Hunde, Schutz vor Einbrechern?

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leonielion
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Re: Hunde, Schutz vor Einbrechern?

Beitrag von leonielion »

Sunwind hat geschrieben:Nochmal Originalthema:

Ich denke das Hunde sicher einen gewissen Schutz vor Einbrechern bieten - schon alleine die Abschreckung.
Ob es sich allerdings dafür lohnt einen Hund zu halten kann ich mir persönlich aber nicht vorstellen.

Gruß
Bei mir trifft das sicherlich so nicht zu..ich hatte vor über 10 Jahren mal eine Doku über ungarische Kuvasz gesehen, seit dem bin ich fasziniert von diesen Hirtenhunden. Der Cane da Pastore Maremmano Abruzzese ist aber die noch liebere Rasse.
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Sunwind
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Re: Hunde, Schutz vor Einbrechern?

Beitrag von Sunwind »

Cozumel hat geschrieben:Guten Morgen an alle.

Sicher ist es schlau sich nach aussen hin bescheiden zu geben.

Wenn vor dem Haus 2 Mercedes oder andere Boliden stehen, weckt das natürlich in einem armen Land Begehrlichkeiten.

Vor Weihnachten hatte ich die Idee eine spezielle Lichtquelle aus der TV Werbung Laser zu kaufen und damit das Haus anzustrahlen. Aus den vorgenannten Gründen hab ich es dann gelassen.
Ja aber Hallo - wo leben wir denn ?
Wenn man schon nicht mehr seine Autos auf der Einfahrt parken darf - oder so ein schönes Laser Licht installieren darf.

Gruß
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Atze
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Re: Hunde, Schutz vor Einbrechern?

Beitrag von Atze »

Cozumel hat geschrieben:
Atze hat geschrieben: Na ja.... die üblichen Urban legends.
Zumindest in D ist da so: Wenn man dem Einbrecher (Räuber) nach dem Einbruch in den Rücken schießt, kommt das nicht so gut an.
Ansonsten habe ich noch keinen Fall in D erlebt, wo eine Selbstverteidigung bei Überfall / Einbruch nicht als Notwehr ausgelegt wurde.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in E anders ist.
Atze, das Gesetz sieht das anders.

Wann ist es Notwehr?
Nöö...
In dem von dir verlinkten ziemlich schlechten Artikel wird die Gesetzeslage z.T. nicht richtig dargestellt.
Und die Angabe z.B.:"Die Verteidigung muss dem Angriff angemessen sein: Ist der Angreifer selbst bewaffnet oder deutlich stärker, darf man auch ein "Werkzeug" zu Hilfe nehmen. Dazu gehören Schlüssel, ein Ast, die Handtasche oder der Regenschirm. Illegale Waffen sind auch in einer Notwehr-Situation verboten."
Ist grundfalsch: Selbstverständlich darfst du auch zu (sonst) illegalen Waffen greifen. Das schmälert den Notwehrstatus in keiner Weise. (Natürlich muss man sich unabhängig von dem Notwehrereignis dann anschließend für den Besitz der illegalen Waffe verantworten.)

Aus einem Urteil:"Der Angegriffene ist berechtigt, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; unter mehreren Abwehrmöglichkeiten ist er auf die für den Angreifer minder einschneidende nur dann verwiesen, wenn ihm Zeit zur Auswahl sowie zur Abschätzung der Gefährlichkeit zur Verfügung steht, und die für den Angreifer weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort endgültig auszuräumen."

Außerdem muss die Notwehraktion eine Reaktion auf eine gegenwärtige Gefahr sein: Vorsorglich angelegte Fallgruben gehen also nicht.
LG Atze
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Atze
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Re: Hunde, Schutz vor Einbrechern?

Beitrag von Atze »

Soledad hat geschrieben:
Also, wenn Du Dir (oder sonst jemand) Bärenbeißer o.ä. in den Garten stellst, um Haus, Hof und Familie zu schützen, ist das was anderes, als wenn der Schäfer die Herdenschutzhunde zum Schutz seiner Schafe auf die Weide schickt.

