- "Sachleistungen, also etwa Betreuung in Pflegeeinrichtungen, können ihrer Natur nach nicht nach Spanien exportiert werden. Sie sind auf die deutschen Verhältnisse zugeschnitten. Deutsche soziale Dienste können nicht in Spanien Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Auch Hilfsmittel, wie zum Beispiel ein Rollstuhl, werden nicht nach Spanien geleistet."
Quelle: Deutsche Pflegeversicherung
Sachleistungen der Deutsche Pflegevers. im Ausland
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Sachleistungen der Deutsche Pflegevers. im Ausland
Altersresidenten erhalten auch in Spanien das ungekürzte Pflegegeld. Allerdings
Zuletzt geändert von Oliva B. am Mi 5. Jul 2017, 08:11, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Titel konkretisiert.
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Re: Deutsche Pflegeversicherung
... ich möchte ja hier jetzt keine unnötige Diskussion lostreten, aber ...
Oder Trifft das nur für "voll Privatversicherte" zu?
... denn Beamte sind idR in der PKV mit einer Restkosten-Absicherung (mit x%) abgesichert. Den Rest trägt die Beihilfe.
Mir wäre neu, dass die Beihilfe Sachkosten im EU-Ausland abrechnet.
... aber ich lasse mich ja gerne eines besseren belehren.
Ist das so?Oliva B. hat geschrieben:Für Beamte trifft das übrigens nicht zu, ...
Oder Trifft das nur für "voll Privatversicherte" zu?
... denn Beamte sind idR in der PKV mit einer Restkosten-Absicherung (mit x%) abgesichert. Den Rest trägt die Beihilfe.
Mir wäre neu, dass die Beihilfe Sachkosten im EU-Ausland abrechnet.
... aber ich lasse mich ja gerne eines besseren belehren.
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Re: Deutsche Pflegeversicherung
Warum nicht?pekeo1 hat geschrieben:... ich möchte ja hier jetzt keine unnötige Diskussion lostreten, aber ...
Oliva B. hat geschrieben:Für Beamte trifft das übrigens nicht zu, ...
Meine Hand lege ich dafür nicht ins Feuer. Ich bin keine Beamtin, sondern habe mich nur auf die Angaben in dem 2. Link verlassen, in dem steht, Zitat:pekeo1 hat geschrieben:Ist das so?
Oder Trifft das nur für "voll Privatversicherte" zu?
... denn Beamte sind idR in der PKV mit einer Restkosten-Absicherung (mit x%) abgesichert. Den Rest trägt die Beihilfe.
Mir wäre neu, dass die Beihilfe Sachkosten im EU-Ausland abrechnet.
... aber ich lasse mich ja gerne eines besseren belehren.
- "Zum anderen gehe die Ungleichbehandlung noch weiter: So werden deutschen Beamten dank des Tarifs PVB durchaus Pflegesachleistungen im Ausland erstattet – sonstige Versicherte dagegen seien ausgeschlossen."
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Re: Deutsche Pflegeversicherung
Das kann ja eigentlich nur heissen, das es keine rechtlichen Gründe dagegen geben kann.
Sondern nur Verordnungen.
Irgendwann gehen denen die Argumente aus. Immerhin haben wir ein verbrieftes Niederlassungsrecht in allen EU Ländern.
Sondern nur Verordnungen.
Irgendwann gehen denen die Argumente aus. Immerhin haben wir ein verbrieftes Niederlassungsrecht in allen EU Ländern.
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Re: Deutsche Pflegeversicherung
Ich war ja Ende Mai in der Situation, dass meine Mutter,die nicht resident ist, pflegebedürftig wurde.
Mich wies eine Freundin darauf hin, dass auch von Spanien aus Pflegegeld beantragt werden kann. Ich konnte einfach das Antragsformular der Krankenkasse herunterladen und ausgefüllt abschicken. Ca. drei Wochen später kam eine ausgesprochen nette Dame vom MDK vorbei, um gemeinsam mit mir den Fragebogen auszufüllen und meine Mutter zu begutachten. Sie hat mich sogar darauf hingewiesen, dass ich wirklich jede Handreichung notieren soll. Mir kam das so "komisch" vor, selbstverständliche kleine Dinge aufzuführen. Aber sie meinte, letztlich mache ich es ja, und für die Höhe der Pflegestufe ist das ausschlaggebend.
Pflegegeld wird dann rückwirkend vom Tag der Antragstellung gezahlt. Es war im Juli kommentarlos auf dem Konto gutgeschrieben.
Es ärgert mich zwar auch ein wenig, dass alle Hilfsmittel in Spanien selbst bezahlt werden müssen, aber dank nurgis haben wir ein gutes Pflegebett zu einem fairen Preis bekommen. Dafür nochmals ein Dankeschön.
