Unbeschränkte Steuerpflicht in D

N.I.E., Residencia, IBI, Modelo 210, Kataster, SUMA, Pass, Erbschaft etc.
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hundetraudl
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von hundetraudl »

Sorry hier werden dauernd Äpfel mit Birnen verglichen. Das nervt.
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Oliva B.
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Oliva B. »

hundetraudl hat geschrieben:Sorry hier werden dauernd Äpfel mit Birnen verglichen. Das nervt.
Klär uns doch bitte auf, hundetraudl. Nach Durchlesen der Links hat sich (aus meiner bescheidenen Sicht) gesetzlich inzwischen etwas getan... :-?
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daenu
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von daenu »

Kiebitz hat geschrieben:Die 90 % Regelung hat mich verunsichert. Stimmt es, bedeutet das je nach Rentenhöhe enorme Einsparungen. Wir haben zwar noch 3 Jahre Zeit, aber es ist ein heißes Thema. Ist der Nachteil zu hoch, muss man über eine "Rückkehr" nach D auf dem Papier nachdenken.
Und beansprucht hier die Infrastruktur, welche Steuergelder benötigt für Unterhalt etc .... wenn man die Sonne will, sollte man auch bereit sein und Nachteile in Kauf nehmen ... auch wenn es finanzielle sind ... ich kann diese Tricksereien nicht verstehen, zumal es die meisten nicht nötig haben, jeden Cent 7 mal umzudrehen, bevor er Ausgegeben wird ....
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hundetraudl
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von hundetraudl »

Geklärt muss zuerst einmal
1. Beschränkt steuerpflichtig oder unbeschränkt. Wer nicht über 183 Tage sich in Deutschland aufhält und keinen deutschen Wohnsitz hat ist beschränkt steuerpflichtig.

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen hat doch nur den Grund, dass Deutschland mehr Geld einnehmen möchte.
Sowie es auf Zinsen die 25 %ige Quellensteuer in Deutschland gibt, soll es nun auf Renten eine zusätzliche Quellensteuer für die nicht in Deutschland lebenden (beschränkt steuerpflichtig) geben. Somit die Residenten. Laut Doppelbesteuerungsabkommen muss also der Resident auch eine Steuererklärung in Deutschland abgeben, damit Deutschland die 5 % Quellensteuer ( auf die volle Bruttorente - nicht 70 %) kassieren kann. Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen soll die in Deutschland bezahlte Steuer in Spanien angerechnet werden. Muss der Resident in Spanien keine Steuern bezahlen - da zu wenig eingenommen - hat er Pech und die in Deutschland bezahlte Steuer ist weg.

Die Wahl auf Antrag der unbeschränkten Steuerpflicht gibt es - meiner Meinung nach - nur wenn ich zum Beispiel weniger als 183 Tage in Deutschland bin und in keinem anderen Land mehr als 183 Tage. (Sozusagen als Vagabund untergwegs) Somit kann ich beantragen, dass ich den Lebensmittelpunkt in Deutschland habe und somit dort unbeschränkt steuerpflichtig sein möchte.
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Roemer
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Roemer »

Die bezahlte Steuer ist "weg", weil man halt eine entsprechend hohe Rente hat. Bisher wurde dieser Betrag im Prinzip geduldet hinterzogen, da es dem Staat zu aufwendig war, Tausenden Rentnern hinterher zufahnden. Was man ja bei "Altrentnern" auch weiterhin nicht macht.

Jetzt dreht man den Spiess um - übrigens wie bei normalen Arbeitnehmern. Es werden pauschal 5% vorweg eingezogen und wer sie retour haben will, muß eine Steuererklärung abgeben. Bisher gab es so gut wie keine Rentner, die Steuererklärungen abgegeben haben. Das war massenhafte (geduldete) Steuerhinterziehung, wenn auch im Einzelfall im relativ kleinen Rahmen.

Rentner mit sehr hohen Renten werden wahrscheinlich auch in Zukunft lieber auf eine Steuererklärung verzichten und dem Staat die 5% schenken, bevor man noch weitere x Prozent nachzahlen muß.

Warum das ganze ? Mittelfristig wird der Staat im großen Stil Kleinrenten steuerlich bezuschussen müssen (Stichwort Mindestrente), da man nur noch um die ca. 45% vom Bruttoeinkommen Rente erhält. Die heutigen "Altrentner" bekommen noch ca. 65%. Aus Beiträgen ist das nicht finanzierbar.
Zumindest geht die Politik davon aus. Aber vielleicht findet man noch ein paar Millionen junge Ausländer, die den fehlenden deutschen Nachwuchs ersetzt, sozialversichert hier arbeitet und damit die Rentenkasse auch weiterhin regelmäßig füllt.
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Kiebitz
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Kiebitz »

Ich habe die Frage bzw. Aufgabenstellung an die RiA gestellt und versucht so verständlich wie möglich zu formulieren. Ich habe auch auf diesen Thread verwiesen, damit die Sachbearbeiter auch wissen um was es genau geht.