Denn dies wäre sicherlich vorbeugende Notwehr, ich denke, das sehe ich richtig, und die ist in Spanien strafbar, bzw. sogar empfindlich strafbar, wenn z.B. ein Einbrecher dadurch zu Schaden kommt (Artikel 20, Absatz 4 Código Penal).
Den Begriff "vorbeugende Notwehr" gibt es imho nicht, da Notwehr immer eine Reaktion aif eine gegenwärtige unmittelbare Bedrohung sein muss.
Im Allgemeinen werden Notwehrhandlungen, bei denen der Angreifer zu Schaden kommt, noch empfindlicher behandelt als in D. Eine Notwehrhandlung liegt genaugenommen erst dann vor, wenn Du WIRKLICH tätlich angegriffen wirst. Wenn der "schwarze Mann" vor Dir in Deinem Haus steht, wird es nicht als Notwehr gewertet, wenn Du ihm eins mit dem Nudelholz überbrätst. Notwehr ist es erst, wenn Du konkret körperlich angegriffen wirst...
Auch das ist nicht richtig: Wenn du einen maskierten Mann an deiner Schmuckschatulle erwischst, darfst du ihn z.B. als Frau mit dem Nudelholz zu Boden schicken und musst nicht warten, dass er dich bemerkt und angreift. - Da du dann in einer ungünstigeren Verteidigungsposition bist. Obwohl ich persönlich dazu raten würde weg zu laufen, ist dies aber nicht notwendig, denn:"Recht muss dem Unrecht nicht weichen".
Etwas anderes wäre es in unserem Fall, wenn z.B. Miesepeter einen Hänfling (der gerade mal so durch die Gitter passte) bei Tageslicht antrifft. Ist es jedoch dunkel und er kann nicht richtig sehen, wen er vor sich hat und ob dieser noch ein Messer hat (wie bei einem kürzlich erschossenen Einbrecher in D), dürfte er sogar mit tödlichen Folgen schießen.
Hier ist dazu auch einiges zu finden (in dt. Sprache): https://www.mpicc.de/files/pdf2/thema_ii.pdf
Danke dafür: Sehr viel ist dort von Notstand die Rede, was nicht unser Thema ist.
Im Übrigen zeigt dieser Link doch, wie die (letztendlich auf vergleichbarem römischen Recht basierenden Gesetze in D und E recht ähnlich sind:

Wenn ich einen mich oder meine Familie angreifenden Einbrecher zu Tode bringe, kann ich mich in der Regel auf Notwehr berufen.*
Ausnahmen: Krasse Unverhältnismäßigkeit und wenn der Angriff erkennbar nicht mehr andauert (Flucht).

*Wobei ich natürlich wünsche NIE in einer solchen Situation zu sein.
Und nein: Auch in Spanien habe ich die Flinte nicht neben meinem Bett (obwohl ich es hier dürfte).
LG Atze
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Soledad
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Re: Hunde, Schutz vor Einbrechern?

Beitrag von Soledad »

Hola Atze,

ich möchte nicht streiten und habe auch keinen weiteren Gesprächsbedarf zum Thema, aber möchte mal richtigstellen, dass dies falsch ist:
Atze hat geschrieben: Den Begriff "vorbeugende Notwehr" gibt es imho nicht, da Notwehr immer eine Reaktion aif eine gegenwärtige unmittelbare Bedrohung sein muss.
Vorbeugende Notwehr, auch Präventivnotwehr genannt, ist ein feststehender juristischer Begriff und bezeichnet die Abwehr in Erwartung eines drohenden Angriffs. Diese ist jedoch nicht gesetzlich abgesegnet im Gegensatz zur Notwehr (= Angriff -> Gegenwehr).
Atze hat geschrieben:Auch das ist nicht richtig: Wenn du einen maskierten Mann an deiner Schmuckschatulle erwischst, darfst du ihn z.B. als Frau mit dem Nudelholz zu Boden schicken und musst nicht warten, dass er dich bemerkt und angreift. - Da du dann in einer ungünstigeren Verteidigungsposition bist. Obwohl ich persönlich dazu raten würde weg zu laufen, ist dies aber nicht notwendig, denn:"Recht muss dem Unrecht nicht weichen".
Selbstverständlich ist das richtig! Oder glaubst Du, ich schreibe hier, um Unsinn abzusondern? :-? Nee, dazu wäre mir meine wenige Freizeit wirklich zu kostbar.

