Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

ITV, Führerschein, Versicherungen, Strafe, Kennzeichen
Benutzeravatar
Fussel
activo
activo
Beiträge: 152
Registriert: Mi 1. Mai 2013, 07:21
Wohnort: Ciudad Quesada
Kontaktdaten:

Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von Fussel »

Hallo zusammen, :-D
ich bin seid 17 Jahren in Spanien und davon seid 2 Jahren resident, aber es gibt immer wieder etwas Neues was man nicht verstehen kann. :?
Ich besaß (für mich :-D )einen wunderschönen Motorroller 50ccm, auf besaß zurückzukommen, La Policia hat mir diesen Roller unter dem Popo abgenommen. :-([/img][/img]
Es geschah vor einer Woche, nichts Ahnend beim Kaffee trinken mit meinem Mann, gingen 2 Polizisten auf meinen Roller zu und begutachteten diesen, natürlich fragte ich ob alles in Ordnung sei. Dann ging das ganze Programm los, Papiere, Personalausweis und und und…
Alles klar, dann fragte er ständig nach einem Dokument, er bekam die Betriebsgenehmigung Versicherungsnachweis und Kaufvertrag.
Leider war ich auch etwas naiv, ich wusste es aber auch wirklich nicht. Dieser Roller gehörte mal einem Engländer und der gab den Roller zum Verkauf nach Benejofar. Meine Freundin hat diesen 2010 im Geschäft gekauft und bekam diese Papiere die ich schon oben beschrieben habe ausgehändigt.
Dann hat sie den Roller in Deutschland ihrem Bruder vermacht, und der meldete die Versicherung an. Bis zu dem Tage an dem meine Freundin mir diesen Roller als Abschiedsgeschenk gemacht hat, ist sie ohne Probleme in Spanien damit gefahren.

(Also hat der Roller für mich alleine schon einen Symbolischen wert.)

OK, ich habe mit der Versicherung genau das gleiche gemacht und auf meinen Schwager angemeldet. Im Glauben es hat alles seine Richtigkeit wurde ich bis zu heutigen Tage eines besseren belehrt. Seit 4 Jahren ist das nicht mehr erlaubt mit einem Deutschen Kennzeichen hier in Spanien zu fahren, es wird nicht akzeptiert.
Alles gut, ich bekam 250 Euro Geldstrafe und der Roller wurde mit dem Abschleppdienst abgeholt.
Nun sagte man mir, wenn ich die Strafe gezahlt habe, könnte ich den Roller abholen lassen (ich darf ihn nicht fahren, bis er umgemeldet ist) soweit alles gut.
2 Tage später mit der bezahlten Rechnung und in Begleitung eines Abogado zur Polizei, in der Freude das ich meinen Roller wieder abholen kann. Wieder alles vorgelegt was ich an Papieren herhalten habe inkl. Kaufverträge, aber die wollen eine Zulassung von meiner Freundin haben.
Meine Freundin die nicht mehr in Spanien Lebt, hat mir nochmals versichert nichts anderes bekommen zu haben, (leider hat dieses Geschäft wo sie den Roller gekauft hat GESCHOSSEN und ist nicht mehr.).
Mein Abogado erklärte die Sachlage und sagte auch das ich den Roller auf mich anmelden werde mit allem drum und dran, dazu brauchten wir aber den Roller. Werkstatt-TÜV dann nach Alicante Straßenverkehrsamt und Versicherung.
ABER NEIN, da der Fehler scheinbar schon bei meiner Freundin aufgetreten ist, will die Polizei von ihr die Zulassung haben, obwohl man öfters als einmal betonte, das sie nichts anderes beim kauf der Maschine als die Betriebserlaubnis und Kaufvertrag des Erstbesitzers bekommen habe.
(Man kann sich das doch nicht aus den Rippen schneiden).
Dann wollte der Polizist nach dem gestrigen Gespräch und Sachlage sich noch mal mit einem Kollegen unterhalten und wir sollten am Abend noch mal wieder kommen.
Ich bin schon nicht mehr mitgefahren, weil mich das so fertig macht.
Nach dem ersehnten Anruf meines Abogados, habe ich nichts mehr verstanden . Sie geben den Roller nicht raus, bis sie von meiner Freundin die Zulassung erhalten haben (ich glaube wir haben gegen die Wand gesprochen), wenn das nicht erfolgt würde der Roller versteigert.
Ach, wenn er versteigert wird , dann hat er auch eine Zulassung ! ich verstehe den Sch…. nicht, ich möchte den Roller zulassen, aber man lässt mich nicht …
Laut spanischen Kaufvertrag bin ich die Eigentümerin der Maschine, aber scheinbar nicht…
Ich möchte nichts in den Raum stellen, aber manch einer hat wohl Spaß an so einer kleinen Maschine, billiger wie bei einer Versteigerung kommt man nicht mehr dran.
Da die Maschine wirklich eine freundschaftliche Bedeutung für mich hat, will sich mein Avocado heute nochmal für mich einsetzen und an eine höherer Stelle gehen, aber ich habe die Hoffnung schon verloren und werde das Verhalten der Polizei nicht verstehen können.
Ich meine ich verstehe schon das Sie ihre Pflicht tun, aber wie unterschiedlich die Anforderungen sind. Bei der Zahlung der Geldstrafe bekäme ich die Maschine wieder, und der Andere sagt das gegen teil …(dann hätte ich mir auch die 250,00 Euro sparen können)

