"Certificado de no residencia" (Formulario EX 15)

ITV, Führerschein, Versicherungen, Strafe, Kennzeichen
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Atze
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Re: "Certificado de no residencia" (Formulario EX 15)

Beitrag von Atze »

El Toro hat geschrieben: Also beim Führerschein wäre ich da nicht so sicher. Anfang September hat die Guardia Civil bei einem Kollegen moniert, dass der deutsche Führerschein nicht umgeschrieben ist, eben auch wegen der ärztlichen Untersuchung, und ihm dafür 100 Euro abgeknöpft.
Der Anwalt meinte, das dürfen die nach EU Recht erst 2015, die Guardia kassiert aber trotzdem munter drauf los. Geld zurückfordern wäre möglich, aber fast immer aussichtslos. Im Zweifel bei unsicherer Rechtslage ist es besser, doch noch mal nachzuhaken.
Auf jeden Fall sollte man, wenn man dauerhaft hier lebt und auch ein spanisches Kennzeichen am Auto hat, sich einen spanischen Führerschein geben lassen, dann wäre man auf der sicheren Seite.

Saludos, El Toro
Das ist richtig. Aber das Thema hier ist eben die sog. Nichtresidentenbescheinigung eben für Nichtresidenten, die in Spanien spanische KFZ fahren. Und die haben ja ihren nationalen Führerschein.
Dass andererseits die Residenten den span. Führerscheinregeln unterliegen, ist klar.
(genau genommen dürfen deutsche spanische Residenten z.B. in Spanien kein in D zugelassenes KFZ fahren)
LG Atze
pichichi
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Re: "Certificado de no residencia" (Formulario EX 15)

Beitrag von pichichi »

Mein Vorarlberger Nachbar hat sich die Prozedur schon einmal angetan, hat insgesamt drei Wochen gedauert. Als ich ihm dann auf der Bestätigung die Klausel von der nur dreimonatigen Gültigkeit gezeigt habe, ist ihm das Gesicht eingeschlafen.

Dottore, wir lassen es einfach drauf ankommen, eine multa, wie hoch sie auch immer sei, wird durch rechtzeitiges Begleichen ohnehin halbiert, wenn ich damit in meinem Fall (160-170 Tage auf zwei Raten im Land) die viermalige lästige Anstellerei in der extranjeria vermeiden kann, ist es mir das wert.
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Montemar
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Re: "Certificado de no residencia" (Formulario EX 15)

Beitrag von Montemar »

El Toro hat geschrieben: Also beim Führerschein wäre ich da nicht so sicher. Anfang September hat die Guardia Civil bei einem Kollegen moniert, dass der deutsche Führerschein nicht umgeschrieben ist, eben auch wegen der ärztlichen Untersuchung, und ihm dafür 100 Euro abgeknöpft.
Der Anwalt meinte, das dürfen die nach EU Recht erst 2015, die Guardia kassiert aber trotzdem munter drauf los. Geld zurückfordern wäre möglich, aber fast immer aussichtslos. Im Zweifel bei unsicherer Rechtslage ist es besser, doch noch mal nachzuhaken.
Auf jeden Fall sollte man, wenn man dauerhaft hier lebt und auch ein spanisches Kennzeichen am Auto hat, sich einen spanischen Führerschein geben lassen, dann wäre man auf der sicheren Seite.

Der deutsche Führerschein wird in Spanien anerkannt und behält seine Gültigkeit. Weitgehend unbekannt ist allerdings, dass der deutsche Führerscheininhaber mit Wohnsitz in Spanien regelmässig einen Gesundheitscheck durchzuführen hat, um die Fahrerlaubnis zu erneuern.

In der Vergangenheit gab es einiges Hin und Her um den deutschen Führerschein in Spanien. Zwischenzeitlich muss dieser nicht mehr registriert oder ausgetauscht werden. Unabhängig hiervon unterliegt der deutsche Führerscheininhaber mit Wohnsitz in Spanien aber den dort geltenden Führerscheinbestimmungen. Diese schreiben in regelmässigen Abständen eine Erneuerung der Fahrerlaubnis vor, wozu eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Die Erneuerung mit Gesundheitscheck ist erstmalig spätestens nach Ablauf einer Frist von zwei Jahren ab Verlegung seines Wohnsitzes nach Spanien vorzunehmen. Andernfalls verliert der deutsche Führerschein in Spanien seine Gültigkeit weiterlesen
„Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?" Ernst R. Hauschka
El Toro

Re: "Certificado de no residencia" (Formulario EX 15)

Beitrag von El Toro »

