Fallen bald die Roaming-Aufschläge?
- Oldfox
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Re: Fallen bald die Roaming-Aufschläge?
Hola Vitalista,
nein kein Internet, nur telefonieren. Für Internet habe ich rufan+spar, zusammen mit dem Festnetz.
Gruß
Oldfox
nein kein Internet, nur telefonieren. Für Internet habe ich rufan+spar, zusammen mit dem Festnetz.
Gruß
Oldfox
- Florecilla
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Re: Fallen bald die Roaming-Aufschläge?
Nö, ist ein reiner Handytarif.vitalista hat geschrieben:Florecilla hat geschrieben:3 GB Datenvolumen, liebe Vitalista.vitalista hat geschrieben:Interessant Florecilla und wieviel GB hat die Internet-Flat?
Habe mir das Angebot gerade angesehen und gleich noch eine Frage, muss ich für o2 eine Telekomleitung haben wie z.B. bei 1&1?
Bin nämlich bislang bei Netcologne.
@balins
Ein neues iPhone 6 war für eine Einmalzahlung von 49 Euro auch noch inklusive
Re: Fallen bald die Roaming-Aufschläge?
In zwei Wochen, am 15. Juni - rechtzeitig vor Beginn der Urlaubssaison - fallen endlich die Roamingaufschläge bei Telefonaten im EU-Ausland und in den Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen, dabei können auch gewisse Datenmengen, die im Tarif verankert sind, genutzt werden, allerdings gibt es einige Fallstricke, die beachtet werden müssen, mehr dazu hier:
https://www.tarife.at/ratgeber/roaming
https://www.tarife.at/ratgeber/roaming
- nurgis
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Re: Fallen bald die Roaming-Aufschläge?
Und hier wird dann wohl das Internet total zusammenbrechen, da es schon zu den Osterferien Schneckentempo erreichte.
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
- Akinom
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Re: Fallen bald die Roaming-Aufschläge?
In 2 Tagen ist es soweit
Geht das eigentlich dann automatisch oder muss man etwas umstellen oder anmelden
Weiß da jemand etwas?
Geht das eigentlich dann automatisch oder muss man etwas umstellen oder anmelden
Weiß da jemand etwas?
Re: Fallen bald die Roaming-Aufschläge?
Du musst nix tun, aber interessant ist die Frage der Datenmenge, die dir dann im Ausland zusteht, mein österreichischer Provider bietet denjenigen, die daheim z.B. 5 GB Daten mobil zur Verfügung haben, nur 2GB im Ausland an, das ist so mit den europäischen Telekomregulatoren ausgemacht.
Wichtig für Teilzeitresidenten ist noch, dass nach zwei Monaten angenommen wird, man hätte den Wohnsitz im Ausland, womit dann entsprechende Aufschläge zum Tragen kommen.....am besten ist es, jeweils für die individuellen Vertragsmodelle beim Provider Auskünfte vor der Abreise einholen.
Wichtig für Teilzeitresidenten ist noch, dass nach zwei Monaten angenommen wird, man hätte den Wohnsitz im Ausland, womit dann entsprechende Aufschläge zum Tragen kommen.....am besten ist es, jeweils für die individuellen Vertragsmodelle beim Provider Auskünfte vor der Abreise einholen.
Re: Fallen bald die Roaming-Aufschläge?
gerade gelesen :
Die EU-Regulierung gilt außerdem nicht auf Schiffen oder Flugzeugen, die die Gespräche und Daten via Satellit verschicken. (dpa)
Die EU-Regulierung gilt außerdem nicht auf Schiffen oder Flugzeugen, die die Gespräche und Daten via Satellit verschicken. (dpa)
Gruss Wolfgang
- Akinom
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Re: Fallen bald die Roaming-Aufschläge?