Mich wies eine Freundin darauf hin, dass auch von Spanien aus Pflegegeld beantragt werden kann. Ich konnte einfach das Antragsformular der Krankenkasse herunterladen und ausgefüllt abschicken. Ca. drei Wochen später kam eine ausgesprochen nette Dame vom MDK vorbei, um gemeinsam mit mir den Fragebogen auszufüllen und meine Mutter zu begutachten. Sie hat mich sogar darauf hingewiesen, dass ich wirklich jede Handreichung notieren soll. Mir kam das so "komisch" vor, selbstverständliche kleine Dinge aufzuführen. Aber sie meinte, letztlich mache ich es ja, und für die Höhe der Pflegestufe ist das ausschlaggebend.
Pflegegeld wird dann rückwirkend vom Tag der Antragstellung gezahlt. Es war im Juli kommentarlos auf dem Konto gutgeschrieben.
Es ärgert mich zwar auch ein wenig, dass alle Hilfsmittel in Spanien selbst bezahlt werden müssen, aber dank nurgis haben wir ein gutes Pflegebett zu einem fairen Preis bekommen. Dafür nochmals ein Dankeschön.
Wer morgens zerknittert aufsteht, hat tagsüber noch Entfaltungsmöglichkeiten!
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Re: Deutsche Pflegeversicherung
... weil das üblicherweise in eine Neiddiskussion führt und damit in eine Sackgasse.Oliva B. hat geschrieben:
[pekeo1:... ich möchte ja hier jetzt keine unnötige Diskussion lostreten, aber ...]
Warum nicht?
... aber ok - ich gebe mich mal dran!
Ohne mich jetzt bis ins Kleinste und intensiv damit auseinandergesetzt zu haben, mein (vielleicht falscher ) Informationsstand.
Wie gesagt … ich lasse mich auch gerne eines Besseren belehren
Der Einfachheit halber eine Aufstellung.
Es gibt (voll) Privat-Versicherte … lasse ich mal außen vor weil ich dazu keine Informationen habe.
Beamte haben im Rahmen der Besoldung einen Anspruch auf Beihilfe. Bei aktiven Beamten m.w.n. 50% der Krankheitskosten. Der Rest muss über eine Private Krankenversicherung/Pflegeversicherung abgedeckt werden.
Bei pensionierten bzw. im Ruhestand befindlichen Beamten steigt der Beihilfeanspruch m.w.n. auf 70% der Krankheitskosten. Auch hier muss der Rest über eine Private Krankenversicherung/Pflegeversicherung abgedeckt werden.
Wobei sich die angegebenen Prozentsätze je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht unterscheiden können.
Beihilferecht - WiKi
Wie jeder „Gesetzlich Versicherte“ muss auch der Beamte die Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung bezahlen - jedoch muss er auch hier auf eine gesonderte „private Pflegeversicherung“ zurückgreifen. Darüber hinaus (zusätzlich) wird bei den Versorgungsbezügen ein „Abzug für Pflegeleistungen“ einbehalten!
BeamtVG § 50 Abzüge für Pflegeleistungen
Die Beihilfe unterliegt wie die GKV den rechtlichen Grundlagen gem. dem „Elften Buches Sozialgesetzbuch“ in gleicher Weise.
Zusätzlich kann man natürlich eine zusätzliche private Pflegeversicherung abschließen, dies kann aber jeder unabhängig ob Privat- oder Gesetzlich Versicherte.
Soweit meine (zugegeben) sehr oberflächliche Zusammenfassung.
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Re: Deutsche Pflegeversicherung
Noch ein kleiner Nachtrag zu Pflegesachleistungen im Ausland
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- FridaAmarilla
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Re: Deutsche Pflegeversicherung
Nein pekeo1, das ist alles richtig was Du geschrieben hast.pekeo1 hat geschrieben:Soweit meine (zugegeben) sehr oberflächliche Zusammenfassung.
Das, liebe Oliva B., stimmt nicht! Auch Beamte oder ehem. Beamte bekommen keine Sachleistungen solange sie sich im Ausland aufhalten:Oliva B. hat geschrieben: Für Beamte trifft das übrigens nicht zu, sie sind durch den Tarif PVB bestens abgesichert.
..."Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung werden in der Regel nur beim Aufenthalt im Inland gewährt. Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange sich der Versicherte im Ausland aufhält, nicht jedoch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt, zum Beispiel Urlaubsreisen bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr..."
(https://www.pkv.de/service/broschueren/ ... ng.pdb.pdf..)
und dann noch dies:
"Beamte haben keine Wahl: Für Personen mit Anspruch auf Beihilfe (z.B. Lehrer, Richter) oder freie Heilfürsorge (z.B. Polizeibeamte, Soldaten) besteht in der Pflegeversicherung Versicherungspflicht. Dieser Personenkreis muss eine private Pflegepflichtversicherung abschließen, bei der die anteiligen, nicht von der Beihilfe gedeckten Kosten versichert sind. Beamte und Heilfürsorgeberechtigte sind nicht in der sozialen Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) versicherungspflichtig.
Auch Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) und der Krankenversorgung für Bahnbeamte (KVB) müssen eine private Pflegeversicherung vorweisen. Die Verwaltung und Leistungserstattung wird dabei von den jeweiligen Versorgungseinrichtungen durchgeführt.Info: Pflicht zur Absicherung
Beamte haben keinen Anspruch darauf, dass der Dienstherr sämtliche Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil klargestellt (Az.: 2 BvR 2442/94).