Montemar hat geschrieben: In der Vergangenheit gab es einiges Hin und Her um den deutschen Führerschein in Spanien. Zwischenzeitlich muss dieser nicht mehr registriert oder ausgetauscht werden. Unabhängig hiervon unterliegt der deutsche Führerscheininhaber mit Wohnsitz in Spanien aber den dort geltenden Führerscheinbestimmungen. Diese schreiben in regelmässigen Abständen eine Erneuerung der Fahrerlaubnis vor, wozu eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Die Erneuerung mit Gesundheitscheck ist erstmalig spätestens nach Ablauf einer Frist von zwei Jahren ab Verlegung seines Wohnsitzes nach Spanien vorzunehmen. Andernfalls verliert der deutsche Führerschein in Spanien seine Gültigkeit weiterlesen
Ich hatte anfangs auch schon mal die Frage gestellt, ob das mit einer gültigen Fahrerkarte für LKW mitGesundheitscheck in D auch gilt. Theoretisch eigentlich ja. Demnach habe ich aktuell noch drei Jahre Zeit.
Im Zweifel kann ich auch nachweisen, dass ich ja auch sehr viel in D auf Montage bin. Wobei das wiederum ein Spagath ist, wegen der 180 Tage Regelung, wenn ich die in D überschreite muss ich mich dort wieder beim Finanzamt anmelden.

Saludos El Toro
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Spanier
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Re: "Certificado de no residencia" (Formulario EX 15)

Beitrag von Spanier »

Atze hat geschrieben:Es ist jetzt über 1 Jahr her, als das Formulario EX 15 die sog. Nichtresidentenbescheinigung (ist das nicht ein Lachnummer?: Mein Hund braucht demnächst eine Nichtkatzenbescheinigung) als mitführpflichtig für alle nichtresidenten Fahrer spanischer KFZ geboren wurde. Einer der Taufpate war wohl der DCOC.
Einige glaubten, dies wäre eine Totgeburt, andere sahen darin eine messianische Idee, Residenten ohne Gesundheitsprüfung zu erwischen nach dem Motto: Wir sperren alle Nichtverdächtigen ein, dann können wir die Verdächtigen besser verfolgen.
Gibt es jetzt nach 13 Monaten neue Nachricht?
Irgendein Lebenszeichen?
Hat ein zuverlässiger Zeuge (nicht die Oma der Schwiegermutter) Ärger ohne EX 15 bekommen (Bitte dann einen wirklich ausgefeilten Bericht)?
Oder kann man dieses Kind als schon solange vermisst gelten lassen, das ein Totenschein beantragt werden kann?

Siehe auch den (längeren) Nachbartrööt:
http://www.costa-blanca-forum.de/viewto ... X15#p92357

Ein fragender fraglich Betroffener.
Hallo Atze,

nachdem ich die gleiche Frage mit dem angeblichen Formulario EX 15 (Nichtresidentenbescheinigung) hier im Forum, in einem seperaten Thread stellte, kann ich mir sie seit einigen Tagen selbst beantworten, bzw. HIER im Forum liefern.

Ich spreche von mir und meiner Frau, zu unterschiedlichen Zeiten seit 1998 in unserem Ferienhaus in Torrevieja und Nichtresident.
Beide haben wir den deutschen Führerschein.
Unser Wagen hat span. Kennzeichen und auf Empfehlung unserer Versicherungsagentur führen wir eine Kopie unserer seit 2 Jahren neu erstelltem NIE-Beleg mit.

Auf der Fahrt, am Donnerstag letzter Woche, wurden wir von der Policia angehalten.
Führerschein, Kfz.-Brief (oder-Schein), ITV-Beleg, letzter Zahlungsbeleg der Versicherung und letzter Zahlungsbeleg v. Kfz- oder Straßen -Steuer, später Passport und ganz zum Schluss die NIE-Bescheinigung wurden verlangt.
Die NIE-Nr. deshalb, weil er sie in das mobile Datengerät eingeben musste, um mir später den Beleg für meine Geschwindigkeitsüberschreitung (Schnittstelle von 80 zu 60 km/h :? )zu präsentieren.
(von Formulario EX 15 war keine Rede!)

Unser Sohn, der Ende Juli/Anfang August seinen Urlaub hier verbrachte, kam auf der Rückfahrt vom Mar Menor, auf der N332 in eine Fahrzeugkontrolle, konnte die Überprüfung mit gleichen Belegen -und natürlich der Vollmacht zum fahren des Wagens, ohne weitere Probleme abwickeln.

Dies zu Deiner und natürlich allen User, gewünscht faktischem "Zeugen-Bericht" (ohne die Oma oder Schwiegermutter) :-D :-D


Freundliche Grüße und eine immer GUTE FAHRT . . . .