Selbstverständlich darfst du nicht (egal ob Frau, Mann, Trans oder Marsmensch!) jemanden niederknüppeln, ohne vorab angegriffen worden zu sein! In Präventivnotwehr jemanden anzugreifen und zu verletzten, ist eben nicht erlaubt, s.o., weder in D noch in E. In diesem Fall behandelt das Gesetz Dich als Angreifer, respektive als Täter. In USA oder Kanada mag das anders sein, aber darum geht es ja in diesem Thema nicht.
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Re: Hunde, Schutz vor Einbrechern?

Beitrag von Cozumel »

Hallo Soledad,

bist du nun Costa Blanceanerin? Haben sich Deine Wunschvorstellungen erfüllt?
Ist Dir nun sonnig genug? :)



Zum Thema: Wenn ich als älterer Mensch einen Einbrecher vor mir habe, der gerade meine Schränke durchwühlt und mir aber Gottseidank den Rücken zu wendet, darf ich nicht zuschlagen?

Muss ich warten, bis er sich mir zuwendet und viel grösser, jünger und stärker mich angreift?

Ich hab mal gelesen, man soll die Situation durch entfernen vom Tatort entschärfen.
Also soll man ihn in Ruhe alles ausräumen lassen, damit er danach in Ruhe wieder verschwinden kann, wenn die Polizei so schnell nicht aufkreuzt???

So etwas empört mich!
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Re: Hunde, Schutz vor Einbrechern?

Beitrag von sol »

Hola Cozumel

hast du denn keine Schusswaffe im Halfter ?????????
Gruss Wolfgang
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Soledad
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Re: Hunde, Schutz vor Einbrechern?

Beitrag von Soledad »

Hola Cozumel,

ja, ich bin indes glückliche Costa Blancaeanerin :lol: aber leider bis dato nur offiziell ;-) tatsächlich gondel' ich momentan beruflich durch's EU-Ausland...

Du hast das genau richtig auf den Punkt gebracht...
Cozumel hat geschrieben:Zum Thema: Wenn ich als älterer Mensch einen Einbrecher vor mir habe, der gerade meine Schränke durchwühlt und mir aber Gottseidank den Rücken zu wendet, darf ich nicht zuschlagen?
Ja, das ist richtig. Darfst Du nicht... :| (genau das wäre eben die besagte Präventivnotwehr/vorbeugende Notwehr)

In Spanien gab es ja kurioserweise schon so schräge Gerichtsverfahren (erinnert sich hier vielleicht der ein oder andere dran), wo die eigentlichen Täter (z.B. Einbrecher/Diebe) die Opfer (Hausbesitzer/Einbruchsopfer) verklagt haben, z.B. weil der Dieb vom Bestohlenen ein paar auf die Brezel bekommen hat, mal salopp gesagt,ohne dass eine Notwehr-Situation gegeben war, sondern nur eine vorbeugende Notwehr-Situation...

Da Körperverletzung anscheinend juristisch schwerer wiegt als Einbruch/Diebstahl sind schon vereinzelt eigentliche Opfer, die sich präventiv gewehrt, bzw. ihr Eigentum beschützt haben, härter verurteilt worden als die Täter (Einbrecher/Diebe)...
Cozumel hat geschrieben:Muss ich warten, bis er sich mir zuwendet und viel grösser, jünger und stärker mich angreift?
Ja, leider... :-(
Cozumel hat geschrieben:Ich hab mal gelesen, man soll die Situation durch entfernen vom Tatort entschärfen.
Also soll man ihn in Ruhe alles ausräumen lassen, damit er danach in Ruhe wieder verschwinden kann, wenn die Polizei so schnell nicht aufkreuzt???
Jepp, leider verlangt es das Gesetz so... vom Tatort entfernen und die Polizei rufen...
Cozumel hat geschrieben:So etwas empört mich!
Ja, mich irgendwo auch...
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Un saludo, Soledad
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Re: Hunde, Schutz vor Einbrechern?

