KV als non-residentes mit Zweitwohnsitz in Spanien
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Re: KV als non-residentes mit Zweitwohnsitz in Spanien
Eine andere Möglickeit wäre eine Scheinselbstständigkeit, bei der man mit dem Mindestbeitragssatz zur RV von ggw. 306,- die Leistungen der Gesundheitsvorsorge ohne Rücksicht auf bestehende Wehwehchen voll in Anspruch nehmen kann. In der Steuererklärung kreuzt man das Kästchen "inactivo" an und das wars.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
Vorsicht bei Wünschen, sie können erfüllt werden - eigene Erfahrung
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Re: KV als non-residentes mit Zweitwohnsitz in Spanien
Wenn die private Krankenversicherung immer teurer wird und somit womöglich kaum bezahlbar,
bliebe noch die Möglichkeit, dass man aus 2 Wohnsitzen einen macht.
Wir haben nur diesen einen Wohnsitz in Spanien und damit sehr viel finanziellen Spielraum mehr für schöne Dinge, die uns gefallen (z.B. Reisen) und dass, trotz der höheren Einkommenssteuer in Spanien.
bliebe noch die Möglichkeit, dass man aus 2 Wohnsitzen einen macht.
Wir haben nur diesen einen Wohnsitz in Spanien und damit sehr viel finanziellen Spielraum mehr für schöne Dinge, die uns gefallen (z.B. Reisen) und dass, trotz der höheren Einkommenssteuer in Spanien.
Gruß Josefine
- nixwielos
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Re: KV als non-residentes mit Zweitwohnsitz in Spanien
Die PK darf keine Gesundheitsprüfung machen, wenn Du in den Basistarif wechselst und über 55 Jahre alt bist, gesetzliche Regelung... zB hier: https://www.finanztip.de/pkv/pkv-basistarif/
Viele Grüße von Nicole und Stefan!
Life is too short to drink bad wine
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- nurgis
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Re: KV als non-residentes mit Zweitwohnsitz in Spanien
@ Miesepeter, in D gilt aber :einmal privat, immer privat.Man kann nur mit einem Angestelltenverhälnis zurück.Selbstständig geht nicht, ich war selbstständig.
@Nixwielos, Stimmt, ab 59 dürfen sie keine Gesundheitsprüfung machen. Mit Basistarif ist man jedoch sehr schlecht dran. Teilweise schlechter als die GKV. Außerdem habe ich erfahren, das einige Ärzte die Behandlung damit ablehnen , bzw. man muß zuzahlen.
@frechdax, danke, aber da habe ich nichts Besseres gefunden.
@Josefine, was hat die Krankenkasse mit 2 Wohnsitzen zu tun ? Ich habe zwar hier auch eine, wegen meiner hohen Selbstbeteiligung, aber grundsätzlich ist es bei der PKV egal wo ich wohne, ich muß es nur angeben, aber es ändert sich nichts in Preis oder Leistung.
Danke für Eure Ratschläge !
@Nixwielos, Stimmt, ab 59 dürfen sie keine Gesundheitsprüfung machen. Mit Basistarif ist man jedoch sehr schlecht dran. Teilweise schlechter als die GKV. Außerdem habe ich erfahren, das einige Ärzte die Behandlung damit ablehnen , bzw. man muß zuzahlen.
@frechdax, danke, aber da habe ich nichts Besseres gefunden.
@Josefine, was hat die Krankenkasse mit 2 Wohnsitzen zu tun ? Ich habe zwar hier auch eine, wegen meiner hohen Selbstbeteiligung, aber grundsätzlich ist es bei der PKV egal wo ich wohne, ich muß es nur angeben, aber es ändert sich nichts in Preis oder Leistung.
Danke für Eure Ratschläge !
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
- hundetraudl
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Re: KV als non-residentes mit Zweitwohnsitz in Spanien
Liebe Nurgis, genau das hat dir basi auch geraten.
Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)