Solar-Luftkollektoren

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Atze
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Re: Solar-Luftkollektoren

Beitrag von Atze »

baufred hat geschrieben: Di 12. Okt 2021, 15:03 @ Atze:

....
Füge dann noch das Angebot des Installateurs als Anlage bei - und, ja Material- und Lohnkosten werden für die Genehmigungsgebühr gewertet ...

...
Vielen Dank.
Ich will ja das Teil in D kaufen, selber runtertransportieren und dort von einem Maurer anbauen lassen.
Muss ich also auch dann die Rechnung für den selbstgekauften Kollektor beifügen und auch dafür die Gebühr bezahlen??
LG Atze
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baufred
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Re: Solar-Luftkollektoren

Beitrag von baufred »

Atze, ich habe einige kleinere bis mittlere Bauaktionen (z.B. Bad-Komplettsanierung/8m Stahlgittermast für Afu-Antennen etc.) in Eigenleistung beantragt und auch problemlos genehmigt bekommen ...

Für die Kostenermittlung wurden tlw. die Beschaffungskosten (mit und auch ohne Belege) aufgelistet und gesplittet nach Einzelumfängen der geschätzte Arbeitsstundenaufwand angegeben - im Urbanismo wurden die Arbeitsstunden dort mit einem ortsüblichen Stundenlohn bewertet und die Gesamtsumme bildete dann die Basis für die Genehmigungsgebühr.
Die Sachbearbeiterin war seinerzeit am Empfangsthresen sehr flexibel und ermittelt so ziemlich flott die Gebühr ...

Hoffentlich ist in Torrevieja nicht zu sehr im Formalismus "erstarrt" und geht damit auch so flexibel um ...
Saludos -- baufred --
Xanaron
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Re: Solar-Luftkollektoren

Beitrag von Xanaron »

Darf ich mal fragen, von wieviel Geld da für diese Gebühren die Rede ist. Gibt es da einen Rahmen so im Sinn von "von X% - Y%" der berechneten Kosten? Und ist der völlig individuell der Gemeinde überlassen, oder gibt es einen gesetzlichen Rahmen.
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baufred
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Re: Solar-Luftkollektoren

Beitrag von baufred »

Gebühren generell geregelt in: Ordenanza Fiscal > Tasa por Licencia urbanística

im Detail geregelt in:
Impuesto sobre Construcciones, Instalaciones y Obras (ICIO)

... aber auch: lokale "feinere" Regelungen auf dieser Basis sind dabei durchaus möglich und ggfs. im zuständigen Ayuntamiento (> Urbanismo) zu hinterfragen ...
Info:
>>> https://www.ayming.es/insights-y-notici ... nto-pagar/

... mal ein wenig "Lesestoff" als Spanisch-Training :d ;;) ....
Saludos -- baufred --
Xanaron
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Re: Solar-Luftkollektoren

Beitrag von Xanaron »

Danke für den link

Mir fällt auf: Der Ausführende muss die Gebühr zahlen. Was er weiter verrechnen kann, natürlich.

Aber, die Gebühr bezieht sich dabei nur auf die Arbeiten. Wenn atze nun die einzubauende Klimaanlage liefert, dann fliesst dieser Betrag eigentlich nicht in die Arbeiten ein und sollte damit bei der Berechnung gar nicht einbezogen werden. ?!

Also Eigenleistungen, die keine "Kosten" verursachen, können keine Gebühr generieren....es geht nur zm Leistungen für die eine Rechnung gestellt werden kann.

