Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.
- Soledad
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.
Okay, wieder was gelernt
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- nurgis
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.
Warum soll ich aber in Deutschland für ein Fahrzeug, das ich gewöhnlich nur in Spanien mit spanischer Nr. Steuern bezahlen, wenn das Fahrzeug dort nur eine begrente Zeit fährt ? Gibt es da nicht auch die 180 Tage Regelung ?
Ich weiß es von einem Freund, der monatsweise hier oder in Nürnberg war. Kein Resident, spanisches Kennzeichen. Es ging jahrelang problemlos, nur nach dem er einen Unfall hatte und das Fahrzeug lange Zeit in D. war bekam er die Order das Fahrzeug umzumelden. Ohne Strafe. Auch war die Ummeldung ein Klax, unter 50,-€.
Für meine Fahrzeuge aus D. habe ich hier tausende für die Ummeldung bezahlt mit teilweise verrückten Methoden. Beispiel : mit meiner Ente mußte ich nach Alcoy zum ITV. Dort wurde sie vermessen mit Maßband , der Radstand, Abstand der Stoßstange, Gesamtlänge und einiges mehr,als wäre es ein Prototyp.
Zusatzkatzenaugen (in D. erlaubt da Prüfsiegel) mußten entfernt werden und nach dem das alles o.k. war, machte er den Motorraum auf wegen der Fahrgestellnr.Diese war verölt(altes Auto), sein Kommentar fahren sie in eine Werkstatt, das sie freigelegt wird. Ich nahm ihn sein "Rubbelwerkzeug" ab und lieferte ihm die Nr. Alles ein Hohn.
Allein der Preis für die Ummeldung eines Namens. Versicherungen sind nicht besser. Rückerstattung nach Abmeldung gibt es nicht, Steuer genauso.
Ich weiß es von einem Freund, der monatsweise hier oder in Nürnberg war. Kein Resident, spanisches Kennzeichen. Es ging jahrelang problemlos, nur nach dem er einen Unfall hatte und das Fahrzeug lange Zeit in D. war bekam er die Order das Fahrzeug umzumelden. Ohne Strafe. Auch war die Ummeldung ein Klax, unter 50,-€.
Für meine Fahrzeuge aus D. habe ich hier tausende für die Ummeldung bezahlt mit teilweise verrückten Methoden. Beispiel : mit meiner Ente mußte ich nach Alcoy zum ITV. Dort wurde sie vermessen mit Maßband , der Radstand, Abstand der Stoßstange, Gesamtlänge und einiges mehr,als wäre es ein Prototyp.
Zusatzkatzenaugen (in D. erlaubt da Prüfsiegel) mußten entfernt werden und nach dem das alles o.k. war, machte er den Motorraum auf wegen der Fahrgestellnr.Diese war verölt(altes Auto), sein Kommentar fahren sie in eine Werkstatt, das sie freigelegt wird. Ich nahm ihn sein "Rubbelwerkzeug" ab und lieferte ihm die Nr. Alles ein Hohn.
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- maxheadroom
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.
Hola todos,
ich habe nun den ganzen thread durchgelesen, wollte dies schon gleich am Anfang schreiben , aber es kam mir in der realen Welt ein wenig dazwischen, aber ich bin immer noch ganz begeistert davon das in den ganzen Steuerbehörden doch anscheinend jeder Kafka gelesen hat und nun versucht in irgendeiner Weise durch Taten ihm ein Denkmal zu setzen
Saludos
maxheadroom
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Pan de ayer, carne de hoy y vino de antaño, salud para todo ano
Soy optimista, incluso mi tipo de sangre es positiva.
La buena vida es cara. Hay otra más barata - pero esa no es vida.
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- Atze
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.
Räusper,nurgis hat geschrieben:Warum soll ich aber in Deutschland für ein Fahrzeug, das ich gewöhnlich nur in Spanien mit spanischer Nr. Steuern bezahlen, wenn das Fahrzeug dort nur eine begrente Zeit fährt ? Gibt es da nicht auch die 180 Tage Regelung ?
du fragst warum - also nach der Sinnhaftigkeit. Das ist generell bei Gesetzen, besonders Steuergesetzen nicht besonders zielführend.
