Was tun, wenn in Spanien der TÜV fällig wird ?

ITV, Führerschein, Versicherungen, Strafe, Kennzeichen
Benutzeravatar
Florecilla
Administratorin u. Moderatorin
Administratorin u. Moderatorin
Beiträge: 16977
Registriert: Mi 6. Mai 2009, 08:32
Wohnort: Frechen / Dénia
Kontaktdaten:

Was tun, wenn in Spanien der TÜV fällig wird ?

Beitrag von Florecilla »

Schmika 003.jpg
Viele Deutsche verbringen nicht nur ihren Jahresurlaub in Spanien, sondern überwintern z. B. an der Costa Blanca und halten sich mehrere Monate hier auf. Die Anreise erfolgt nicht immer mit dem Flugzeug. Um die im letzten Jahr stark gestiegenen Kosten für den Mietwagen zu sparen und vor Ort flexibel zu sein, reisen gerade Langzeiturlauber gerne mit dem eigenen PKW an. Oft bleibt das Fahrzeug mit der deutschen Zulassung auch direkt in Spanien, um bei weiteren Aufenthalten zur Verfügung zu stehen.
Dezember 2008 083.jpg
Was passiert nun, wenn während des Aufenthalts die nächste TÜV-Prüfung fällig wird?

Eine entsprechende Anfrage beim ADAC wurde von der Rechtsabteilung wie folgt beantwortet:

Bei längeren Auslandsaufenthalten kann es vorkommen, dass zwischenzeitlich die Prüfplakette abgelaufen ist. Von Ihnen als Halter des Kfz kann aber nicht verlangt werden, das Kfz rechtzeitig vor Ablauf des TÜV-Termins zur Untersuchung nach Deutschland zu bringen. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen § 29 StVZO kann erstattet werden, wenn die TÜV-Frist abgelaufen ist und sich das Kfz wieder in Deutschland befindet.

Statt eines Verwarnungs- oder Bußgeldes kann eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgen, wenn Sie nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, dass die Hauptuntersuchung bei der Ausreise aus Deutschland noch nicht fällig war und das Kfz danach ständig in Spanien gewesen ist. Das Kfz muss dann unverzüglich zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Das Ergebnis der Prüfung ist im Anschluss der Anzeigebehörde (meist Polizeidienststelle) mitzuteilen. Das Kfz muss nach Überschreitung der deutschen Landesgrenze auch ohne Anzeige unverzüglich dem TÜV vorgeführt werden.

Neben anderen Beweismitteln dient häufig ein Prüfprotokoll, das von einer ausländischen technischen Überwachungsstelle stammt, zum Nachweis oder zur Glaubhaftmachung eines längeren Auslandsaufenthaltes. Dieses Protokoll bescheinigt lediglich die Durchführung einer Überprüfung nach den in dem betreffenden Land geltenden Prüfkriterien. Das Prüfprotokoll besitzt nicht die rechtliche Qualität der in Deutschland von TÜV oder DEKRA erteilten Prüfplakette. Es ersetzt auch nicht die Eintragung im Kfz-Schein; die TÜV- Plakette und die Eintragung in den Fahrzeugpapieren stellen hoheitliche Akte dar, die nur von bestimmten deutschen Prüforganisationen oder Sachverständigen erbracht werden können. Insofern würde auch ein spanisches Prüfprotokoll in Deutschland nicht anerkannt werden.

Spanische Behörden können wegen Ablaufs der Prüfplakette keine Geldbuße verhängen. Ist das Fahrzeug jedoch infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher (z. B. wegen übermäßiger Geräusch- oder Abgasentwicklung), kann eine Ahndung vorgenommen werden. Insofern könnte es ratsam sein, das Fahrzeug in Spanien - trotz mangelnder Anerkennung in Deutschland - der Hauptuntersuchung zuzuführen.

Die Überziehung des Untersuchungstermins führt zwar nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; wird das Kfz aber über einen längeren Zeitraum in einem nicht verkehrssicheren Zustand benutzt und war dieser Umstand für einen Unfall ursächlich, könnte aber eine „Gefahrerhöhung“ nach §§ 23 ff. VVG gegeben sein.

Wird eine TÜV-Prüfung verspätet durchgeführt, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Fälligkeitsmonat der letzten Untersuchung. Die Frist für die Hauptuntersuchung wird „rückdatiert“ (seit 01.12.1999).
Saludos,
Florecilla (Margit)


CBF on Facebook
Benutzeravatar
Oliva B.
Administratorin u. Moderatorin
Administratorin u. Moderatorin
Beiträge: 21572
Registriert: Mi 6. Mai 2009, 08:17
Wohnort: Heute hier, morgen dort, bin kaum da, muß ich fort...

Re: Was tun, wenn in Spanien der TÜV fällig wird ?

