Formulario EX 15

ITV, Führerschein, Versicherungen, Strafe, Kennzeichen
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Atze
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Re: Formulario EX 15

Beitrag von Atze »

balina hat geschrieben:
Da ich weder eine Immobilie erwerbe, noch in Spanien erbe (vllt. findet sich ja doch noch ein Unbekannter, der mir was vererben will :lol: ) oder studieren will, müßte es für mich jedenfalls nicht zutreffen.
Ich glaube, du verwechselst da was.
Das EX15-Formular (ich denke das ist auch noch so) dient - je nach Ankreuzen -
1.) zur Beantragung einer NIE-Nr.
2.) Zur Bestätigung, dass man hier in Spanien ein Nicht-Resident ist und sollte im Besitz sein und vorgezeigt werden, wenn man hier in Spanien als Nicht-Resident (Tourist oder auch Häusle-Besitzer, der seinen Lebensmittelpunkt nicht in Spanien hat) einen in Spanien zugelassenen Wagen fährt. Für diesen Zweck sollte das Formular auch nur 3 Monate gelten.
Das hat sich mal jemand ausgedacht, da diejenigen, die dieses ominöse Formular nicht vorweisen können, dann automatisch im Verdacht stehen, Residentes zu sein, und die müssen nämlich einen spanischen Führerschein vorweisen können.
Man zielt also auf einen Teil der Residenten und trifft die Nicht-Residenten.

Das ist so, als ob man alle Unverdächtigen einsperrt, dann lassen sich die übrig bleibenden Verdächtigen leichter greifen.
Um diese Verordnung ist es wohl still geworden, da man eingesehen hat, was das für ein Bockmist ist. Offiziell zurückziehen lässt sich natürlich so etwas nicht, das würde ja den Stolz verletzen.

Dagegen ist die NIE-Nr. (die ja ebenfalls über dieses Formular beantragt wird) imho auch für euch recht wichtig: Vom Handyvertrag zum Bankkonto: Ihr braucht sie immer. Deshalb würde ich sie schon beantragen. Die neuerdings aufgedruckte Laufzeit von 3 Monaten gilt wohl nur für einige wenige hochbürokratische Vorgänge (PKW ummelden usw.)

Bitte verbessert mich jemand, falls er andere Informationen hat.
LG Atze
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balina
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Re: Formulario EX 15

Beitrag von balina »

In dem Link des spanischen Konsulats heißt es einleitend:
Ausländer, die in Spanien wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen pflegen, erhalten auf Antrag eine Ausländeridentitätsnummer, Número de Identidad de Extranjero (NIE). Diese ist fortlaufend, persönlich und unübertragbar und wird im spanischen Ausländerzentralregister von der Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil erteilt. Die NIE dient Ausländern zugleich als Steuernummer, Número de Identificación Fiscal (NIF). Sie muss bei allen Anträgen, Erklärungen und Formalitäten gegenüber spanischen Behörden immer angegeben werden.
von "sich zu touristischen Zwecken aufhalten", steht dort nichts. Anders sieht es schon aus, wenn ich ein Auto kaufen möchte. Das muß ich anmelden, Steuern bezahlen usw., muß also Erklärungen gegenüber Behörden abgeben, habe im weitesten Sinne wirtschaftliche Interessen und würde mich um diese Nr. kümmern.

Für einen touristischen Aufenthalt sehe ich, nachdem, was in der verlinkten Erläuterung steht, nach wie vor keine Veranlassung für dieses Prozedere.

Aber trotzdem danke für deine Hintergrundbeleuchtung.
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lieben Gruß
balina

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rainer
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Re: Formulario EX 15

Beitrag von rainer »

Corinne, es ging mir um die Bemerkung von Atze in http://www.costa-blanca-forum.de/viewto ... 351&t=7024

Atze, Mit anderen Worten, wenn ich eine NIE habe und das Dokument vorweisen kann, wäre Punkt 2 sowieso gegenstandslos?

Aber nebenbei: Wenn ich Punkt 2 richtig verstehe, wäre ja jeder Urlauber, der in Spanien ein Auto mietet, "dran"?
Oder reichte dann ersatzweise der Mietvertrag?
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