Liege ich da falsch?
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Atze
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Re: Solar-Luftkollektoren

Beitrag von Atze »

Genau: Ist das selbst gekaufte Modul nun Teil der Arbeit (Obra) oder ist es nur dessen Installation?
Z. B. Ich richte mir einen Waschkeller ein und lasse mir Wasserleitung und Abfluss legen.
Die Waschmaschine kaufe ich selbst.
Ist sie nun Teil der Obra?
Noch eine Frage: Es sieht überhaupt nicht danach aus aber rein theoretisch könnten die anderen Mitglieder der Community etwas gegen die "Verschandelung der Fassade" haben, wie das ja beim Anhängen von Klimageräten vorkommen kann.
Nun gibt es aber Maßnahmen, gegen die die anderen Eigner kein Einspruchsrecht haben. Umbauten für Behinderte gehören dazu.
Der geplante Solarkollektor ist ja nun eindeutig resourcenschonend, wird in D sogar bezuschusst, ähnlich einem Solarkollektor zur Warmwassergewinnung.
Sind Einwände anderer dagegen wirksam?
LG Atze
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Re: Solar-Luftkollektoren

Beitrag von Xanaron »

Einsprachen gegen Lärm des Ventilators.... :?:
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Re: Solar-Luftkollektoren

Beitrag von Atze »

Praktisch nicht zu hören...
LG Atze
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Re: Solar-Luftkollektoren

Beitrag von baufred »

... fangen wir doch mal die Interpretation an :roll: :

... als fest installiertes Gerät gehört jedwede Anlagentechnik immer zum Gebäude :!: ... wogegen eine Waschmaschine ein mobiler Einrichtungsgegenstand ist und damit per se nicht als Gebäudepart zu betrachten ist :idea: ...

Ein Solarpaneel gehört auf jeden Fall zur Haustechnik des Gebäudes und sichert/verbessert als Festinstallation die "Wertigkeit" des Gebäudes ... da die Nutzungseinheit > Gebäude + Haustechnik - wie auch alle anderen bereits erbrachten Bauleistungen - im Verbund > Material + Arbeitslohn eine "Werteinheit" im Gebäudewert darstellen, ist - egal ob Belege dafür vorhanden sind oder nicht - zumindest ein Vergleichswert/Wiederbeschaffungwert + Montageleistung in der Solicitud de Obra Menor einzutragen ... btw. gleiche "Systematik" gilt ebenso in Deutschland

Zu beachten: es bleibt natürlich der genehmigenden Behörde überlassen, bei "Geringfügigkeit" der Kosten des zu genehmigenden Leistungsumfangs > Material + Lohn eine pauschale Mindestgebühr zu erheben ....

Mal als bereits vor Jahren ausgeführtes Beispiel > meine Badsanierung in Eigenleistung :idea: - ohne Kostenangebot und ohne bereits eingekauftes Material wurden von mir mit Mengenangaben und einem mittleren geschätzten "Ladenpreis" alle Materialien > Fliesen + Mosaik, Fliesenkleber, Waschbecken, WC-Becken im Antragsformular mit einleitender Kurzbeschreibung des Gesamtumfanges als Zusammenstellung "bepreist" und der erforderliche Arbeitsaufwand mit ca. 40 Arbeitsstunden angegeben - wie bereits geschrieben, wurde im Urbanismo ein "imaginärer" Stundenlohn angesetzt und damit die Arbeitskosten ermittelt :idea: und die Gesamtkosten als Basis für die Ermittlung der Genehmigungsgebühr benutzt ...
Saludos -- baufred --
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Re: Solar-Luftkollektoren

Beitrag von Xanaron »

Ich verstehe, aber ich begreife nicht

Tolle Gesetzgebung, welche noch Eigenleistungen mit "Wertgkeit" geührenpflichtig macht. Wenn ich also in meinem Garten Gemüse pflanze, dann werte ich meinen Garten auf, besoders wenn ich das Gemüse auch noch selbst esse. Sollte ich es verschenken, dann muss ich wohl noch ein imaginäres Einkommen versteuern.

Ich weiss, das tönt weinerlich. Aber das ist doch auch zum weinen. Ein Staat, der auf jede "finanzielle Bewegung" versucht seine Hand zu legen und mit zu verdienen.

Nebenbei passt das auch zu den unsinnig hohen maximalen Multa-Ansätzen für selbst kleine Vergehen. Bei manchen Dingen wäre ein Resetknopf hilfreich. Besonders was die Gesetze im Bauwesen betrifft......
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