Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Preisentwicklung, rechtl. Voraussetzungen, Kataster, Grundbuch, Genehmigungen etc.
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vitalista
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von vitalista »

Na dann kann der Rubel ja rollen :>
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Josefine
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Josefine »

hu-ba hat geschrieben:falls wir mal vermieten möchten: ES IST JETZT LEGAL und amtlich,
der Eintragungsbescheid liegt vor. Das Schild kann angedübelt werden.
Herzlichen Glückwunsch zu diesem Schild. :)

Bei uns in der Apartmentanlage wird zahlreich vermietet (vor allem im Sommer), so ein Schild habe ich noch nie gesehen. Ist eigentlich unverständlich, dass die spanische Verwaltung so träge ist, diese oftmals illegale Vermietung zu sanktionieren. :-s Wenn man es wollte, wäre es ja total einfach, das herauszufinden.
Gruß Josefine :)
Miesepeter
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Miesepeter »

Für Madrid wurde jetzt festgelegt, dass bei Vermietungen über 3 Monate die gewerbmássige Tätigkeit unterstellt wird, für die eine Menge Vorschriften Anwendung finden und Genehmigungen erforderlich sind, dazu natürlich noch die Steuerbelastungen. Könnte Schule machen.....
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Oliva B.
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Oliva B. »

Wochenlang war es ruhig um das Thema Ferienvermietungen. Erst Anfang Oktober las ich in einem Artikel, dass die Zentralregierungen und die autonomen Regierungen zu intensiv mit den Problemen in Katalonien beschäftigt seien, weshalb so "unwichtige" Themen erst einmal auf die lange Bank geschoben wurden.

Ich finde, mit dem Kompromiss, der jetzt in Madrid ausgehandelt wurde, können Vermieter von Ferienimmobilien genauso wie eventuell betroffene Nachbarn und die Steuerbehörden leben.

Zwar ist der Vermietungsmarkt in Großstädten wie Madrid, Valencia, Barcelona, Palma de Mallorca etc. ein völlig anderer, denn dort werden die Einheimischen mit Druck und viel Geld von großen Immobilienunternehmern und privaten Investoren aus ihren Wohnungen gedrängt, weil mit Kurzzeitvermietungen mehr zu verdienen ist als mit Langzeitvermietungen.
In Städten werden auch einzelne Zimmer von Mietwohnungen untervermietet, oft räumen die Wohnungsinhaber übers Wochenende ihre Bleibe, um sie zu weiter zu vermieten und ziehen dann zur Überbrückung zur Verwandtschaft. Mit den Einnahmen bezahlen sie ihre Miete oder die Nebenkosten der Eigentumswohnung. (Airbnb bietet 13.335 Unterkünfte in Madrid an, obwohl es in der gesamten Region nur 4.000 Lizenzen gibt! Quelle der Zahlen)

An der Costa Blanca sieht die Situation jedoch anders aus. Hier nehmen die Urlauber den Einheimischen nicht den Wohnraum weg, da es genügend Objekte gibt, die ausschließlich zu Vermietungszwecken errichtet wurden oder nur zeitweise von den Eigentümern genutzt werden,

Bei Zwangsregistrierungen für jedes Ferienobjekt würden vermutlich immer mehr ausländische Vermieter in die Illegalität gedrängt werden, besonders diejenigen, die über unzureichende Spanischkenntnisse verfügen und sich nicht mit den spanischen Gesetzen auskennen.

Bei einer privaten Vermietung unter drei Monaten pro Jahr müssen also weiterhin nur Steuern abgeführt werden, Vermieter, die ihr/e Objekt/e über drei Monate vermieten, müssen ihre Immobilie/n registrieren lassen - mit allen Konsequenzen.

