Hunde, Schutz vor Einbrechern?

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Soledad
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Re: Hunde, Schutz vor Einbrechern?

Beitrag von Soledad »

Liebe Cozumel,

ich bin hier niemandes Freund, denn ich kenne hier niemanden. Ich bin ein Forianer in einem Themenforum und äußere mich (manchmal) zu Beiträgen. Weil ich hier niemanden persönlich kenne, bin ich niemandes Freund, aber habe auch gegen niemanden etwas, sondern beziehe mich rein auf Forenbeiträge! Ich habe absolut nix gegen den Atze und sonst niemanden (und wenn's einem wirklich mal mit jemandem zu arg wird, kann man ihn notfalls "bannen" B-) ist ja modern^^).

Deshalb noch mal: meine Argumente beziehen sich in keiner Weise auf Atze, sondern auf seinen Beitrag/seine Beiträge!

So, aber jetzt echt genug gesenft von mir.
Dios nunca te cerrarà una puerta, sin antes abrirte una ventana.
Un saludo, Soledad
rainer
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Re: Hunde, Schutz vor Einbrechern?

Beitrag von rainer »

Atze hat geschrieben:ach, lass mal.......
Recht hast du. ;-)
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Atze
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Re: Hunde, Schutz vor Einbrechern?

Beitrag von Atze »

Seufz...
Und ja: Etwas hartnäckig bin ich schon. Vor allem bin ich noch einmal den Faden durchgegangen, um den Kern unserer Meinungsverschiedenheit zu erfassen.
und da fand ich Folgendes:

Atze hat geschrieben:
Wenn du einen maskierten Mann an deiner Schmuckschatulle erwischst, darfst du ihn z.B. als Frau mit dem Nudelholz zu Boden schicken und musst nicht warten, dass er dich bemerkt und angreift. - Da du dann in einer ungünstigeren Verteidigungsposition bist. Obwohl ich persönlich dazu raten würde weg zu laufen, ist dies aber nicht notwendig, denn:"Recht muss dem Unrecht nicht weichen".


Soledad hat geschrieben:
Selbstverständlich darfst du nicht (egal ob Frau, Mann, Trans oder Marsmensch!) jemanden niederknüppeln, ohne vorab angegriffen worden zu sein!


Gehe ich recht in der Annahme, dass du meinst, das "Niederknüppeln, ohne vorab angegriffen zu sein" würde den von dir eingebrachten Terminus der verbotenen "Präventivnotwehr" erfüllen? Das würde mir einiges erklären.

Aber wisse: Im Sinne des Gesetzes bist du zu diesem Zeitpunkt schon angegriffen worden:
Schon durch das Eindringen ins Haus ist ein rechtswidriger Angriff auf dich gegenwärtig, der dich nach § 32 StGB Abs 2 zu Notwehr berechtigt:" Gegenwärtig ist ein Angriff, wenn dieser unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert."
Und der Angriff muss keinesfalls nur auf deine Person (körperliche Unversehrtheit) zielen. Genauso notwehrfähig sind auch andere Rechtsgüter wie Eigentum und Hausrecht.

Das heißt, dass du einen rechtswidrigen Eindringling sofort auch mit körperlichen Mitteln abwehren darfst, ohne selbst körperlich angegriffen worden zu sein.

In dem von mir angegebenen Beispiel ist es also von der Notwehr gedeckt, wenn du den Angreifer (und das ist er bereits schon seit dem Eindringen in deine Wohnung) zu Boden streckst. Du musst nicht darauf warten, dass er dich hinter der Zimmertür entdeckt und angreift.

Ich bitte herzlich, mir evtl. sachliche Fehler in meiner Argumentation aufzuzeigen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die entsprechenden Notwehrparagrafen in E ähnlich sind, beruhen sie doch ebenfalls auf dem Römischen Recht.
LG Atze
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nurgis
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Re: Hunde, Schutz vor Einbrechern?

Beitrag von nurgis »

Also muss ich den ersten Schlag auf den Kopf abwarten und darf dann erst zurückschlagen,( wenn ich`s noch kann ) ? :-? Super ! Das werde ich im Notfall bestimmt nicht praktisieren.
Das Gesetz kann nur ein total überzeugter Christ geschrieben haben. Den Spruch kennt ihr ja,dann reiche ihm...
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
sol
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Re: Hunde, Schutz vor Einbrechern?

