Gebührenordnung für Ärzte

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mirkostgt
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Gebührenordnung für Ärzte

Beitrag von mirkostgt »

Hi liebe Forenmitglieder.

Nach dem ein Zahnarztbesuch fällig, wurde eine Rechnung von 60 Euro präsentiert... für.... 5min nachsehen und 1 Rezept..

Kann das seriös sein? Gibt es in ES eine GOA wie in D? Ich war vorher in D privat versichert, bin also hohe Rechnungen gewohnt, jedoch vergleichbares is mir nie untergekommen.. 20 Euro nachschauen und 10 fürs Rezept...

Grüße Mirko
sol
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Re: Gebührenordnung für Ärzte

Beitrag von sol »

Tja, Mirko

vielleicht hat der ZA bei dir einen "Reichen" aus Stgt. erkannt---- :-?

wir kennen dich ja auch noch nicht, da du dich noch nicht vorgestellt hast, wie üblich ;)
Gruss Wolfgang
mirkostgt
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Re: Gebührenordnung für Ärzte

Beitrag von mirkostgt »

wie? man muß sich vorstellen? in dem Dorf Denia und der Costa Blanca kennt doch jeder jeden ;)
sol
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Re: Gebührenordnung für Ärzte

Beitrag von sol »

@ Mirko

nee-- müssen nicht--- :-o

aba man tuts halt anstandshalber, damit man weiss, wenn man antwortet,
mit wem mans zu tun hat ;)
Gruss Wolfgang
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Florecilla
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Re: Gebührenordnung für Ärzte

Beitrag von Florecilla »

Hallo Mirko,

über Zahnarztbesuche in Spanien haben wir uns bereits hier ausgetauscht. Mein Mann hat im lezten Jahr für eine Untersuchung inkl. Röntgen 20 Euro bezahlt.
Offtopic:
Ob man sich den Forenmitgliedern vorstellt oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen. Hier im CBF ist es durchaus üblich, ein kurzes "Hallo" in den virtuellen Raum zu werfen und der Höflichkeit halber ein wenig von sich zu erzählen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Antworten und Hilfestellungen auf Fragen dann ein wenig "üppiger" ausfallen. Wie du kommst gegangen, so du wirst empfangen ;)
Saludos,
Florecilla (Margit)


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mirkostgt
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Re: Gebührenordnung für Ärzte

Beitrag von mirkostgt »

Danke dir vielmals Margit
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nurgis
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Re: Gebührenordnung für Ärzte

Beitrag von nurgis »

Hallo,
so teuer war das gar nicht. Habe schon 70€ nur fürs Nachschauen bezahlt.
Habe aber trotzdem festgestellt, das Privatärzte hier meist billiger sind wie Privatbehandlungen in Deutschland.
z.B. Kardiologen: hier Behandlung: 490.-€ mit viel Zeit, in D die gleiche Untersuchung,jedoch auf mehrere Tage Behandlung im Minutentakt: 1178.-€. Hausartz : Knieuntersuchung ohne Röntgen mit 2 x Cort.-Sprizte hier: 75.-€ in D das Gleiche: 117,-€
und so kann ich noch einige andere Dinge anführen.
Mit Medikamenten kann es ganz extrem werden. Für ein Osteoporose Medikament bezahlte ich in D 225.-€ hier für das gleiche, jedoch 50% mehr Inhalt (100% dieselben Inhaltsstoffe ) nur 27.- €. Das ist doch verrückt-oder ? Mit Parkinson-Medikamenten verhält es sich genauso. Der normale Kassenpatient merkt die Diskrepanz nicht weil er nicht wie bei Privatkassen in Vorleistungen gehen muß.
Die GÖÄ für Ärzte in Deutschland kannst Du im Internet finden, nur bei Privatpatienten werden viele Tricks angewendet.Das würde hier den Rahmen sprengen.

LG Nurgis
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
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Montemar
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Re: Gebührenordnung für Ärzte

Beitrag von Montemar »

Wie ich finde geht es ja hier um Peanuts. Wer war hier das letzte mal bei einem deutschen Zahnarzt? Selbst die Medikamente die man in Spanien kaufen kann, ein Bruchteil dessen was sie in D kosten und noch alles rezeptfrei, ohne überhaupt einen Arzt aufsuchen zu müssen ! Also da kann man von Abzocke nicht sprechen !

