Führerschein umschreiben?

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hundetraudl
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Re: Führerschein umschreiben?

Beitrag von hundetraudl »

Stimmt Cozumel, es hat sich in den letzten 20 Jahren sehr viel geändert. :)
Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)
Cozumel
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Re: Führerschein umschreiben?

Beitrag von Cozumel »

:)
donpedro1909
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Re: Führerschein umschreiben/Gesundheitstest in Deutschland

Beitrag von donpedro1909 »

Für den Gesundheitstest in Deutschland, - so ab 70 wäre ich auch ....
Es stimmt schon,- das hier manche noch fahren,- die es besser bleiben ließen ...
Frage von mir, ist - wenn ich zwischen Deutschland und Spanien noch wechsle,- also in meinem eigenen Haus nur
Ferien Zeit verbringe,- (unter 183 Tage im Jahr), - brauche ich mit dem deutschen Führerschein aber keine Probleme bei Kontrollen
von der spanischen Polizei zu befürchten ?
Lieben Gruß aus dem verregneten Remagen
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Kipperlenny
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Re: Führerschein umschreiben?

Beitrag von Kipperlenny »

Nee den spanischen Führerschein braucht es vor allem mit ner spanischen Residencia Karte und/oder spanischem Nummernschild.
Ich habe schon überlegt die Residencia Karte nicht im Portemonnaie (sondern irgendwo versteckt ^^) zu haben wenn ich mit deutschem Nummernschild unterwegs bin (haben den zweiten Wagen noch nicht umgemeldet, weil deutscher Firmenwagen).

Bei der letzten spanischen Kontrolle haben sie zumindest mein Portemonnaie (denke mal wegen Drogen) durchsucht. Mir hat noch kein deutscher Polizist das Portemonnaie aus der Hand genommen...
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Re: Führerschein umschreiben?

Beitrag von Xanaron »

Kipperlenny hat geschrieben:Nee den spanischen Führerschein braucht es vor allem mit ner spanischen Residencia Karte und/oder spanischem Nummernschild.
Bitte um Aufklärung:
Also, wenn ein Nichtresident ein Auto in Spanien kauft, so hat dieses ein spanisches Nummernschild. Klar. Weshalb soll nun der Nichtresident einen spanischen Führerschein benötigen um diese Auto in Spanien zu fahren?

Gibt es da eine gesetzliche Regelung, welche vorschreibt:
Eigenes, spanisches ! Auto. verlangt spanischen Führerschein.
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Kipperlenny
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Re: Führerschein umschreiben?

Beitrag von Kipperlenny »

Also soweit ich das bei nem Info Blatt (vom Konsulat?!) gelesen habe, braucht es gar keinen spanischen Führerschein weil es EU Regeln gibt, dass Dein deutscher gilt - aber das ist den spanischen Polizisten wohl egal und deswegen empfiehlt der gleiche Flyer auf jeden Fall den spanischen Führerschein zu beantragen (als Resident).

Deswegen gibt es irgendwie auch nie eine einfaches Gesetz wo steht "Wenn A dann B" sondern in den spanischen Gesetzen steht A, in den EU Gesetzen steht B und was die Polizei daraus macht ist C.

Als Nichtresident kann Dir wohl alles ziemlich wurscht sein, als Nichtresident mit deutschen Nummernschild noch wurschter und als Resident mit deutschen Nummernschild hast Du meist Ärger (wegen dem Nummernschild), als Resident mit spanischen Nummernschild auch (wegen dem Führerschein).

Deswegen würde ich dem Flyer mal recht geben -> Bist Du hier Resident, schreib Deinen Führerschein um.

http://www.spanien.diplo.de/contentblob ... ein_MB.pdf
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Re: Führerschein umschreiben?

Beitrag von Atze »

Sicher ist, dass man, wenn man dann Resident ist, sein in D zugelassenes Auto auch innerhalb einer bestimmten Frist in Spanien zulassen muss.
Im Prinzip darf man kein im Ausland zugelassenes Auto fahren.
Das gilt für einen in D lebenden, der (s)ein in E zugelassenes Auto in D fahren will,
wie für einen Residenten in Spanien, der (s)ein in D zugelassenes Auto in Spanien fahren will.

Beides gilt als Steuerhinterziehung.
LG Atze
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Kipperlenny
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Re: Führerschein umschreiben?

Beitrag von Kipperlenny »

Atze hat geschrieben:Im Prinzip darf man kein im Ausland zugelassenes Auto fahren.
Ich verbessere mal:

"Im Prinzip darf man kein eigenes im Ausland zugelassenes Auto fahren."