Komischerweise ist mir bei meinem Nachbarn auch etwas Merkwürdiges aufgefallen,
der mir seine Maschine 125 ccm verkaufen würde. Da ich ja schon gebrandmarkt bin, habe ich mir seine Papiere angeschaut, weil die Maschine ist in Spanien gemeldet und zugelassen.
Seine Papiere sowie Zulassung sind in Kopien, und das Original sollte in Alicante liegen und das schon seit 2 Jahren ! Beim näheren sehen auf die Kopie der Zulassung, steht als Ersthalter nun ein Engländer drin, aber nicht der jetzige. Ich sprach ihn darauf an:
Mein Nachbar hat die Maschine bei einem Händler in Benidorm gekauft, worauf er zuerst einmal eine Kopie der Zulassung bekam (wegen der Versicherung) und der Händler wollte dies an das Straßenverkehrsamt in Alicante weiter geben und auf den neuen Halten ummelden.
Nun erfahre ich das mein Nachbar bis zum heutige tage auch nichts unternommen hat, weil er auf Antwort gewartet habe. Die Maschine steht nun seid 1 Jahr in der Garage und wird nicht mehr gefahren. Auf Grund meines Interessierens hat er jemanden beauftragt beim Straßenverkehrsamt nachzufragen, ob er überhaupt angemeldet wurde von dem besagten Verkäufer.
(das Geschäft gibt es übrigens auch nicht mehr).
Ich glaube das ich da auch die Finger von lasse, weil ich genau das gerade mit meiner Maschine durch mache.
Bitte nicht mit Antworten,
das muss man doch wissen !
wie naiv muss man sein !.

Ich weiß das auch ich nicht ganz unschuldig an meiner Situation bin, hätte ich den Roller gleich hier in Spanien auf mich umgemeldet, und nicht um kosten zu sparen in Deutschland versichert lassen, wäre mir gleich das mit der Zulassung aufgefallen.
Aber nun ist das Kind scheinbar in den Brunnen gefallen (obwohl ich das Verhalten und die widersprüchlichen Aussagen oder Ansagen der Polizei nicht verstehen kann.)
Ich hätte meine Maschine so gerne zurück gehabt :-(

Zitat der Geschichte:
Motorroller nicht mit Deutschen Kennzeichen /Versicherungsschutz fahren , das ist Spanien nicht mehr erlaubt ,und kann von 250,- Euro bis 500,- Euro Geldstrafe kosten.
Liebe Grüße an alle und einen schönen Tag.