Ob das neue Gesetz auch in unserer autonomen Gemeinschaft Realität wird, bleibt abzuwarten, denn
  • in Madrid protestiert bereits der Zusammenschluss der Hausverwalter (Colegio Profesional de Administradores de Fincas - CAFMadrid) gegen eine genehmigte touristische Vermietung von Wohnungen unter 90 Tagen. Es sei "keine Lösung für ein so gravierendes Problem, da sie die Wohnnutzung einschränkt, für die diese Wohnungen [...] bei ihrer Errichtung bestimmt waren." Eine Vermietung von Wohnungen bis zu 90 Tagen pro Jahr als touristische Destination, ohne gleichzeitiger Kontrolle oder gesetzlicher Verpflichtung, könne das Zusammenleben in den Eigentümergemeinschaften verschlimmern. Eine Lösung des Problems bietet der Verband auch gleich an, z. B. die Erhöhung des Anteils an den Gemeinschaftskosten für Eigentümer von touristisch genutzten Wohnungen, oder die Beschränkung der Zahl touristischer Unterkünfte auf zwei Wohnungen pro Gebäude Quelle - wobei dann wieder Vetternwirtschaft Tür und Tor geöffnet würde... :-s
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Miesepeter »

Wie die Tageszeitung "El Mundo" vorgestern berichtete, hat die Finanzbehörde 136.000 Air-BnB Mitglieder aufgefordert, ihre Mieteinnahmen zu versteuern.
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polizeiliche Meldung

Beitrag von hu-ba »

Hallo,

2018 wird das 1. Jahr an dem wir tatsächlich unser Casa formal vermieten. Es sind jetzt zur polizeilichen Meldung aufgetaucht.
https://hospederias.guardiacivil.es

Wollte ich einmal ausprobieren, ist aber gar nicht so einfach. Ich habe einen Eintrag geschafft. Die pdf, die man bei den Realisierten herunterladen kann sind allerdings leer. Ist schon jemand im Forum der die polizeilichen Meldungen über dieses Portal macht?
Grüße

Hubert
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von costablancafan »

Hola Hu-Ba,

nimm mal einen anderen Browser.

Soweit ich weiß, habe ich Firefox benutzt. Übrigens kann man nur innerhalb von 24 Stunden seine Mieter eintragen.

LG
Gruss
costablancafan
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von hu-ba »

Danke,


am Browser liegts nicht.

"Falsches" Datum eintragen, geht auch nicht - nimmt er nicht.

Im Hilfetext lese ich heraus, dass hier eine Art Bestätigung zum Download liegen soll.

Vielleicht wird es noch geprüft?

Andere Idee:

Man kann ja Dokumente hochladen, vielleicht kommen diese dann hier. Muß ich denn was hochladen.
Ich denke, ich muß nur die Maske ausfüllen.

Ist denn bekannt, was ggf. passieren könnte, wenn man das Zeitfenster für die Meldung verpasst?
2018-05-03 09_52_43-HOSPEDERIAS.jpg
Grüße

Hubert
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von costablancafan »

Hallo hu-ba

ich habe gerade eine Anmeldung gemacht.

Beim falschen Datum komme ich nicht ganz mit. Du kannst doch das Datum über den Kalender auswählen.
Ansonsten ist ein Datumsformat mit TT/MM/JJJJ verlangt.

Das mit dem Zeitfenster haben sie wohl geändert und es scheint kein Problem mehr darzustellen.

Ach ja, Dokumente muss man meines Wissens nicht hochladen.

Hotels oder größere Hostels, die viele Daten verarbeiten können soweit ich weiß eine Datei hochladen die über eine bestimmte Schnittstelle definiert ist, so müssen die nicht jeden einzelnen Gast einzeln eintragen, sondern können aus ihren Systemen einen Output erzeugen.

Sag mir mal genau was Du für Problem hast. Gerne auch als PN

Wichtig ist, dass Du die Registrierungsdokumente ausdruckst und von den Gästen unterschreiben lässt.
Gruss
costablancafan
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von hu-ba »

hola,

mein Problem waren ja irgendwelche Bestätigungen oder Drucke.

Ich habe nur eine Zeile im Archiv gesehen und 2 Links zum Download von pdfs. Die sind aber leer oder fehlerhaft..... egal mit welchem System ich sie herunterladen oder öffnen möchte.

Es war für much nur ein Test. Die nächsten Gäste kommen demnächst. Ich melde mich ggf. neu.
Grüße

Hubert
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