Beitrag von Oliva B. »

Florecilla hat geschrieben:Eine entsprechende Anfrage beim ADAC wurde von der Rechtsabteilung wie folgt beantwortet:

Die Überziehung des Untersuchungstermins führt zwar nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; wird das Kfz aber über einen längeren Zeitraum in einem nicht verkehrssicheren Zustand benutzt und war dieser Umstand für einen Unfall ursächlich, könnte aber eine „Gefahrerhöhung“ nach §§ 23 ff. VVG gegeben sein.
Lt. verbindlicher telefonischer Auskunft interessiert den deutschen Versicherer nur, ob der Wagen in Deutschland angemeldet ist und ob eine Hauptuntersuchung statt gefunden hat. Ob diese in Deutschland beim TÜV oder in Spanien beim ITV durchgeführt wurde, ist für die Versicherung uninteressant. Jedoch wurde von der GOTHAER Versicherung noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass eine Fahrzeugüberprüfung grundsätzlich rechtzeitig durchgeführt werden MUSS, auch wenn das Fahrzeug sich im Ausland befindet.
medusa
activo
activo
Beiträge: 184
Registriert: Di 20. Okt 2009, 11:45

Re: Was tun, wenn in Spanien der TÜV fällig wird ?

Beitrag von medusa »

Hallo,
ich möchte mal eine Lanze für den TÜV (ITV) in Denia brechen. Ich war jetzt schon ein halbes Duzend Mal dort ,und die Männer waren immer sehr freundlich.
Ich bekomme auch regelmässig eine Erinnerung, wenn meine Inspektion wieder fällig ist. Und bei Zeitüberschreitungen, ( bin ja oft weg), hats noch nie Strafzahlungen gegeben. :smile:
Da man nur noch mit Termin seine Abnahme bekommt, hat auch die früher irre Warterei ein Ende.
(Wir haben übrigens ein span. Kennzeichen).
Benutzeravatar
Oliva B.
Administratorin u. Moderatorin
Administratorin u. Moderatorin
Beiträge: 21572
Registriert: Mi 6. Mai 2009, 08:17
Wohnort: Heute hier, morgen dort, bin kaum da, muß ich fort...

Re: Was tun, wenn in Spanien der TÜV fällig wird ?

Beitrag von Oliva B. »

Wer von euch jedoch den größten Teil des Jahres in Spanien wohnt, sollte sich das

Merkblatt über die Kfz-Zulassung in Spanien und Abmeldung beim deutschen Konsulat durchlesen.

Die Zulassung und Ummeldung eines Fahrzeugs richtet sich nach dem Residenzprinzip (zum
"empadronamiento" und "permiso de residencia" vgl. Merkblatt EU-Aufenthalt). Aus der
Wohnsitznahme leitet sich wiederum ab, dass Ihr Fahrzeug innerhalb des darauf folgenden Monats in
Spanien zugelassen werden muss.
Für alle Deutschen, die sich immer wieder nur vorübergehend in Spanien aufhalten (nicht-residente)
besteht daneben die Möglichkeit, sich bei den örtlichen Rathäusern anzumelden und die
Zulassungsformalitäten für ein Fahrzeug mit dieser Meldebestätigung und dem Kauf- oder Mietvertrag
der Immobilie zu erledigen (bitte mit örtlicher Zulassungsbehörde klären).


Quelle und weitere Infos unter: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Madrid
Benutzeravatar
Oliva B.
Administratorin u. Moderatorin
Administratorin u. Moderatorin
Beiträge: 21572
Registriert: Mi 6. Mai 2009, 08:17
Wohnort: Heute hier, morgen dort, bin kaum da, muß ich fort...

Re: Was tun, wenn in Spanien der TÜV fällig wird ?

Beitrag von Oliva B. »

medusa hat geschrieben:Hallo,
ich möchte mal eine Lanze für den TÜV (ITV) in Denia brechen. Ich war jetzt schon ein halbes Duzend Mal dort ,und die Männer waren immer sehr freundlich.
Ich bekomme auch regelmässig eine Erinnerung, wenn meine Inspektion wieder fällig ist. Und bei Zeitüberschreitungen, ( bin ja oft weg), hats noch nie Strafzahlungen gegeben. :smile:
Da man nur noch mit Termin seine Abnahme bekommt, hat auch die früher irre Warterei ein Ende.
(Wir haben übrigens ein span. Kennzeichen).
Wie ihr vielleicht gelesen habt, ist der ITV (Technischer Überwachungsverein, entspricht dem deutschen TÜV) von Dénia nach Ondara verlegt worden.
Terminvereinbarung unter der neuen Telefonnummer: 902 108 368 oder im Internet.
Auf der Website findet man auch noch andere ITV-Standorte in der Provinz Valencia und im Norden der Provinz ALicante (Gandia, Alzira, Xàtiva, Alcoi, Ontinyent, Ondara) mit den entsprechenden google-Straßenkarten.
.
Benutzeravatar
Florecilla
Administratorin u. Moderatorin
Administratorin u. Moderatorin
Beiträge: 16977
Registriert: Mi 6. Mai 2009, 08:32
Wohnort: Frechen / Dénia
Kontaktdaten:

Re: Was tun, wenn in Spanien der TÜV fällig wird ?