Der Spanier


NS. Alleine die NIE-Nr. wird wohl zu erkennen geben, dass wir NICHTRESIDENT sind, mit deutschem Führerschein nicht der Gesundheitsprüfung unterliegen und die Vorlage nicht erfolgen kann -oder muss.- :roll:
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Re: "Certificado de no residencia" (Formulario EX 15)

Beitrag von Atze »

Halleluja und Danke

R.I.P - Formulario EX15

Kleine Korrektur zum 5.2.2014: Der Taufpate des nun früh verschiedenen Balges hieß DTOC (Nicht DCOC)


Aber eine Frage zur "Vollmacht":
War die notariell oder einfach so auf Spanisch verfasst?

(Ums Notarielle hab ich mich bisher gedrückt, besonders wenn ich die für Tochter, Schwiegersohn und die gesamte liebe Verwandt- und Bekanntschaft ausstellen müsste.)
LG Atze
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Re: "Certificado de no residencia" (Formulario EX 15)

Beitrag von Spanier »

Hallo Atze,

in Beantwortung Deiner Frage zur V O L L M A C H T der Führung unseres eigenen PKW im span. Straßenverkehr,
haben wir das Dokument mit Angabe von Modell, Typ und Kfz.-Nummer in deutsch verfasst.
(Wäre aber kein Problem, es auf gleichem Blatt nochmals in spanisch zum Ausdruck zu bringen.)

Mit gleichem Dokument, auf den Namen unseres spanischen Nachbars, fährt er den Wagen während unserer Abwesenheit, und ist jetzt über 10 Jahren damit nicht bemängelt worden.
Logo ist jedoch, dass ER als Spanier -bei der Führerscheinkontrolle jedoch seinen Gesundheitsnachweis belegen muss.

Wir sprechen hier von FAHRERLAUBNIS!!!

Welche Art von Kfz.-Versicherung Du abgeschlossen hast, ist mir nicht bekannt.
Erkundige Dich mal bei Deiner Versicherung, welche Art, welchen Typ Du gewählt hast und letztlich auch bezahlst.
Wer als Fahrer gemeldet ist, respektive wieviel Fahrer Du versicherungstechnisch überhaupt in Deinem Tarif melden kannst.
Bei Vollmachten für die "GESAMTE, LIEBE VERWANDT- UND BEKANNTSCHAFT" wäre ich da sehr, sehr vorsichtig!

In diesem Sinne glaube ich, dass es auch bei Dir zu "einer runden Sache" wird und wünsche Dir VIEL ERFOLG.-


Freundlicher Gruß aus Torrevieja . . . .

Der Spanier
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Re: "Certificado de no residencia" (Formulario EX 15)

Beitrag von ckue »

Hallo zusammen,

da ich keinen ganz aktuellen Post zum Thema gefunden habe, will ich meine Frage einmal einstellen:

Wir sind Eigentümer einer Immobilien Moraira, aber (leider noch) keine Residenten.
Da uns das mit den Mietwagen aber langsam zu teuer wird, möchten wir ein eigenes Auto in Spanien am Flughafen "deponieren".
Wir wollen aber nicht alle zwei Jahre nach D fahren,um den TÜV zu machen.

Können wir als Nicht-Residenten überhaupt ein Auto in Spanien zulassen?
Gibt es jemanden, der einem bei den Behördengängen hier unterstützt?
(Autohändler / macht das die Gestoria?)

Vielen Dank für eure Unterstützung.
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Re: "Certificado de no residencia" (Formulario EX 15)

Beitrag von Kipperlenny »

Auto zulassen ist kein Problem ohne Residencia, Hauptsache Ihr habt ne gültige NIE und Meldebescheinigung vom Padron (wird extra fürs Trafico ausgestellt).

Gibt Gestorias die einem helfen, kostet aber ganz gut Geld.
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Atze
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Re: "Certificado de no residencia" (Formulario EX 15)

Beitrag von Atze »

Kipperlenny hat geschrieben:Auto zulassen ist kein Problem ohne Residencia, Hauptsache Ihr habt ne gültige NIE und Meldebescheinigung vom Padron (wird extra fürs Trafico ausgestellt).

Gibt Gestorias die einem helfen, kostet aber ganz gut Geld.
Das ist dann auch einer der wenigen Fälle, bei denen das NIE-Formular nicht älter als drei Monate sein darf.
(Neuerdings steht ja dieser Hinweis auf die drei Monate jedenfalls bei uns hier nicht mehr drauf).

Das "Certificado de no residencia" um beim Thema zu bleiben) ist aber weiterhin "tot".
LG Atze
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