Beitrag von sol »

irgendwas stimmt hier nicht im Fred

WO sind die HUNDE, die evtl. vor Einbrechern schützen
habe noch hie einen von diesem mit einem Nudelholz o.ä. gesehen
und die kennen m.M. nach auch die Paragrafen nicht---

der Hofhund von meinem Onkel war tagsüber an der Kette
nachts lief er lose rum nachdem das Hoftor geschlossen war
glaube kaum, dass da ein Einbrecher ungebissen davon kam
Gruss Wolfgang
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Atze
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Re: Hunde, Schutz vor Einbrechern?

Beitrag von Atze »

Kleiner Nachtrag, aktueller Fall:
Ein Mieter ging Geräuschen im Keller nach, überraschte dort einen Einbrecher und schlug diesen mit einem Faustschlag zu Boden, so dass der Einbrecher schwer verletzt wurde.
Natürlich wurde zunächst ein Verfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Aber das hat der Staatsanwalt jetzt eingestellt: Der Mieter handelte in Notwehr und auch verhältnismäßig (Da ja schon der Einbruch einen Angriff darstellte, auf den Notwehr zulässig war).

http://www.kreisblatt.de/lokales/main-t ... 76,1901083

Und zu Hunden:
Selbst große Hunde bieten nicht unbedingt Schutz vor Einbrechern. Wie soll man das auch ausprobieren, da man normalerweise ja versucht, den Hund zu sozialisieren, damit er eben keine Probleme macht?
Allerdings bieten Hunde imho schon einen gewissen Schutz vor Einbruchsversuchen, da sich das Risiko für einen Einbrecher, zur Unzeit gemeldet zu werden schlecht abschätzen lässt.
Und so sind selbst kleine Fußhupen besser als gar nichts (Jeder Hund ist besser als kein Hund :mrgreen: )

Profis unter den Einbrechern, die TROTZ des Hundes gezielt einbrechen, werden aber kaum abgehalten.
Ich denke aber, die sind in der Minderheit. Meist sind es doch kleine Ganoven, die keine Komplikationen wollen.
Der schlimme Fall mit Ayscha wird ja hoffentlich selten bleiben.
LG Atze
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Re: Hunde, Schutz vor Einbrechern?

Beitrag von Miesepeter »

Ich setze mehr auf harmlos aussehende bzw. verwirrende "Vorrichtungen", die einem Eindringling den Spass gründlich verderben und den "Rückzug" in ein Spiessrutenlaufen verwandeln, ein paar "Erinnerungsfotos" gibt es auch noch. Vorbild war der Film "Home alone" - wer hat die Einfälle des Pimpfs nicht bewundert und schadenfreudig über die "Opfer" gelacht!
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
Vorsicht bei Wünschen, sie können erfüllt werden - eigene Erfahrung
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Soledad
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Re: Hunde, Schutz vor Einbrechern?

Beitrag von Soledad »

Buenos! :-D
nurgis hat geschrieben:Also muss ich den ersten Schlag auf den Kopf abwarten und darf dann erst zurückschlagen,( wenn ich`s noch kann ) ? :-?
Nein, liebe Nurgis, natürlich mußt Du Dich nicht erst schlagen lassen! Du "darfst" Dich wehren, wenn Du Dich körperlich bedroht fühlst, sprich, wenn der Angreifer auf Dich zukommt und Dich angreift (oder wie in Atze's aktuellem Bsp. in der akuten Situation der Eindruck entsteht, er wolle Dich angreifen!)... wenn er Dir den Rücken zuwendet und Dich nicht bedroht, darfst Du ihm aber keins mit dem Schäufelchen überbraten^^

@Atze

Das ist ja witzig, dass Du gerade das Beispiel aus Hofheim rausgesucht hast! :lol: :lol: :lol: :lol:

Ich kenne nämlich das Opfer!!!!

Ich habe dort gewohnt (im Nachbardorf) und der Mann, der "Notwehr" begangen hat, ist der Bruder meiner Nachbarin an meinem letzten Wohnort in Deutschland! ;)

Echt witziger Zufall...

Das ist auch der Grund, weshalb ich jetzt doch noch mal meinen Senf dazugebe, weil ich die Situation kenne. Und weil sie GENAU DAS bekräftigt, was ich Dir die ganze Zeit versuche zu erklären. Du unterschlägst nämlich etwas SEHR WESENTLICHES, was die Notwehr begründet! (es steht auch in dem Artikel drin, aber das erwähnst Du leider nicht, so entsteht aufgrund Deiner Schilderung, wenn man die Situation nicht kennt und den Artikel auch nicht liest, der Eindruck, dass Deine krude These zur Notwehr stimmt!).