Beitrag von Soledad »

Hola sol,
sol hat geschrieben:Hola Cozumel

hast du denn keine Schusswaffe im Halfter ?????????
ich weiß natürlich nicht, ob das jetzt irgendwie ein "Insider" (Witz) ist, den ich als außenstehender Leser nicht verstehe, aber in Bezug zum Thema sei gesagt, dass es juristisch keine Rolle spielt, ob "Du" den Einbrecher mit 'ner Machete, dem Nudelholz, einer Schußwaffe oder der bloßen Faust angreifst bei vorbeugender Notwehr... in diesem Fall bist vor Gericht (setzen wir ein Verfahren voraus) "Du" der Angreifer, also der Täter, der die "schlimmere" Straftat begangen hat als der Dieb, der "Dein" Tafelsilber mitnehmen wollte...

Wobei ich gerade an der Überschrift sehe, dass wir wieder OT sind... es geht ja um Hunde als Schutz vor Einbrechern

Aber um zum wirklich "eigentlichen" Thema zurückzukommen ;-) Hunde als Schutz vor Einbrechern ist natürlich eine sehr dehnbare These... ich denke, es kommt da zum einen auf die Einbrecher und auf die Hunde an, und welchen Schutz man von dem Hund nun genau erwartet!? Soll der Hund ein Menschenfresser sein, mal salopp gesagt? Soll er sich auf alles Fremde im nahen Umfeld bissig stürzen und es zerreißen...? (kann man nur mal hoffen, dass es nicht das Nachbarskind ist, das über ne Hecke klettert, weil ihm sein Ball in Nachbars Garten geflogen ist...) Oder soll der Hund einen Einbrecher "stellen", und wenn der sich nicht stellen läßt, ihn dann beißen und zerfleischen? Oder soll der Hund nur wachsam sein und Ungewohntes lauthals melden? Manche Hunde machen das instinktiv, andere nicht.

Also, ich persönlich halte Hunde nicht geeignet als Schutz vor Einbrechern. Ich möchte auch gar nicht, dass meine Hunde sich Einbrechern stellen, denn meine Hunde sind Familienmitglieder für mich, und ich möchte nicht, dass die zusammengetreten werden, eins mit ner Metallstange übergebraten bekommen oder an- oder erschossen oder vergiftet werden. Ich habe eine extrem wachsame Hündin, die Ungewohntes, das ich selbst oft nicht wahrnehme und das nicht zu den Alltagsgeräuschen gehört, sofort zuverlässig meldet... allerdings nicht durch lautes Bellen (ich habe GsD :lol: keine Beller!), sondern durch ein relativ leises, aber sehr eindringliches Knurren, mit dem sie mich, ihren "Alpha" informiert. Ich kann mir dann überlegen, wie ich unser Rudel schütze, weil es meine Aufgabe als Alpha ist... ob ich mich mit der potentiellen Gefahr anlege, das anderweitig kläre oder ob wir die Beine und Pfoten in die Hand nehmen und rennen...

Das reicht zumindest mir persönlich als "Schutz vor Einbrechern"... brutale Intensivtäter werden sich imho auch nicht von nem Schäferhund oder nem Rottweiler abhalten lassen, wenn die Beute sich lohnt, andere potentielle Täter werden vielleicht schon davon abgeschreckt, dass sie beim Ausspäen zwei Hunde auf dem Grundstück und im Haus sehen und sich lieber ein anderes Anwesen/Haus aussuchen...
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Re: Hunde, Schutz vor Einbrechern?

Beitrag von Florecilla »

Soledad, meinst du, ich käme damit durch, wenn ich bellend mit dem Nudelholz auf den Dieb losgehe?

Sorry, der musste jetzt sein, denn es ist wirklich erstaunlich bis empörend, wie Recht haben und Recht bekommen oftmals auseinander klaffen. Vorsichtsmaßnahmen kann man treffen, so viele man will, aber einen 100%igen Schutz wird es wohl nie geben. Deshalb kann man nur hoffen, dass man niemals mit einer solchen Situation konfrontiert wird bzw. bei einem Einbruch nicht zuhause ist. Wertsachen kann man ersetzen, aber die körperliche Unversehrtheit ist unser höchstes Gut.
Saludos,
Florecilla (Margit)


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