Was die Gebührenordnung für Ärzte in Spanien angeht, es gibt keine
Generell haben EU-Bürger in Spanien die Möglichkeit, sich in einer Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens behandeln zu lassen. Dies sind die öffentlichen Krankenhäuser und die so genannten Urgencias (vergleichbar den Polikliniken), welche die Versorgung für Stadtteilbezirke oder Gemeinden sicherstellen. Die Behandlung dort ist für EU-Bürger mit der Versichertenkarte einer deutschen Krankenversicherung kostenlos. Wer einen Arzt in der freien Niederlassung oder eine Privatklinik aufsucht, wird als Privatpatient behandelt. In Spanien gibt es jedoch keine verbindliche Gebührenordnung für Ärzte. „Das bedeutet, dass der Arzt oder die Privatklinik die Leistung nach eigenem Ermessen im Rahmen unverbindlicher Gebührenempfehlungen der spanischen Ärztekammer berechnet.
Denn viele Ärzte stellen die Rechnung ohne die erforderlichen Daten für eine saubere Buchführung, um von den ausländischen Barzahlern zu profitieren.

Jeder kann in Spanien eine gute Privatversicherung abschließen, ohne jeden Ärger krankenversichert zu sein !!! Man kann nicht nur die Rosinchen rauspicken aus allem und jedes ! Man muß auch mal ein paar Euros investieren >:)
„Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?" Ernst R. Hauschka
mirkostgt
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Re: Gebührenordnung für Ärzte

Beitrag von mirkostgt »

Zitat: Was die Gebührenordnung für Ärzte in Spanien angeht, es gibt keine

Damit ist meine Frage hinreichend beantwortet und das Thema kann geschlossen werden. Wie bereits gesagt, war ich in D Privat versichert, und deshalb die hohen Preise gewöhnt.. Mich hat nur verwundert, dass die Preise hier noch höher sind, für 08/15 Behandlungen.

Vielen Dank für die Antworten
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nurgis
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Re: Gebührenordnung für Ärzte

Beitrag von nurgis »

Montemar hat geschrieben:Wie ich finde geht es ja hier um Peanuts. Wer war hier das letzte mal bei einem deutschen Zahnarzt? Selbst die Medikamente die man in Spanien kaufen kann, ein Bruchteil dessen was sie in D kosten und noch alles rezeptfrei, ohne überhaupt einen Arzt aufsuchen zu müssen ! Also da kann man von Abzocke nicht sprechen !

Was die Gebührenordnung für Ärzte in Spanien angeht, es gibt keine
Generell haben EU-Bürger in Spanien die Möglichkeit, sich in einer Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens behandeln zu lassen. Dies sind die öffentlichen Krankenhäuser und die so genannten Urgencias (vergleichbar den Polikliniken), welche die Versorgung für Stadtteilbezirke oder Gemeinden sicherstellen. Die Behandlung dort ist für EU-Bürger mit der Versichertenkarte einer deutschen Krankenversicherung kostenlos. Wer einen Arzt in der freien Niederlassung oder eine Privatklinik aufsucht, wird als Privatpatient behandelt. In Spanien gibt es jedoch keine verbindliche Gebührenordnung für Ärzte. „Das bedeutet, dass der Arzt oder die Privatklinik die Leistung nach eigenem Ermessen im Rahmen unverbindlicher Gebührenempfehlungen der spanischen Ärztekammer berechnet.
Denn viele Ärzte stellen die Rechnung ohne die erforderlichen Daten für eine saubere Buchführung, um von den ausländischen Barzahlern zu profitieren.

Jeder kann in Spanien eine gute Privatversicherung abschließen, ohne jeden Ärger krankenversichert zu sein !!! Man kann nicht nur die Rosinchen rauspicken aus allem und jedes ! Man muß auch mal ein paar Euros investieren >:)
Die Regelung gilt aber nicht für Privatkassen-Patienten ! Sie werden nicht kostenlos behandelt.
Zuletzt geändert von Florecilla am Mo 29. Jul 2013, 11:31, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat formatiert
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
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