Aber ich versuche es mal, es betrifft dich allerdings nicht, da du ja Residentin bist:
Generell muss für jedes KFZ, das in D bewegt wird und also die deutsche Luft verpestet und die deutschen Straßen ruiniert, Steuern gezahlt werden,auch für ausländische !
Für diese gibt es aber eine Steuerbefreiung, wenn der Fahrer im Ausland gemeldet ist, aber maximal für ein Jahr (in Spanien evtl nur max. 180 Tage).
Diese Befreiung gilt ausdrücklich nicht, wenn der Fahrer des ausländischen Fahrzeugs Inländer (vom Wohnort her) ist.
Die müssen vom ersten Tag in D an eine zusätzliche Steuer in D zahlen.
Da gibt es keine 180 Tage Regelung.
Der Sinn liegt evtl. darin, dass ein Inländer im Inland Steuern zahlen soll. - Und sich nicht für sein KFZ für bessere ausländische Bedingungen entscheidet.
Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass du als Residentin in Spanien kein in D zugelassenes KFZ fahren darfst, es sei denn du zahlst in E eine zusätzliche Steuer.
LG Atze
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.
Ja, da bin ich mir auch ziemlich sicher... das ist so (seit 2014). Residenten müssen ihren PKW in Spanien anmelden.Atze hat geschrieben:Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass du als Residentin in Spanien kein in D zugelassenes KFZ fahren darfst, es sei denn du zahlst in E eine zusätzliche Steuer.
Aber weshalb sollte das auch jemand tun, wenn er Resident ist, also in Spanien ganzjährig lebt und seinen Lebensmittelpunkt dort hat, ein in D zugelassenes Auto zu fahren!? Sinn macht das nicht... (kenne ich eigentlich nur von dt. Flüchtlingen in E )
Wobei sich vermutlich aus Deiner (sehr wahrscheinlich zutreffenden) Antwort, die Steuer betreffend, auch eine Antwort auf meine Frage ergibt:
Denn eine Steuer ist bei Mietwagen includiert und es ist ja vorgegeben, wo in Europa man das Auto fahren darf... also werden die Mietwagenfirmen das wohl dementsprechend geregelt haben.Soledad hat geschrieben:Allerdings scheint dies offenbar keine europäischen Mietwagenfirmen zu betreffen... weshalb nicht?
(Witzigerweise gibt es in Spanien Mietwagenfirmen, mit deren Mietwagen man Spanien nicht verlassen darf! In Deutschland kenne ich keine Mietwagenfirma, bei der man das Auto nicht mit nach E usw. nehmen darf).
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.
ob Fussel nun aus den ganzen Kommentaren mit Ihrem Anliegen weitergekommen ist ?
Gruss Wolfgang
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.
Wenn nicht mal der spanische Anwalt noch eine Lösung sieht, ist der Fall wohl aussichslos. Es sei den, der Anwalt taugt nichts. Aber noch ein Anwalt, da geht ja noch mehr Geld drauf. Schade. So kann es einem gehen mit der typisch deutschen Gewissenhaftigkeit. Wohlmöglich wären die Polizisten, wären sie nicht angesprochen worden, nach einer Weile einfach weitergeschlendert?
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.
Die Antwort findest du im Beitrag von nurgis, letze Absätze.Soledad hat geschrieben:...Aber weshalb sollte das auch jemand tun, wenn er Resident ist, also in Spanien ganzjährig lebt und seinen Lebensmittelpunkt dort hat, ein in D zugelassenes Auto zu fahren!? .....
- Atze
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.
Ich lasse mir mein Recht nicht nehmen, wenig hilfreiche Hinweise abzusondern und dummes Zeug zu quatschen!sol hat geschrieben:ob Fussel nun aus den ganzen Kommentaren mit Ihrem Anliegen weitergekommen ist ?
Aber traurig ist die Sache mit dem Roller schon. In der Sache weiß ich auch keinen Rat. Ich hatte ja seinerzeit schweren Herzens auf mein Moped verzichtet, weil es mir sogar bei einem deutschen Produkt zu mühsam war, Fahrzeugpapiere von einer nicht mehr existierenden Firma zu beschaffen.