Leider kann ich kein Bild hier einsetzen,vielleicht könnte man mich dann besser verstehen :smile: :smile:
Benutzeravatar
Fussel
activo
activo
Beiträge: 152
Registriert: Mi 1. Mai 2013, 07:21
Wohnort: Ciudad Quesada
Kontaktdaten:

Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von Fussel »

Ich habe es doch geschafft ein Bild einzusetzen :-D


[img]
K800_BR.JPG
[/img]
Benutzeravatar
Kipperlenny
especialista
especialista
Beiträge: 1666
Registriert: Sa 27. Feb 2016, 00:07
Wohnort: Los Nietos (Cartagena)
Kontaktdaten:

Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von Kipperlenny »

wenn das nicht erfolgt würde der Roller versteigert.
Ach, wenn er versteigert wird , dann hat er auch eine Zulassung ! ich verstehe den Sch…. nicht, ich möchte den Roller zulassen, aber man lässt mich nicht …
Geh doch einfach zu der Versteigerung und kauf ihn selbst - dann hast die Papiere und gut ist - wird nicht so teuer werden.
Miesepeter
especialista
especialista
Beiträge: 4114
Registriert: Mi 8. Jun 2016, 10:45
Wohnort: S.O.-Spanien

Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von Miesepeter »

Was sagt denn der Anwalt zu alledem? Wegen der "Strafe": Hast Du eine·"Denuncia" oder eine "Resolución"? Welche Gesetze oder Verordnungen sind übertreten worden bzw. wie lautet der Tatbestand? Du hast 20 Tage für eine schriftliche Gegedarstellung (escrito de alegaciones). Zeit. Dann kannst Du erstmal warten, bis Dir die Entscheidung (Resolución) zugestellt wird. Gegen diese kann man dann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt Eonspruch (recurso de reposición) erheben. Wird diesem nicht stattgegeben, bleiben immer noch die ordentlichen Gerichte.
Um den Roller zurückzubekommen benötigst Du einen Eigentumsnachweis auf Deinen Namen (Rechnung und/oder Zulassung). Ist nichts von beiden vorhanden hast Du einfach Pech gehabt. Ein Anwalt kann da auch nichts machen.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
Vorsicht bei Wünschen, sie können erfüllt werden - eigene Erfahrung
Detlev
seguidor
seguidor
Beiträge: 95
Registriert: Mo 13. Mär 2017, 10:03
Wohnort: Platamonas/GR, Essen/D

Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von Detlev »

@Fussel,

ich wuerde auch sagen, geh zur Versteigerung und hol Dir das gute Stueck zurueck.

Etwas anderes:
Du sagst, dass man mit nem deutschen Kennzeichen nicht in Spanien fahren darf. Ich nehme an, Du beziehst das auf Residenten.

Soviel ich weiss, kann man sich aber bis zu 6 Monate mit nem deutschen Kennzeichen in Europa aufhalten, egal wo der Wohnort ist.

Hier in Griechenland hab ich unseren Beetle mit nem deutschen Kennzeichen schon seit fast drei Jahren und eigentlich muesste ich den schon auf Griechenland umgeschrieben haben. Aber 1. interessiert das hier keinen und 2. kann man eh nicht nachpruefen, ob ich nicht alle sechs Monate mal kurz in Mazedonien oder sonstwo die Grenze ueberquert habe um anschliessend nach GR zurueck zu kehren.

Detlev
Benutzeravatar
Atze
especialista
especialista
Beiträge: 3995
Registriert: Sa 18. Mai 2013, 17:31
Wohnort: Berlin-Brandenburg - Torrevieja

Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von Atze »

Ich hab auch nicht alles verstanden, nur soviel:
Du bist Residentin in Spanien und nutzt ein in D zugelassenes (versichertes) Fahrzeug.
Genau das geht nicht! Und nicht nur seit vier Jahren, sondern schon immer. So darf z.B. ein in E gemeldeten deutscher Freund nicht mein in D gemeldetes Auto fahren.
Und wir dürfen nicht so einfach mit unserem hier in Spanien gemeldeten Auto in D rumfahren.

