Roller zu Verkaufen

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Fussel
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Roller zu Verkaufen

Beitrag von Fussel »

Hallo zusammen,

Roller zu Verkaufen, Piaggio Hexagon 125 mit Deutschen Papieren, leider ist der TÜV im August 2017 Abgelaufen. Ich denke, dass es nur von fort teil ist diese Maschine wieder nach Deutschland mitzunehmen und dort über den TÜV zu bringen, weil hier in Spanien machen die das glaube ich nicht …(Aber genau ist mir das nicht bekannt)

Der Roller ist fahrbereit, nur für Selbstabholen …

200,00 Euro VB
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Stehe gerne für weitere fragen zu Verfügung :-D
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Grund: Foto eingefügt.
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Spanier
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Re: Roller zu Verkaufen

Beitrag von Spanier »

Hallo Fussel,

der Motorroller kann in Spanien mit gleichem Prozedere wie ein PKW angemeldet werden.
Bestimmt fällt auch die Zahlung der "Einfuhrsteuer" an. Den Betrag kannst du bei den Leuten in Erfahrung bringen,
die Ihren Dienst der Kfz.-Anmeldungen und-Umschreibungen anbieten.
Auch einige Gestoria´s bieten diese Tätigkeiten an.

Für einen deutschen Käufer an für sich recht einfach, sollte es sich um einen spanischen Käufer handeln,
der wird die Um-/Anmeldung wohl selbst vornehmen.

Ich hoffe, dir weitergeholfen zu haben?

Beste Grüße aus Torrevieja . . .

Spanier
Miesepeter
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Re: Roller zu Verkaufen

Beitrag von Miesepeter »

Einfuhrsteuer? Das war einmal. Zur Zulassung des Fz. in Spanien bedarf es lediglich eines "COC" vom Hersteller, eines Eigentumsnachweises (Rechnung, Kaufvertrag o.ä.) und der Abmeldung. Die "Gestorias" sollten nicht mehr als 50,- plus der Auslagen (ca. 250,-) verlangen. Ggf. sage ich Dir gerne, wie Du es selbst ohne Stress durchziehen kannst.
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highgate
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Re: Roller zu Verkaufen

Beitrag von highgate »

Miesepeter hat geschrieben: Do 1. Feb 2018, 12:37 Einfuhrsteuer? Das war einmal.
Und warum habe ich dann April 2016 für meine, aus D mitgebrachte, KTM eine Einfuhrsteuer von 733,47 € bezahlen müssen ??!!
Liebe Grüße, Hans-Jürgen

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vitalista
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Re: Roller zu Verkaufen

Beitrag von vitalista »

Miesepeter hat geschrieben: Do 1. Feb 2018, 12:37 Einfuhrsteuer? Das war einmal. Zur Zulassung des Fz. in Spanien bedarf es lediglich eines "COC" vom Hersteller, eines Eigentumsnachweises (Rechnung, Kaufvertrag o.ä.) und der Abmeldung. Die "Gestorias" sollten nicht mehr als 50,- plus der Auslagen (ca. 250,-) verlangen. Ggf. sage ich Dir gerne, wie Du es selbst ohne Stress durchziehen kannst.

Das wundert mich jetzt auch. Betrifft das nur Roller oder auch Autos?
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Re: Roller zu Verkaufen

Beitrag von hu-ba »

Hallo Miesepeter,

vielleicht benötige ich noch deine Hilfe oder Tipps.
Meine Kfz-Haftplichtversicherung in DE hat mir gekündigt. Mein KFZ unterliegt nicht dem deutschen Zulassungsverfahren....
Das Teil fährt und steht ja auch voraussichtlich nur noch in ES. Ich selbst bin ja überwieged in DE - das bedeutet ich könnte mit einer entsprechend passenden Äußerung die Kündigung abwenden.

Mir ist eine Zulassung in ES auch lieber. Dann kann die Fahrtüchtigkeit vom ITV dokumentiert werden.
So falle ich auch nicht so auf und werde wegen der deutschen Schilder ständig angequatscht.

Meine Frage: Das Teil hat eine COC. Ich habe jedoch eine andere Bereifung, für die der deutsche TüV ein Gutachten gemacht hat.
In den Zulassungspapieren steht noch nichts von meinen montierten Reifen.
Kann man mit dem ITV vorher sprechen und die vorhandenen Unterlagen senden, oder muß man erst hingehen und ich laufe Gefahr, ohne ITV wieder weggeschickt zu werden. Sind die kooperativ oder eher bürokratisch?

