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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Verfasst: Do 26. Apr 2018, 00:04
von Atze
Sooo,
ich greife dieses Thema noch einmal auf, weil ich eben im Fernsehen einen Report gesehen habe:
Ein in D gemeldetes Ehepaar, wird an der Grenze von der Schweiz von deutschen Zöllner angehalten; sie fahren ein in CH zugelassenes (Luxus)-Fahrzeug.
Das Fahrzeug gehört ihren in der Schweiz gemeldetem Sohn, sie wollten in D angeblich nur eine Spritztour machen.
Aber:
Sie haben damit ein in CH gemeldetes KFZ als Nicht-Besitzer nach D eingeführt.
Folgen:
Bei einem Zeitwert von gut 40.000€ mussten an Zoll und Strafe etwa 10.000 € gezahlt werden.

Ist aber eben nicht EU.
Trotzdem: In der Regel darf kein Inländer ein im Ausland gemeldetes Fahrzeug fahren...., selbst, wenn es sein Eigentum ist.

Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Verfasst: Do 26. Apr 2018, 07:06
von Miesepeter
Typisch Beamte: es handelt sich hier um eine vorübergehende Einfuhr bzw. Verwendung, bei der die Zollschuld je nach Sachlage teilweise oder ganz erlassen wird. Siehe hier: https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Ware ... _node.html

Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Verfasst: Do 26. Apr 2018, 09:26
von Jan92
Außerdem, wie du schon sagtest, es ist nicht EU.

Ich denke in der EU ist das nochmal ein bisschen was anderes....

Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Verfasst: Do 26. Apr 2018, 10:12
von Atze
Miesepeter hat geschrieben: Do 26. Apr 2018, 07:06 Typisch Beamte: es handelt sich hier um eine vorübergehende Einfuhr bzw. Verwendung, bei der die Zollschuld je nach Sachlage teilweise oder ganz erlassen wird. Siehe hier: https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Ware ... _node.html
Das gilt aber imho nur für Unternehmen und nur, wenn das betreffende KFZ an der Grenze angemeldet und ein Carnet als Sicherheit vorgelegt wird.
Kann mich erinnern, dass früher solche Carnets bei der Reise auch in unsere Nachbarländer üblich waren.
Und in Griechenland wurde noch lange Zeit die "Einfuhr" eines PKW in den Pass gestempelt.

Innerhalb der EU (also von E nach D z.B.) reicht es, wenn die (auch vorübergehende) Einfuhr eines im Ausland gemeldeten KFZ durch einen Inländer zügig am Heimatort dem für KFZ-Steuern zuständigen Hauptzollamt gemeldet und bezahlt wird.

Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 16:23
von aniram
Roller und kein Ende...
Wir haben mit großem Interesse den kompletten Ablauf über Fussel's Roller-Geschichte gelesen, weil auch wir einen 50 ccm-Roller im Frühjahr nach Spanien mitnehmen wollten (Non-Resident).
Auf Grund eurer Erfahrungen und den Folgekosten für eine Anmeldung in Spanien, werden wir dieses nicht tun und uns mit dem Fahrrad bewegen.
Auch wir haben mit dem ADAC Kontakt aufgenommen und die Antwort war identisch, wie K-1 berichtet hat. Nach EU-Recht darf man wohl ein in D gemeldetes und versichertes Fahrzeug in E fahren (auch ein 50 ccm-Roller) aber offensichtlich ist diese Regelung der spanischen Polizei egal - Grauzone, wie ADAC schreibt.
Trotzdem stellt sich für uns eine Frage: Was passiert mit den vielen WOMO-Überwinterern mit einem Zusatz-Fahrzeug (Roller, Moped, Auto) ? Fahren die alle illegal ? Oder gilt für "Urlauber" eine Ausnahme ? Es gibt doch von jeder deutschen Versicherung eine grüne Versicherungskarte für Auslandsaufenthalte, warum wohl ?
Es ist uns schon klar, dass es vorrangig nur um die Steuern geht, oder vielleicht doch Abzocke ?
VG
Anna und Eckhard















r

Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 16:25
von Kipperlenny
Den meisten hier ist es einfach egal - wir sind in Spanien ;-) Und wenn man doch mal erwischt wird, Pech gehabt und man hat ne schöne weitere Spanien Story ;;)

Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 19:47
von Florecilla
aniram hat geschrieben: Do 13. Dez 2018, 16:23 Trotzdem stellt sich für uns eine Frage: Was passiert mit den vielen WOMO-Überwinterern mit einem Zusatz-Fahrzeug (Roller, Moped, Auto) ? Fahren die alle illegal ? Oder gilt für "Urlauber" eine Ausnahme ?
Eigentlich hast du deine Frage schon selbst mit den Worten "Überwinterer" und "Urlauber" beantwortet, denn diese (und ihre Fahrzeuge) halten sich normalerweise nicht 6 Monate des Jahres in Spanien auf.

Anders ist es natürlich, wenn z. B. bei Immobilieneigentümern das Fahrzeug dauerhaft in Spanien verbleibt - auch wenn es nur wenige Wochen oder Monate im Jahr bewegt wird.

Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 22:06
von Miesepeter
Was heisst "erwischt wird"? Wer will nachprüfen, wie lange man als Nichtresident im Land ist? Beweisen muss man als Betroffener gar nichts, die Beweisführung obliegt den Sicherheitsorganen. Allerdings gut überlegen, was man denen auf ihre Fragen antwortet, je weniger spanisch man spricht umso besser. Viele Protokolle sind vor Gericht schon deshalb nicht verwendbar, weil die Polizei den Betroffenen nicht auf seine Rechte hinweist (z.B. keine Aussage zu machen) oder sich dies schon mangels ausreicher Sprachkenntnisse erledigt.

Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Verfasst: So 16. Dez 2018, 00:19
von Miguel_87
hu-ba hat geschrieben: Fr 23. Jun 2017, 17:45 Hallo,

die Diskussion ist für mich interressant und ich werde wohl mein 400 kg Quad "freiwillig" in ES anmelden.
Hallo an alle

Weiß eventuell jemand, wo man im Großraum Denia Quads/ATV's kaufen kann?
Ab 250 ccm
Oder vielleicht auch bis Valencia/ Alicante

Im Internet bin ich nicht wirklich fündig geworden

Danke schon mal für Infos

Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Verfasst: So 16. Dez 2018, 09:00
von highgate
Hola Michael,

frage doch mal hier http://star-team.es/ nach.

Quads hat er zwar selten, aber sicherlich weiss er eine Bezugsquelle und von dir ja nur ein Katzensprung weg.

Hat übrigens heute auch auf, wegen des Marktes.