Warum nehmt Ihr nur für Euch das Recht heraus, das Tier im Garten zu begraben? Soll es nur denen vorbehalten sein, das Tier im eigenen Garten zu begraben, die auch einen besitzen? Da aber nicht alle Tier-Halter einen eigenen Garten haben und – vor allem – es auch nicht überall erlaubt ist, oder dies auch nicht wollen, sollte man es doch auch akzeptieren seinen toten Vierbeiner, entweder verbrennen zu lassen oder auf einem Tier-Friedhof einen Platz zu haben. Die Kosten zahlen ja die Besitzer selbst und schädigt nicht die Allgemeinheit. Denn seinen Vierbeiner im Wald, am Wegesrand oder auf öffentlichem Grund z.B. im Park zu bestatten ist verboten und man macht sich außerdem strafbar. Oder sollte der Kadaver in der Tierkörperbeseitigung landen?hundetraudl hat geschrieben:Ich stimme mit Emil überein. Unsere Hunde wurden alle im Garten vergraben (bei uns ist dies ab 1,50 Tiefe erlaubt).
Als wir keine Hunde mehr hatten, haben wir eine Patenschaft auf einem nahe liegenden Gnadenhof gemacht, die sich über monatliche Zuwendungen freuten und ab und zu haben wir uns den Hof angesehen. Das war für uns eine gute Lösung.
Jeder soll es machen wie er will, allerdings von dem Kult "einäschern und Grab" halte ich gar nichts.
Wieso benötigt man ein Grab, ein Bild tut es doch auch, oder
Jedem nach seiner Façon, wie auch bei den Menschen. Der eine möchte eine Feuerbestattung, der nächste eine Erdbestattung, Seebestattung oder die anonyme Bestattung.