Beitrag von Florecilla »

TÜV-Plakette nur in Deutschland erneuerbar

Protokolle ausländischer Prüfstellen nicht anerkannt / Haupt- und Abgasuntersuchung unverzüglich beim Grenzübertritt nach Deutschland fällig

Über eine halbe Million Deutsche leben zur Zeit im europäischen Ausland. Wer sich vorübergehend mit seinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug im Ausland aufhält, kann die Haupt- und Abgasuntersuchung nur von einer Prüfstelle in Deutschland, beispielsweise des TÜV Rheinland, vornehmen lassen. Da die TÜV-Plakette und die Eintragung der erfolgreichen Haupt- und Abgasuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben darstellen, ist ein ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland nicht gültig. „Wird die Fahrzeugprüfung beispielsweise während eines mehrmonatigen Aufenthaltes in Spanien fällig, kann die Plakette nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden", erklärt der Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland, Hans-Ulrich Sander. Autofahrer sind zwar nicht sofort nach Ablauf der Frist gefordert, nach Deutschland zurückzukehren. Nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssen sie jedoch unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) die fällig gewordene Haupt- und Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung zum Beispiel an einer TÜV Rheinland-Servicestation durchführen.

Grundsätzlich ist die technische Fahrzeugüberwachung national geregelt. Das heißt, ein Fahrzeug wird von den örtlichen Prüfstellen in demjenigen Land überprüft, in dem es angemeldet ist. Die Zulassung eines Fahrzeugs wiederum richtet sich nach dem Wohnsitz seines Halters. Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland gefahren werden, müssen in Deutschland abgemeldet und in dem jeweiligen Land zugelassen werden. Nähere Informationen über die möglichen Nutzungszeiträume erteilen die jeweiligen Botschaften oder Konsulate der betroffenen Länder. Auch in anderen Ländern, beispielsweise in Spanien oder Frankreich darf TÜV Rheinland Fahrzeugprüfungen nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen durchführen – jedoch nur bei Autos, die in dem jeweiligen Land angemeldet sind.

Pressemeldung des TÜV Rheinland vom 06.07.2010
Saludos,
Florecilla (Margit)


CBF on Facebook
Anubis
seguidor
seguidor
Beiträge: 87
Registriert: Fr 13. Jan 2012, 06:43

Re: Was tun, wenn in Spanien der TÜV fällig wird ?

Beitrag von Anubis »

Ich hätte dazu etwas Anzumerken.

Es steht aber nicht geschrieben und verkündet , das ich nicht mit einem Deutschen Kraftfahrzeug ( Deutsche Kennzeichen ) beim ITV eine Technische Untersuchung vornehmen lassen darf ? , ich könnte zur Beweissicherung bei Abgelaufenem Deutschen TÜV den ITV Konsultieren und eine Freie Untersuchung Anstreben , auf gut Deutsch ------> Ein Gutachten erstellen lassen das mein Fahrzeug immer noch laut der ITV Gutachter Straßenverkehrstauglich ist , denn die Gutachten der Ingeneure des ITV sind ja genau so anzusehen wie die der Gutachter des Tüv oder Dekra oder GTÜ oder sonstiger zugelassener Kraftfahrzeugorganisationen die die HU vornehmen.


Grüße
Paul und Dagmar
haSienda
especialista
especialista
Beiträge: 1798
Registriert: Sa 30. Apr 2011, 02:29

Re: Was tun, wenn in Spanien der TÜV fällig wird ?

Beitrag von haSienda »

Gerade heute habe ich beim ITV in Benidorm wieder ein deutsches Motorrad und einen Französischen Kleinwagen gesehen die dort nach ITV-Regeln prüfen lassen.
Dafür gibt's zwar keine TÜV-Plakette aber den Beweis der Verkehrstauglichkeit...

So viel nur am Rande...

Gruss
Derek
brigittekoslowski
especialista
especialista
Beiträge: 1433
Registriert: Fr 8. Jul 2016, 10:10
Wohnort: Benissa

Re: Was tun, wenn in Spanien der TÜV fällig wird ?

Beitrag von brigittekoslowski »

Wir haben das mit unserem deutschen Auto auch gemacht,waren nach TÜV ablauf beim ITV damit es mit der Versicherung keine Probleme gigt
Benutzeravatar
hu-ba
apasionado
apasionado
Beiträge: 538
Registriert: Mi 13. Jul 2016, 19:27
Wohnort: San Fulgencio Urb. La Marina
Kontaktdaten:

Re: Was tun, wenn in Spanien der TÜV fällig wird ?

Beitrag von hu-ba »

Ich habe das Thema:

"Fahrzeug verbleibt längere Zeit außerhalb der BRD" offen angesprochen.

10 Min. später lag per eMail die Kündigung der Versicherung vor.
SmartSelect_20180818-103751_Adobe Acrobat.jpg
Grüße

Hubert
Antworten

Zurück zu „Formalitäten“