Dankeschön in dem von dir oben genannten Link steht das mit der Datenmenge auch, aber dass auf jeden 1 GB zur Verfügung steht. Also muss ich bei meinem Anbieter(in dem Fall Blau.de) nachfragen wie viel mir von meinen 3 GB im Ausland zur Verfügung steht.pichichi hat geschrieben:Du musst nix tun, aber interessant ist die Frage der Datenmenge, die dir dann im Ausland zusteht, mein österreichischer Provider bietet denjenigen, die daheim z.B. 5 GB Daten mobil zur Verfügung haben, nur 2GB im Ausland an, das ist so mit den europäischen Telekomregulatoren ausgemacht.
Wichtig für Teilzeitresidenten ist noch, dass nach zwei Monaten angenommen wird, man hätte den Wohnsitz im Ausland, womit dann entsprechende Aufschläge zum Tragen kommen.....am besten ist es, jeweils für die individuellen Vertragsmodelle beim Provider Auskünfte vor der Abreise einholen.
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Re: Fallen bald die Roaming-Aufschläge?
Seit mehr als 2 Jahren habe ich die 1&1 All-Net-Flat Basic mit der Auslandsflat EU.
Flat-telefonieren und 3Gb Internet im Inland, Flat-telefonieren von EU nach Deutschland und innerhalb des Landes in dem ich mich aufhalte, dazu 1GB Internet im Land in dem ich mich gerade befinde.
Ich habe gestern von 1&1 mitgeteilt bekommen dass sich meine AGB ändert. Grund: die Vorteile der EU-Regelung. Ich bräuchte nichts zu tun, alles automatisch
Hab mal nachgelesen.
Neu ist:
15.2. Fair-Use-Policy für Roaming innerhalb der EU
Der Kunde kann im Rahmen des EU-Roaming-Tarifes seinen 1&1 Vertrag ab dem 15.06.2017 für vorübergehende Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein und Norwegen (EWR) aufschlagsfrei nutzen (EU-Roaming). Voraussetzung hierfür ist (a), dass der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist oder eine stabile Bindung an Deutschland besteht und (b) eine angemessene Nutzung vorliegt:
a) Zum Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland oder einer stabilen Bindungen an Deutschland kann 1&1 vom Kunden bei Vertragsabschluss die Vorlage eines aussagekräftigen Nachweises verlangen. Dieses kann die Kopie des Personalausweises, der Aufenthaltserlaubnis, der Steuerbescheinigung, eines Arbeitsvertrages, einer Studienbescheinigung einer deutschen Hochschule oder vergleichbarer Dokumente, die eine stabile Bindung nach Deutschland belegen, sein.
b) Eine angemessene Nutzung liegt dann vor, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 4 Monaten Sprachverbindungen, SMS sowie mobile Daten zu mehr als 50% in Deutschland genutzt werden oder bei einem Aufenthalt von mehr als 2 Monaten in Deutschland innerhalb eines Zeitraums von 4 Monaten. Bucht sich die SIM-Karte an einem Tag in das deutsche Mobilfunknetz ein, gilt dieser Tag nicht als Auslandstag.
1&1 kann Roamingaufschläge berechnen, wenn:
1. Der Nachweis einer stabilen Bindung oder des gewöhnlichen Aufenthaltes nicht erbracht wird. Dazu kann 1&1 auch während der Vertragslaufzeit und soweit sich Anzeichen für eine nicht angemessene Nutzung des EU-Roamings ohne Zusammenhang mit vorübergehenden Reisen ergeben (Missbrauchsverdacht), erneut die Vorlage von aussagekräftigen Nachweisen über den gewöhnlichen Aufenthalt in oder stabile Bindungen an Deutschland fordern. 1&1 beendet die Erhebung des Roamingaufschlages, sobald der Nachweis nach (a) erbracht wird.
