Der steuerpflichtige Mieter

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Montemar
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Der steuerpflichtige Mieter

Beitrag von Montemar »

Vielleicht für den ein oder anderen interessant:
Wer in Spanien eine Wohnung kauft, muss Vermögensübertragungssteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales oder ITP) zahlen. Diese Steuer ist der deutschen Grunderwerbsteuer vergleichbar. Weitgehend unbekannt ist allerdings, dass in Spanien diese Steuer auch dann anfällt, wenn eine Wohnung nur angemietet wird.

Wer muss die Steuer abführen?
Steuerpflichtig ist der Mieter. Der Vermieter haftet für die Abführung subsidiär, sofern er sich beim Empfang der ersten Mietzahlung vom Mieter keine Bescheinigung zur Abführung der Steuer hat vorlegen lassen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass damit die Steuerlast auf den Vermieter verlagert wird. Steuerpflichtig bleibt stets der Mieter. Info hier:
„Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?" Ernst R. Hauschka
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Oliva B.
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Re: Der steuerpflichtige Mieter

Beitrag von Oliva B. »

Bei diesen Abgaben fragt man sich wirklich, wer sie sich aus dem Hirn gedrückt hat... :roll:

Es geht in dem Artikel um die ITP, das sind Impuestos de transmisiones patrimoniales, die NORMALERWEISE bei der Veräußerung einer Immobilie VON PRIVAT AN PRIVAT (Gebrauchtimmobilien) anfallen und vom Käufer bezahlt werden müssen. Die Höhe der ITP beträgt in der Comunidad Valenciana z. Zt. 8 Prozent, die Höhe ist in Spanien nicht einheitlich, sondern wird von den einzelnen autonomen Regionen festgelegt.

Anders sieht es aus, wenn die Immobilie vom Unternehmer gekauft wird, da fällt statt den ITP Umsatzsteuer, also I.V.A. an. Sie ist ab 2013 von 4 auf 10 Prozent gestiegen.

In dem verlinkten Artikel steht aber, Zitat:
  • "Weitgehend unbekannt ist allerdings, dass in Spanien diese Steuer auch dann anfällt, wenn eine Wohnung nur angemietet wird."
Die ITP ist also nicht nur beim Kauf, sondern auch bei der Anmietung einer Immobilie zu zahlen.

Das Immobilienportal "Idealista" fragt dazu in einem Artikel:
  • Warum wird diese Abgabe kaum bezahlt und warum wird sie nicht eingefordert?

    Ramón Falcón bestätigt diese Unkenntnis, die darauf zurückzuführen ist, dass "die Wohnungsmieten oftmals nicht angegeben werden" und auch dass "die autonomen Regionen selten diese Zahlungen kontrollieren, weil es nur wenig Geld ist und für sie nicht rentabel ist."

    Quelle
Wie gering diese Abgaben sind, kann man in dem von Montemar verlinkten Artikel nachlesen.
Beispiel:
Für eine Miete, die zwischen 480,82 und 961,62 Euro liegt, werden 3,37 Euro ITP fällig,
zwischen 961,63 und 1.923,24 Euro sind es 7,21 Euro.

Diese Abgaben werden über das Modelo 600 deklariert oder man kauft in einem Estanco (Tabak-und Briefmarkenladen) ein "papel timbrado" (Stempelpapier).

Ich frage mich nur, wenn kaum ein Mieter diese Abgaben zahlt und die autonome Region die Eintreibung wegen Geringfügigkeit nicht verfolgt, was soll das Ganze überhaupt? :-o

Und man stelle sich vor, da kommen Urlauber aus Deutschland, mieten sich für zwei, drei Wochen eine Ferienwohnung oder ein -haus und sollen (damit alles ganz legal ist) zusehen, wie sie diese Abgaben bezahlt bekommen? Müssen Urlauber demnächst nicht nur Spanisch für die Reise lernen, sondern auch, wie sie spanische Formulare ausfüllen müssen? :-(
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