Denn wenn mein Papa mit seinem deutschen Wagen hier ist, darf ich den natürlich fahren. Der letzte Polizist hat auch (noch nicht) gemeckert bei meinen deutschen Schildern, weil im Fahrzeugschein eine (meine) deutsche Firma drin steht und nicht ich.
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Atze
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Re: Führerschein umschreiben?

Beitrag von Atze »

Kipperlenny hat geschrieben:
Atze hat geschrieben:Im Prinzip darf man kein im Ausland zugelassenes Auto fahren.
Ich verbessere mal:

"Im Prinzip darf man kein eigenes im Ausland zugelassenes Auto fahren."

Denn wenn mein Papa mit seinem deutschen Wagen hier ist, darf ich den natürlich fahren. Der letzte Polizist hat auch (noch nicht) gemeckert bei meinen deutschen Schildern, weil im Fahrzeugschein eine (meine) deutsche Firma drin steht und nicht ich.
Leider nein: In Spanien und in Deutschland nicht.(Wenn sich in allerletzter Zeit hier in Spanien was geändert hat), beide haben da vergleichbare Steuergesetze.
Grundsätzlich müssen für jedes KFZ in dem Land Steuern gezahlt werden, in dem es fährt.
Davon bekommst du für dein Auto im Ausland eine Befreiung bis zu einem Jahr.

Du darfst also als "Spanier" dein spanisches Auto in D ein Jahr steuerfrei fahren, und dein Vater seins in Spanien.

Da darfst aber als Resident in Spanien nicht das Auto deines Vaters in Spanien fahren und dein Vater darf in D nicht dein in Spanien zugelassenes Auto fahren. Es sei denn es wird dafür extra Steuer abgeführt. Diese beträgt in D 0,51€/Tag.
(Es gibt Ausnahmen: Fahrt zur Werkstatt, wenn du deinen Vater fährst usw.)

......................................................................

Grundlage der prinzipiellen Steuerpflicht in D: §1 KFZ-Steuergesetz:
§ 1 Steuergegenstand

(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt
1.
das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen;
2.
das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden. Ausgenommen hiervon sind ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmte und verwendete Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 Kilogramm, die nach Artikel 5 der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (ABl. L 187 vom 20.7.1999, S. 42), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/22/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 356) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassen sind;

Von dieser grundsätzlichen Steuer gibt es die oben beschriebene Ausnahme in §3:
§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Steuer befreit ist das Halten von
13.
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder für diese Fahrzeuge ein regelmäßiger Standort im Inland begründet ist;

Steuerpflichtig ist die Person, die ein im Ausland zugelassenes Auto im Inland benutzt (§7,2)
§9:Steuersatz:
(3) Für ausländische Fahrzeuge beträgt die Steuer, wenn sie tageweise entrichtet wird, für jeden ganz oder teilweise im Inland zugebrachten Kalendertag
1.
bei Zwei- und Dreiradkraftfahrzeugen (ausgenommen Zugmaschinen) sowie bei Personenkraftwagen 0,51 EUR,

Nach §16 kann die Steuer ausgesetzt werden, wenn zwischen den Ländern dementsprechende Verträge bestehen. Das ist zwischen Spanien und Deutschland nicht der Fall.

https://www.gesetze-im-internet.de/kraf ... 90927.html

Hier wurde dieses Problem mal diskutiert:

http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... pic=100988
LG Atze
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Re: Führerschein umschreiben?

Beitrag von Kipperlenny »

Ich denke der komplette § trifft nicht zu, da ich kein ausländisches Kraftfahrzeug halte (im Beispiel von dem Wagen meines Vaters) sondern damit hier nur temporär / ausnahmsweise fahre. Der Halter bleibt ja er und er ist kein Residente.

Wenn mein Vater mit seinem Wagen hier im Urlaub ist (sagen wir mal 2-3 Wochen), dann entsteht keine Steuerpflicht und ich darf ihn fahren ( aber ich habe dafür jetzt keine spanischen oder EU Gesetze für rumliegen - bisher ist das so bei uns auch nicht vorgekommen ^^).

Bzgl. meines Firmenwagens ist es das Gleiche, aber der ist leider schon zu lange hier unterwegs - was man aber ja erst mal nachweisen muss bla bla und so weiter. Der hätte auch schon längst nen spanisches Kennzeichen, wenn das für deutsche Firmenwagen mal so einfach wäre...

Mir hat meine neue Hilfe fürs Führerschein Ummelden gerade geschrieben, dass die aktuellen Wartezeiten in Alicante 1 Jahr betragen...
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