2. Nachweise einer nicht angemessenen Nutzung nach (b) vorliegen. 1&1 wird den Kunden daraufhin mit einem Warnhinweis informieren. Soweit der Kunde sein Nutzungsverhalten im EU-Roaming innerhalb von 2 Wochen nach Empfang des Warnhinweises nicht auf eine angemessene Nutzung ändert, kann 1&1 Roamingaufschläge ab dem Zeitpunkt des Warnhinweises berechnen. Gegen eine angemessene Nutzung sprechen auch eine lange Inaktivität einer SIM-Karte in Verbindung mit einer hauptsächlichen Nutzung zum Roaming oder die aufeinanderfolgende Nutzung mehrerer 1&1 Verträge für EU-Roaming. 1&1 beendet die Erhebung des Roamingaufschlags, sobald das Nutzungsverhalten des Kunden eine angemessene Nutzung erkennen lässt. Zur Beurteilung der Einhaltung der angemessenen Nutzung bei Sprachverbindungen, SMS und mobilen Daten kann 1&1 den Aufenthaltsort sowie Telefonie- und Datennutzungsverhalten für mindestens 4 Monate speichern, verarbeiten und nutzen.
Die maximalen Roamingaufschläge betragen aktuell für abgehende Sprachverbindungen 0.038€ je Minute, für eingehende Sprachverbindungen 0.0128€ je Minute, für SMS 0.0119€ je SMS und für mobile Daten 0.0091€ je MB. Weitere Preisinformationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Tarifpreisliste.
Im Fall von Beschwerden kann sich der Kunde per E-Mail an support@1und1.de wenden.
Es kann also teuer werden, wenn man länger als 2 Monate hier in Spanien ist.
Bei meinem Gespräch zur Vertragsverlängerung ist mir versichert worden, dass eine solche Regelung ( z.B. der sogenannten angemessenen Nutzung) nicht besteht.
Falls bei Euch auch solch eine AGB-Änderung angekündigt wird könnt ihr Wiederspruch einlegen, dann bleibt die alte AGB gültig, zumindest bis zum Vertragsende.
LG,
Klaus
Flat-telefonieren und 3Gb Internet im Inland, Flat-telefonieren von EU nach Deutschland und innerhalb des Landes in dem ich mich aufhalte, dazu 1GB Internet im Land in dem ich mich gerade befinde.
Ich habe gestern von 1&1 mitgeteilt bekommen dass sich meine AGB ändert. Grund: die Vorteile der EU-Regelung. Ich bräuchte nichts zu tun, alles automatisch
Hab mal nachgelesen.
Neu ist:
15.2. Fair-Use-Policy für Roaming innerhalb der EU
Der Kunde kann im Rahmen des EU-Roaming-Tarifes seinen 1&1 Vertrag ab dem 15.06.2017 für vorübergehende Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein und Norwegen (EWR) aufschlagsfrei nutzen (EU-Roaming). Voraussetzung hierfür ist (a), dass der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist oder eine stabile Bindung an Deutschland besteht und (b) eine angemessene Nutzung vorliegt:
a) Zum Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland oder einer stabilen Bindungen an Deutschland kann 1&1 vom Kunden bei Vertragsabschluss die Vorlage eines aussagekräftigen Nachweises verlangen. Dieses kann die Kopie des Personalausweises, der Aufenthaltserlaubnis, der Steuerbescheinigung, eines Arbeitsvertrages, einer Studienbescheinigung einer deutschen Hochschule oder vergleichbarer Dokumente, die eine stabile Bindung nach Deutschland belegen, sein.
b) Eine angemessene Nutzung liegt dann vor, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 4 Monaten Sprachverbindungen, SMS sowie mobile Daten zu mehr als 50% in Deutschland genutzt werden oder bei einem Aufenthalt von mehr als 2 Monaten in Deutschland innerhalb eines Zeitraums von 4 Monaten. Bucht sich die SIM-Karte an einem Tag in das deutsche Mobilfunknetz ein, gilt dieser Tag nicht als Auslandstag.
