Versteh ich nicht ganz: Mit welchen Folgen? Und was war früher?Atze hat geschrieben: - Autofahrer, die innerhalb von Jagdrevieren (in Spanien gibt es 25.000) in einen Wildunfall mit jagdbaren
Wild verwickelt sind, gelten künftig von vorneherein als schuldig. Der Autofahrer wird lediglich dann
nicht für den Unfall verantwortlich gemacht, wenn das Geschehen nachweislich auf eine jagdliche
Aktivität zum gleichen Zeitpunkt zurückzuführen ist.
In D gilt Wild als herrenlos. (Das heißt aber nicht, dass es nach einem Unfall mitgenommen werden darf). D.h. man man braucht keinen "Schadenersatz" an wen auch immer zu zahlen, trägt dafür aber selbst den Unfallschaden, den aber die Teilkasko nach Bestätigung durch Polizei oder Jagdpächter ausgleicht.
Bei "jagdlichen Aktivitäten" (Drückjagd) müssen in D Schilder aufgestellt werden. Wer dann trotzdem zu schnell fährt, hat selbst "schuld".[/quote]
Doc, überleg mal wie sich die seguros auf Grund dieser Neuregelung "abputzen" können, da die Nachweispflicht, dass gerade eine Jagd stattgefunden hat, beim Autofahrer bleibt....im Klartext: die Kaskoversicherungen werden bei Wilschäden kaum mehr in ihren Topf greifen müssen