Wir tragen uns aber mit dem Gedanken ein kleines Quad mit Mopedkennzeichen von D nach E mitzunehmen. Es muss ja nicht zum TÜV. Nur eines ist zu beachten: Es dürfen nur unsere nichtspanischen Freunde mit fahren und auch keine Residenten.

Und theoretisch auch nur eine begrenzte Zeit. Doch als "Nachweis", dass man zwischendurch mal immer in D war :d reichen vielleicht Benzinquittungen?

Nach Fussels Schreiben sind aber wohl noch einige andere Sachen unklar, was die Anmeldung hier betrifft.
Und da habe ich keine Ahnung.
Zuletzt geändert von Atze am Do 22. Jun 2017, 14:11, insgesamt 1-mal geändert.
LG Atze
sol
especialista
especialista
Beiträge: 9432
Registriert: Mo 20. Feb 2012, 08:25

Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von sol »

Atze hat geschrieben: Und wir dürfen nicht so einfach mit unserem hier in Spanien gemeldeten Auto in D rumfahren
da haben wir ja 2002 dagegen verstoßen--waren 3 x in D. mit span. Kennzeichen unterwegs
nur in Rostock für 10 mi. ein Polizeiwagen hinter uns her---ansonsten ./.

aber noch dazu- das ganze nennt sich nun : E U---- :((
Gruss Wolfgang
Benutzeravatar
Atze
especialista
especialista
Beiträge: 3995
Registriert: Sa 18. Mai 2013, 17:31
Wohnort: Berlin-Brandenburg - Torrevieja

Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von Atze »

sol hat geschrieben: aber noch dazu- das ganze nennt sich nun : Steuerhinterziehung !!!!
Weil: Mit den mickrigen Peseten, die man in Spanien zahlt, kann man nicht die Schäden, die deine Klapperkiste auf Teutschen Straßen verursacht, reparieren.

Es gibt einige Länder, die ihre KFZ-Steuer gegenseitig anerkennen, F und D z.B.
LG Atze
sol
especialista
especialista
Beiträge: 9432
Registriert: Mo 20. Feb 2012, 08:25

Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von sol »

Atze hat geschrieben:
sol hat geschrieben: aber noch dazu- das ganze nennt sich nun : Steuerhinterziehung !!!!
WO steht das hier von mir----- mit der Steuerhinteriehung
Gruss Wolfgang
Benutzeravatar
Atze
especialista
especialista
Beiträge: 3995
Registriert: Sa 18. Mai 2013, 17:31
Wohnort: Berlin-Brandenburg - Torrevieja

Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von Atze »

Und da fällt mir eine Jugendsünde ein:
Als ich 16 war ersteigerte meine Mutter für 50,-- DM bei der Polizei ein kleines Moped (Mars Monza). Dabei war nur eine Quittung mit Beschreibung, aber keine Zulassung z.B. ob für zwei Personen, welches zulässiges Gesamtgewicht, welche Reifengrößen, Höchstgeschwindigkeit (die war übrigens über 50, dafür hatte ich gesorgt) usw.
Blauäugig bestellte ich ein Versicherungskennzeichen und gurkte mit dem Teil gut zwei Jahre durch die Gegend, z.T. mit Sozius (a).
Als wir eines nachts vom Kino heimfuhren, hielt uns eine Zivilstreife an und forderte die Papiere. An denen wollten die sehen, ob für zwei Personen zugelassen. Ich versprach, die Zulassung bei nächster Gelegenheit nachzureichen, - hatte ich natürlich nicht.
Ich hätte den Hersteller anschreiben müssen (den es nicht mehr gab) oder was anderes Kompliziertes beim TÜV veranstalten müssen.

So habe ich das Teil einfach verschrottet
Zuletzt geändert von Atze am Do 22. Jun 2017, 15:01, insgesamt 1-mal geändert.
LG Atze
Antworten

Zurück zu „Formalitäten“