppelbesteuerungsabkommen hat doch nur den Grund, dass Deutschland mehr Geld einnehmen möchte.
Gruß Josefine :)
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nixwielos
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von nixwielos »

Danke Josefine, dass Du uns diese Information noch gegeben hast! >:d<
Viele Grüße von Nicole und Stefan!
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Kiebitz
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Kiebitz »

Altes aber aktuelles Thema wieder nach oben geholt. Folgende Petition gefunden:

https://epetitionen.bundestag.de/petiti ... 06.nc.html

Gefunden über:

http://www.costa-info.de/cgi-bin/wopo/f ... read=16517

Ich habe noch 30 Monate bis zur Rente, vielleicht tut sich noch was.
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Miesepeter »

Bitten kann man um alles. Es steht aber im unvorstellbaren Ermessen des Gebetenen, einer Bitte stattzugeben oder sie aber abzuschlagen. Das span. Doppelbesteuerungsabkommen stammt aus Zeiten vor dem Beitritt Spaniens zur EU und war im Prinzip für die "Gastarbeiter" gedacht. Inzwischen hat sich vieles geändert und eine doppelte Besteuerung bzw. deren Abschaffung würde automatisch im Zuge der angestrebten Steuer- und Finanzharmonisierung der EU-Mitgliedsstaaten erledigt. Bis dahin ist es aber noch ein weiter und múhsamer Weg, wie er auch für die inrede stehende Petition besteht. Ich gebe ihr wenig Chancen.
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von cachorro »

Dieser Thread hat seit 2017 keine Antworten mehr gehabt und ich hole ihn mal wieder aus der Versenkung. Insgesamt war das Lesen sehr hilfreich, auch wenn die Informationslage einige "Volten" geschlagen hat.

Ich habe noch eine wichtige Detailfrage. Mittlerweile sollten da schon praktische Erfahrungen von Forumsmitgliedern gemacht worden sein und vielleicht kann mir jemand helfen, Licht in meine persönliche steuerrechtliche Dunkelheit zu bringen. :-D

Fallszenario: Residente in Spanien hat unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt, weil die Voraussetzungen mit 90% Welteinkommen aus Deutschland gegeben sind und Vorteile des höheren Grundfreibetrags sowie Ehegattensplitting genutzt werden sollen. Einkommensart sind Renten, in einer Höhe, die den Freibetrag bei Gemeinsamveranlagung in Deutschland überschreiten. Also es muss Einkommenssteuer in Deutschland bezahlt werden.

Frage: Ist damit vor dem Hintergrund des Doppelbesteuerungsabkommens die Besteuerung der Renteneinkünfte aus spanischer Sicht erledigt? Oder muss in Spanien eine weitere Steuererklärung über das model 100 für die Renteneinkünfte erfolgen, bei der dann die gezahlten Steuern aus Deutschland angerechnet werden und die spanischen Steuersätze herangezogen werden?
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von tnt369 »

Nach meinem Wissenstand: Ja, als Residente mit Aufenthalt >183 Tage im Jahr muss hier ebenfalls eine Steuererklärung (mit dem Welteinkommen) gemacht werden. Die in Deutschland gezahlte Steuer wird dabei berücksichtigt (abgezogen).
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Josefine
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Josefine »

tnt369 hat geschrieben: So 27. Nov 2022, 14:51 Nach meinem Wissenstand: Ja, als Residente mit Aufenthalt >183 Tage im Jahr muss hier ebenfalls eine Steuererklärung (mit dem Welteinkommen) gemacht werden. Die in Deutschland gezahlte Steuer wird dabei berücksichtigt (abgezogen).
So ist auch mein Kenntnisstand. Wenn man schon länger Rentner ist, entfällt auch eine Steuererklärung in Deutschland. Das ist bei mir der Fall. Ich mache nur die Steuererklärung in Spanien.

Inzwischen ist es aber so, dass man als deutscher Rentner seine an die deutsche Krankenkasse gezahlten Sozialversicherungsbeiträge (Pflichtbeiträge) von dem zu versteuernden Einkommen abziehen kann. Das wird nun von dem spanischen Finanzamt so akzeptiert auf Grund eines höchstrichterlichen spanischen Urteils. Insofern wird nun nur noch die Netto-Rente zur Steuerberechnung herangezogen. Das gilt nur, wenn man in der KVdR ist. Bei freiwillig versicherten Rentnern einer deutschen Krankenkasse hat man diesen Vorteil scheinbar nicht.
Gruß Josefine :)
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von cachorro »

Also dann fasse ich mal zusammen:

Eine Beantragung einer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland für Residenten in Spanien macht nur für Renten, die ab 2015 neu gezahlt werden, Sinn, wenn die Renten relativ gering sind und sowohl in Deutschland als auch in Spanien der Steuersatz geringer als 5% ist oder in beiden Ländern gar keine Einkommensteuern anfallen. Bei der Besteuerung als beschränkt Steuerpflichtiger in Deutschland würden immer 5% Quellensteuer anfallen. Sehe ich das so richtig?

Dann eine weitere Frage: In Spanien sind die Grundfreibeträge der Einkommenssteuer niedriger und die Steuersätze höher, so wie ich mir die Infos zusammengesucht habe. Nehmen wir mal ein jährliches zu versteuernden (Renten)-Einkommen von 30.000 Euro an. Im Vergleich ist es da doch günstiger nur in Deutschland eine Steuerveranlagung zu machen und den Lebensmittelpunkt in Deutschland zu behalten? Es geht mir wirklich nur um eine Grobeinschätzung der (steuerlichen) Zukunftsplanung. Oder habe ich hier wesentliche Informationen übersehen? :sad: Wichtige Zusammenhänge nicht gesehen?

Vorab Danke für die Rückmeldung. ;-)
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Josefine
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Josefine »

Ich kann zu dem Thema nichts weiter beitragen.
Wegen unserer Steuererklärung gehen wir jedes Jahr zu einem Steuerbüro.
Kenne mich mit den Freibeträgen und sonstigen Feinheiten also nicht aus.
Gruß Josefine :)
tnt369
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von tnt369 »

Die Höhe der Einkommensteuer in Spanien hängt von vielen Faktoren ab. Genaues kann da nur ein Steuerberater sagen wenn ihm die nötigen Informationen vorliegen.
Bei 30.000€ (eine Person?) dürfte nach meiner Schätzung eine erhebliche Steuer anfallen. Das ist für spanische Verhältnisse ein üppiges Einkommen.
Spanien ist kein Niedrigsteuerland.
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