Bei Fussel sind es halt zwei Dinge: Erstens: Man darf nicht ohne weiteres ein im Ausland zugelassenes und versteuertes Fahrzeug fahren.
Aber halt: Was wäre das in D? Ein Steuervergehen? Man muss doch in D für ein Moped oder Roller mit "kleinem" Versicherungskennzeichen gar keine Steuern bezahlen! Wieso also die Strafe?
Oder bekam sie die, weil sie ein Fahrzeug ohne Zulassung fuhr? Das würde mich doch sehr interessieren.
Zweitens: Es ist wohl in Spanien sehr aufwendig, für ein im Ausland erstmals zugelassenes Fahrzeug, für das die ursprüngliche Zulassung verloren ist, eine in E gültige Zulassung zu bekommen. Ich fürchte, sie muss das Teil abschreiben.
Warum mich das interessiert: Ich möchte als Nichtresident ein Moped oder Quad mit kleinem deutschen Versicherungskennzeichen in Spanien fahren und frage mich, ob ich da Schwierigkeiten bekommen könnte.
(Außer der bekannten Tatsache, dass das Teil in E nur max. 180 Tage am Stück betrieben werden darf)
LG Atze
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.
Ja, habe ich auch gedacht... wir haben Fussel's eigentliches Thema "totgequatscht"... aber so ist es nun mal in Foren Und ich würde sagen, in einer geselligen Runde im RL ebenso, dass man da vom Höckschen auf Stöckschen kommt, wenn Leute beieinander sitzen und quatschen... ist ja letztendlich ein Diskussionsforum und kein "Frage-Antwort-Forum", nech... und offenbar hatte niemand mehr hilfreichen Input zum eigentlichen Thema...sol hat geschrieben:ob Fussel nun aus den ganzen Kommentaren mit Ihrem Anliegen weitergekommen ist ?
Ich finde das wirklich ziemlich krass, dass man ihr den Roller wegnimmt und den verscherbeln will. Fussel hat zwar irgendwie gegen die Zulassungsmodalitäten verstoßen, aber sie hat Strafe gezahlt (und ist imho jetzt auch genug "gestraft"). Nach meinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden ist das ein Diebstahl, wenn ich die Situation richtig kapiert habe, denn das ist ja ihr Roller, den hat sie geschenkt bekommen und der gehört ihr. Ich hoffe sehr, sie bekommt ihn doch noch wieder! Ohne dass sie ihren eigenen Roller ggfs zurückkaufen muß bei einer Versteigerung...!
Okay, Du meinst, weil es teuer und kompliziert sein kann, sein "deutsches" Auto je nachdem, was es für eines ist, in Spanien zuzulassen?rainer hat geschrieben:Die Antwort findest du im Beitrag von nurgis, letze Absätze.Soledad hat geschrieben:...Aber weshalb sollte das auch jemand tun, wenn er Resident ist, also in Spanien ganzjährig lebt und seinen Lebensmittelpunkt dort hat, ein in D zugelassenes Auto zu fahren!? .....
Normalerweise ist das nicht so aufwändig und so teuer, wenn man alle Papiere beisammen hat, das Fahrzeug nicht so alt ist und man von einem gängigen PKW ausgeht (ohne Umbauten)...
Bei nurgis waren es ja besondere Autos, Oldtimer (hach, ne Ente *seufz* ich wollte immer schon mal ne Ente haben^^ sind aber heutzutage kaum noch erschwinglich, wenn man keine Einzelteile zum Selbstschrauben kauft...). Also, nurgis' Situation ist doch eher ne Ausnahmesituation...
Muß man wirklich jede "olle Karre" (ich meine nicht: Oldtimer ) importieren, wenn man ins Ausland zieht? Ich meine, ist ja nicht so, dass es in Spanien keine Autos gäbe...^^
Zuletzt geändert von Soledad am Fr 23. Jun 2017, 10:57, insgesamt 2-mal geändert.
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