Je nach dem, was mich erwartet, ziehe ich neue Originalreifen drauf.....


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Grüße

Hubert
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Re: Roller zu Verkaufen

Beitrag von Miesepeter »

Nochmal: Eine Einfuhrsteuer als solche gibt es nicht. Es entstehen Kosten/Abgaben bei diversen Behörden, techn. Überwachung (ITV) und der Gemeinde. Ich habe selbst mehrere Neufahrzeuge in D (ca. je 8.000,- billiger als in E) gekauft und dann hier in E zugelassen.
Wenn z.B. das COC fehlt, kann es 700,- und auch wesentlich mehr kosten, aber nie als "Einfuhrsteuer".
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Re: Roller zu Verkaufen

Beitrag von Fussel »

Miesepeter hat geschrieben: Do 1. Feb 2018, 12:37 Einfuhrsteuer? Das war einmal. Zur Zulassung des Fz. in Spanien bedarf es lediglich eines "COC" vom Hersteller, eines Eigentumsnachweises (Rechnung, Kaufvertrag o.ä.) und der Abmeldung. Die "Gestorias" sollten nicht mehr als 50,- plus der Auslagen (ca. 250,-) verlangen. Ggf. sage ich Dir gerne, wie Du es selbst ohne Stress durchziehen kannst.

Hallo Miesepeter,

warum ich geschrieben habe das es zum Vorteil wäre die Maschine mit nach Deutschland zu nehmen und dort wieder anzumelden.
Hier in Spanien haben wir das Problem , das sie nicht über den TÜV (wir wollten sie Ummelden) geht, weil die Besagte COC Bescheinigung für diese Maschine nur für Deutschland gültig ist. Das heißt für dieses Baujahr 1993 hatte der Roller nicht die EU Bescheinigung. (So habe ich es verstanden).
Da mein Mann sehr an der Maschine hängt und einiges rein gesteckt hat, haben wir natürlich diese COC Bescheinigung bei dem Hersteller beantragt.
Nun warten wir schon 7 Monate vergeblich auf den COC Nachweis vom Hersteller Piaggio , deshalb habe ich angegeben das es wohl besser wäre diese Maschine mit nach Deutschland zu nehmen, um sie dort ohne Probleme an melden zu können. :-D
.....................................................................................................................................................................
Fakt ist das mein Mann wieder Roller fahren möchte und somit in absehbarer zeit eine neue gekauft wird.



(Ps; die Maschine ist noch in Deutschland versichert)
Lg.Brigitte
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Re: Roller zu Verkaufen

Beitrag von Spanier »

BERICHTIGUNG

Ich berichtige hiermit mein Wort "Einfuhrsteuer" beim meinem Beitrag, mit Kopie von Info aus Internet:

● Bezahlung der Anmeldesteuer auf eingeführte Fahrzeuge (Impuesto de Matriculación) beim Finanzamt "Hacienda" und der Kfz-Steuer (Impuesto Municipal) beim Rathaus. Die entsprechenden Anträge (Solicitud de Tráfico-Asunto Inspec. Técnica, Solicitud de Matriculación, Solicitud-Impuestos sobre vehiculos) sind bei Tráfico, bzw. den Finanzämtern erhältlich. Die Vorlage entsprechender Dokumente (Original Kraftfahrzeugbrief, Kaufvertrag, Rechnung, Personaldokumente, etc.) ergibt sich aus den jeweiligen Anträgen.

(Quelle: http://www.enterspain.com/?Leben-in-Spa ... FZ-Einfuhr)

Viel Erfolg bei der Umsetzung, respektive dem Verkauf des Motorrollers.

Beste Grüße . . .
Spanier
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Re: Roller zu Verkaufen

Beitrag von highgate »

Miesepeter hat geschrieben: Do 1. Feb 2018, 14:46 Ich habe selbst mehrere Neufahrzeuge in D (ca. je 8.000,- billiger als in E) gekauft und dann hier in E zugelassen.
Genau DAS ist der Punkt. Die Einfuhrsteuer richtet sich nach den Immissionswerten und dem Zeitwert. Für einen, zur gleichen Zeit eingeführten GLA wurde deshalb nichts fällig. Auf dem Dokument steht ganz klar : IMPORTE: 733,47 €.
Liebe Grüße, Hans-Jürgen

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