1&1 kann Roamingaufschläge berechnen, wenn:
1. Der Nachweis einer stabilen Bindung oder des gewöhnlichen Aufenthaltes nicht erbracht wird. Dazu kann 1&1 auch während der Vertragslaufzeit und soweit sich Anzeichen für eine nicht angemessene Nutzung des EU-Roamings ohne Zusammenhang mit vorübergehenden Reisen ergeben (Missbrauchsverdacht), erneut die Vorlage von aussagekräftigen Nachweisen über den gewöhnlichen Aufenthalt in oder stabile Bindungen an Deutschland fordern. 1&1 beendet die Erhebung des Roamingaufschlages, sobald der Nachweis nach (a) erbracht wird.
2. Nachweise einer nicht angemessenen Nutzung nach (b) vorliegen. 1&1 wird den Kunden daraufhin mit einem Warnhinweis informieren. Soweit der Kunde sein Nutzungsverhalten im EU-Roaming innerhalb von 2 Wochen nach Empfang des Warnhinweises nicht auf eine angemessene Nutzung ändert, kann 1&1 Roamingaufschläge ab dem Zeitpunkt des Warnhinweises berechnen. Gegen eine angemessene Nutzung sprechen auch eine lange Inaktivität einer SIM-Karte in Verbindung mit einer hauptsächlichen Nutzung zum Roaming oder die aufeinanderfolgende Nutzung mehrerer 1&1 Verträge für EU-Roaming. 1&1 beendet die Erhebung des Roamingaufschlags, sobald das Nutzungsverhalten des Kunden eine angemessene Nutzung erkennen lässt. Zur Beurteilung der Einhaltung der angemessenen Nutzung bei Sprachverbindungen, SMS und mobilen Daten kann 1&1 den Aufenthaltsort sowie Telefonie- und Datennutzungsverhalten für mindestens 4 Monate speichern, verarbeiten und nutzen.
Die maximalen Roamingaufschläge betragen aktuell für abgehende Sprachverbindungen 0.038€ je Minute, für eingehende Sprachverbindungen 0.0128€ je Minute, für SMS 0.0119€ je SMS und für mobile Daten 0.0091€ je MB. Weitere Preisinformationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Tarifpreisliste.
Im Fall von Beschwerden kann sich der Kunde per E-Mail an support@1und1.de wenden.
Es kann also teuer werden, wenn man länger als 2 Monate hier in Spanien ist.
Bei meinem Gespräch zur Vertragsverlängerung ist mir versichert worden, dass eine solche Regelung ( z.B. der sogenannten angemessenen Nutzung) nicht besteht.
Falls bei Euch auch solch eine AGB-Änderung angekündigt wird könnt ihr Wiederspruch einlegen, dann bleibt die alte AGB gültig, zumindest bis zum Vertragsende.
LG,
Klaus
„Es nützt nichts nur ein guter Mensch zu sein, wenn man nichts tut“ Buddha
https://m.facebook.com/Art.Costa52
Re: Fallen bald die Roaming-Aufschläge?
Ich hab heute morgen im Morgenmagazin einen leider nur kurzen Bericht zum Thema 'roaming' gesehen.
Anscheinend entfallen roaming Kosten nur, wenn man mit einem 'deutschen handy' z.B. von Spanien aus nach Deutschland telefoniert aber nicht, wenn man in Spanien z.B. mit seinem spanischen Autovermieter telefoniert. Auch entfallen keine roaming Kosten bei der Nutzung von internet im Ausland.
Alles sehr verwirrend.
Detlev
Anscheinend entfallen roaming Kosten nur, wenn man mit einem 'deutschen handy' z.B. von Spanien aus nach Deutschland telefoniert aber nicht, wenn man in Spanien z.B. mit seinem spanischen Autovermieter telefoniert. Auch entfallen keine roaming Kosten bei der Nutzung von internet im Ausland.
Alles sehr verwirrend.
Detlev