Sobald ich eine Antwort habe, werde ich sie ins Forum stellen.

@DAENU: Ich habe auch etwas gegen Steuerhinterziehung. Ich verstehe aber nicht warum man in einer noch bestehenden EU solche Unterschiede macht. Wäre die Besteuerung in allen Ländern gleich, gäbe es keine Diskussion.
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Josefine
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Josefine »

Kiebitz hat geschrieben:Ich habe die Frage bzw. Aufgabenstellung an die RiA gestellt und versucht so verständlich wie möglich zu formulieren. Ich habe auch auf diesen Thread verwiesen, damit die Sachbearbeiter auch wissen um was es genau geht.

Sobald ich eine Antwort habe, werde ich sie ins Forum stellen.
Das ist eine gute Idee von Dir. Je mehr Infos man hat, umso besser. 8-)

Trotzdem versuche ich noch mal zu erklären, wie ich diese Steuergeschichte für Residenten (nur einen Wohnsitz in Spanien)
mit Rentenbezug ab 2016 verstehe:


Laut Einkommensteuergesetz (EStG) § 1 Steuerpflicht Abs. 3 heißt es:
Auf Antrag werden auch natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG (dazu zählen auch Renten) haben. 

Dies gilt nur, wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen

----------------------------------

Wie nachfolgend beschrieben, haben wir die Erklärung der Finanzamtsangestellten (lt. Telefonat im Januar 2017) so verstanden:

Auf der Steuererklärung „Mantelbogen EST 2016“ kann man auf Seite 4 (Punkt 99) beantragen (d.h. ankreuzen), dass man als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden möchte

Das Formular „Bescheinigung EU/EWR Formular-ID: 034320 ist vom spanischen Finanzamt auszufüllen. Es muss dann anschließend der deutschen Steuererklärung beigefügt werden.

Da wir verheiratet sind können wir eine gemeinsame Steuerklärung beim deutschen Finanzamt abgeben (obwohl ich schon VOR 2015 die deutsche Rente beziehe).

@hundetraudl ist zwar der Meinung:
Die Wahl auf Antrag der unbeschränkten Steuerpflicht gibt es - meiner Meinung nach - nur wenn ich zum Beispiel weniger als 183 Tage in Deutschland bin und in keinem anderen Land mehr als 183 Tage. (Sozusagen als Vagabund untergwegs) Somit kann ich beantragen, dass ich den Lebensmittelpunkt in Deutschland habe und somit dort unbeschränkt steuerpflichtig sein möchte.

Meiner Meinung nach macht es jedoch keinen Sinn, dass dann das spanische Finanzamt dieses Formular ausstellen soll, wenn man als Vagabund in der Welt unterwegs ist. Insofern wage ich mal zu behaupten, dass diese Annahme von @hundetraudl nicht richtig ist. ;)

---------------------------------------------

Ich werde euch im Jahresverlauf berichten, ob es bei uns geklappt hat.
Gruß Josefine :)
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maxheadroom
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von maxheadroom »


Hola todos,
ich kann da zu diesem thread nur leider etwas OT beitragen, ich komme mit der 183 Tage Regelung ganz gut klar, trifft natuerlich nicht auf jeden zu, aber zu dem ganzen Steuerunwesen nur ein paar treffende Bemerkungen :mrgreen: :mrgreen:
Sohn: "Vater, ich werde ins Verbrechen einsteigen"
Vater: "In welches: ins organisierte Verbrechen oder ins Staatswesen?"


Auch noch ein interessanter Aspekt
Während der Leibeigene nur den 10. an den Eigentümer des Stück Lands, das er bearbeitete, abtreten musste, zahlt der heutige sich frei fühlende westliche Bürger über die Hälfte. Nur ist die Abgabenleistung inzwischen so versteckt, dass sie kaum noch Jemand sehen kann.


Nun muss man der Ordnung halber hinzufügen das der "Leibeigene" auch etwas an Leistung zurückbekommt ;)
Alles natuerlich ein komplexes Thema welches bis dato nicht zufriedenstellend gelöst ist.
Saludos
maxheadroom
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La buena vida es cara. Hay otra más barata - pero esa no es vida.
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von sol »

" Hast du Feinde ???"

Einetlich nicht---höchstens da Finanzamt könnte ich angeben

Gruss Wolfgang
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Kiebitz
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Kiebitz »

Offensichtlich habe ich der RIA eine nicht einfache Frage gestellt.
Bis heute, und das nach 14 Tagen, weder Empfangsbestätigung noch Antwort. Auch nicht im SPAM Ordner.
Ich habe die Stellungnahme angemahnt.
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