Noch mal zur Richtigstellung:

Die Situation damals war NICHT so, wie man erst mal glauben könnte, wenn man Deine Schilderung liest, dass der Mann in den Keller kam, einen Einbrecher auf frischer Tat ertappt, ihm eins auf die Brezel gegeben hat und wegen "Notwehr" nicht bestraft wurde!

Das hätte er nämlich eben nicht gedurft! Das wäre auch keine Notwehr gewesen. Und eigentlich ist das ja auch richtig so, denn es hätte ja z.B. auch ein neuer Nachbar sein können, der im Keller des Mehrfamilienhauses etwas verräumt oder so.

Tatsächlich war es so, dass der Bruder meiner vormaligen Nachbarin in den Keller des Hauses ging und dort unten ein Typ rummachte, den er nicht kannte. Er WUSSTE GAR NICHT, dass der Mann (Täter) dort unten was klauen wollte! Das ist ein größeres Haus, und man kann nicht unbedingt alle Leute kennen, die dort wohnen und die einen Keller haben.

Der hat dem deshalb eine runtergehauen, weil dieser Typ ziemlich durch den Wind war und auch aggro und ihm, während er gerade in den Keller ging (Treppe runter) auf der Treppe mit einem Messer/Schraubenzieher (im Artikel steht jetzt Schraubenzieher) entgegengestürmt kam und er Angst bekam und glaubte, das sei eine körperliche Attacke auf ihn !!!

Das ist die Wahrheit, und nicht wie es von Dir beschrieben wurde, dass er einen Einbrecher im Keller niedergestreckt hat und wegen "Notwehr" freigesprochen wurde! Das stimmt einfach nicht!

Der Bruder meiner Nachbarin sah sich schlicht einer Notwehr-Situation ausgesetzt, weil er sich angegriffen fühlte, frontal und mit einem Gegenstand, den der -vermeintliche- Angreifer in der Hand hatte. Deshalb hat er sich gewehrt und deshalb durfte er sich auch wehren...

Also, bitte immer schön bei der Wahrheit bleiben und nicht die Wahrheit nur aus Rechthaberei verdrehen!

Am Rande wird es auch in dem Artikel erwähnt!

Ich zitiere (und genau dies, und nichts anderes, rechtfertigte die Notwehr und den Freispruch):
Dass er recht heftig zugeschlagen hatte, sei wohl damit zu erklären, dass der Hofheimer Angst gehabt hatte, als er auf der Kellertreppe dem Einbrecher begegnete, der auch noch einen Schraubendreher in der Hand hatte.
Natürlich hätte der Bruder meiner Nachbarin nicht einfach irgend nem Typen, der da im Keller rumgewuselt hätte, ein paar reinhauen dürfen, nur weil der da unten rummacht, ohne dass er angegriffen wird (oder sich konkret angegriffen fühlt), wenn gar keine Notwehr-Situation vorgelegen hätte. Ist doch logisch... und darum gingen ja die Diskussionen auch noch, ob das jetzt wirklich Notwehr war (zum einen, denn anfangs war nicht mal das klar)... UND auch, wie die Verhältnismäßigkeit gegeben war

siehe:
Kontrovers war unter den Lesern und auch Juristen diskutiert worden, ob der Bewohner bei seinem Schlag, der so heftig war, dass er seine Hand leicht verletzt hatte, das Gebot der Verhältnismäßigkeit gewahrt hatte.

Ich hoffe, Du hast jetzt anhand Deines eigenen Besipiels, das Du mit dem Artikel eingebracht hast, etwas gelernt, lieber Atze, denn genau das erkläre ich hier ja seit xyz Beiträgen...
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Re: Hunde, Schutz vor Einbrechern?