Die Verfassungsrichter argumentierten in ihrer Begründung, dass die Pflicht zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung "keinen unzulässigen Eingriff in die Beamtenalimentation darstelle".
Aus diesem Grund ist jeder Beihilfe- oder Heilfürsorgeberechtigte dazu aufgerufen, eine beihilfekonforme Pflegeversicherung zur Absicherung des Pflegefallrisikos abzuschließen."
(http://vergleich-pflege.versicherung/pf ... eamte.html)
Saludos Frida
Re: Deutsche Pflegeversicherung
Oliva B. hat geschrieben:Altersresidenten erhalten auch in Spanien das ungekürzte Pflegegeld. Allerdings
Das haben einige von uns schon schmerzhaft erfahren. Die fehlenden Sachleistungen sind für viele Residenten im Alter auch der Grund, ihrer Wahlheimat den Rücken zu kehren. Nicht weil sie wollen, sondern weil die finanziellen Mittel in Spanien nicht gewährt werden, obwohl sie genauso in die Pflegekasse eingezahlt haben wie Rentner, die in Deutschland leben. Für Beamte trifft das übrigens nicht zu, sie sind durch den Tarif PVB bestens abgesichert.Seniorennetzwerk Costa Blanca kämpft weiter um die Sachleistungen, auch wenn das in Sozialgericht Berlin jetzt die erste Klage abgewendet hat.
- "Sachleistungen, also etwa Betreuung in Pflegeeinrichtungen, können ihrer Natur nach nicht nach Spanien exportiert werden. Sie sind auf die deutschen Verhältnisse zugeschnitten. Deutsche soziale Dienste können nicht in Spanien Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Auch Hilfsmittel, wie zum Beispiel ein Rollstuhl, werden nicht nach Spanien geleistet."
Quelle: Deutsche Pflegeversicherung
Ich möchte nur mal das Thema Unterbringung in einem Pflegeheim ansprechen. Jetzt mal keine Hilfsmittel, wie ein Rollstuhl. Mein Papa ist auch in einem Pflegeheim in D. Er braucht z.B. als Hilfsmittel nur einen Rollator. Der Preis hierfür ist ja nun nicht sehr hoch. Den kann man auch selbst bezahlen.
Wie die Situation an der CB-Nord ist, kann ich nicht beurteilen.
Mein spanischer Spanisch-Lehrer hier an der CB-Süd hat mal zu unserer Gruppe gesagt: Zum Sterben gehen die allermeisten nach Deutschland zurück. Ich denke mal, so unrecht hat er da nicht.
Die meisten Deutschen hier an der CB-Süd sind doch Teilzeit-Residenten. Wenn sie ins höhere Alter kommen und kränkeln, dann gehen sie doch zumeist nach Deutschland zurück. Viele beherrschen auch kein Spanisch und auch kein Englisch, welches in den privaten Pflegeheimen überwiegend gesprochen wird. So stellt es sich für mich dar. Ich habe schon etliche Leute zurückgehen sehen. Und falls der Partner stirbt, dann geht die Witwe bzw. der Witwer auch meist nach Deutschland zurück.
Wir hatten mal die Gelegenheit, uns ein Savia-Pflegeheim anzuschauen. Ganz ansprechend!
Ich kenne auch eine Frau, deren Mann dort betreut wurde, da ein Pflegefall.
Der Preis war 1800 EUR monatlich. Man erhält das Pflegegeld aus der deutschen Pflegeversicherung und die Altersrente hat man auch noch. So groß ist dann doch gar nicht der Eigenanteil, den man von seinen Ersparnissen (ggf. Immo-Verkauf) bestreiten könnte. Wenn man nicht nach Deutschland zurück möchte, ist das doch zu bezahlen.
In Deutschland sind die Pflegeheime teurer. Man bekommt dort jedoch die Sachleistung von der Pflegeversicherung. Unter dem Strich ist insofern der persönliche Eigenanteil ähnlich hoch wie in Spanien, der von der Altersrente bzw. außerdem ggf. noch von Ersparnissen bezahlt werden muss.
Gruß
Josefine
Gruß Josefine
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Re: Deutsche Pflegeversicherung
Wenn man das alles so liest bekommt man tatsächlich das Gefühl, dass Residenten hier in Spanien als "Deutsche 2. Klasse" behandelt werden. Frei nach dem Motto: "Ihr seid selbst Schuld, bleibt doch in Deutschland dann habt Ihr diese Probleme nicht."Oliva B. hat geschrieben: weil die finanziellen Mittel in Spanien nicht gewährt werden, obwohl sie genauso in die Pflegekasse eingezahlt haben wie Rentner, die in Deutschland leben.
Richtig schlecht kann einem dann noch werden, wenn man dann aus der "sachleistungsfreien Zone" mit ansehen muss, "wer" zwischenzeitlich in DE alles in den Vollgenuss des deutschen Gesundheitssystems kommt.
Gruss
Herbert
Gruss
Herbert
Lebensstandard ist der Versuch, sich heute das zu leisten, für was man auch in zehn Jahren kein Geld haben wird.
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