Beitrag von Soledad »

Atze hat geschrieben:Selbst große Hunde bieten nicht unbedingt Schutz vor Einbrechern. Wie soll man das auch ausprobieren, da man normalerweise ja versucht, den Hund zu sozialisieren, damit er eben keine Probleme macht?
Allerdings bieten Hunde imho schon einen gewissen Schutz vor Einbruchsversuchen, da sich das Risiko für einen Einbrecher, zur Unzeit gemeldet zu werden schlecht abschätzen lässt.
Und so sind selbst kleine Fußhupen besser als gar nichts (Jeder Hund ist besser als kein Hund :mrgreen: )

Profis unter den Einbrechern, die TROTZ des Hundes gezielt einbrechen, werden aber kaum abgehalten.
Ich denke aber, die sind in der Minderheit. Meist sind es doch kleine Ganoven, die keine Komplikationen wollen.
Der schlimme Fall mit Ayscha wird ja hoffentlich selten bleiben.
Ja, da stimme ich Dir vollkommen zu, lieber Atze. Ich denke auch, dass grundsätzlich im "Zweifelsfall" ein kleiner alter zahnloser Chihuahua, der mächtig kläfft, wenn er ein ungewohntes Geräusch hört, immernoch besser ist als kein Hund! ;)

Mögliche potentielle Abschreckung durch die Gefahr, aufzufliegen bei der geplanten Tat vs. keinerlei Abschreckung. Gewinnt imho selbst der Kleinsthund...^^

Aber eben, wie Du auch schreibst, sicherlich wiederum nicht bei jedem Täter... ich denke wirklich, dass es, wie ich schon schrieb, immer auf den Täter und auch auf den Hund ankommt...

Ich habe ja zwei Hunde. Wenn der eine schläft, schläft er, da kann ne Bombe neben ihm hochgehen (sag' ich mal so flapsig). Mein zweiter Hund wiederum hört immer alles...! Selbst wenn er eigentlich schläft... (okay, möglicherweise nicht, wenn er so fest schläft, dass er träumt, das vermag ich nicht zu sagen). Aber sonst hört er irgendwie auch im Schlaf alles, und meldet "Seltsames" zuverlässig... super Wachhund! Meinem anderen Hund wäre es schlichtweg egal, wenn jemand Fremdes versucht, ins Haus zu kommen, denke ich... der würde sicherlich auch keinerlei Anstalten machen, es zu melden...

Ob ein Hund überhaupt als Wachhund taugt, ist eben die erste Frage... jeder Jeck ist anders, jeder Hund auch. Zweite Frage, reicht es auch, wenn der Hund "nur" meldet? (Oder) Soll er (auch) anschlagen? Letzteres beeindruckt unentschlossene potentielle Einbrecher vermutlich am meisten...

Und dann stellt sich eben die Frage, wie ist der Täter drauf? Will er nur unerkannt möglichst schnell sein Ding durchziehen oder hat er das Potential zum tätlichen Angriff, wenn ihm jemand in den Weg kommt? Oder ist sein Brutalitäts-Potential womöglich so groß, dass es ihm schlichtweg egal ist, ob Menschen (Opfer) und Hunde als Kollateralschaden in seinen Einbruch involviert werden...?

Ich denke, das alles kann man nicht vorhersagen... deshalb finde ich, bringst Du das zusammenfassend gut auf den Punkt.
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Josefine
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Re: Hunde, Schutz vor Einbrechern?

Beitrag von Josefine »

:-?

Ich möchte hier nur mal eine kleine Eingabe machen, obwohl ich keine Juristin bin (nur mal so nach meinem Verständnis, wie es bei mir ankommt). In dem Kreisblatt, welches @Atze als Link eingestellt hat, stand u.a.

"Drei Monate dauerte es, bis die Staatsanwaltschaft Frankfurt kürzlich entschieden hat: Das Verfahren wegen Körperverletzung wurde eingestellt, sagte die Sprecherin der Justizbehörde, Nadja Niesen. Die Richter hätten entschieden, dass der Bewohner aus Notwehr gehandelt habe. Kontrovers war unter den Lesern und auch Juristen diskutiert worden, ob der Bewohner bei seinem Schlag, der so heftig war, dass er seine Hand leicht verletzt hatte, das Gebot der Verhältnismäßigkeit gewahrt hatte".

Wie man lesen konnte haben die Richter entschieden, dass es Notwehr war. Kontrovers wurde der Sachverhalt auch von Juristen vorher diskutiert. Wenn man so einen Sachverhalt noch kontrovers unter Juristen diskutieren muss, dann ist es ja evtl. nicht eindeutig, wie man urteilen muss, also auch Auslegungssache. Folglich hätten also andere Richter es auch anders entscheiden können.

Es gibt ja auch ein deutsches Sprichwort das heißt: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“. :mrgreen:

Insofern könnte ja durchaus sein, dass es auch Richter gibt (bei Einbruchsfällen), die so entscheiden, wie Atze es in seinen vorherigen Postings beschrieben hat. ;-)
Gruß Josefine :)
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