Mein Tier bleibt, wenn ich gehe

Tiergeschichten; Hundefrisöre, Tierarzt, Nahrung und Pflege eurer Haustiere
Cozumel
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Re: Mein Tier bleibt, wenn ich gehe

Beitrag von Cozumel »

Man kann das ja testamentarisch regeln wer die Hunde nimmt.
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Montemar
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Re: Mein Tier bleibt, wenn ich gehe

Beitrag von Montemar »

Cozumel hat geschrieben:Man kann das ja testamentarisch regeln wer die Hunde nimmt.
Ist richtig aber nicht soooo einfach, daß auch wirklich im Sinne des Erblassers gehandelt wird! Ein Testament zugunsten eines Tieres bietet viele juristische Fallstricke. Juristische Beratung durch einen Erbrechtsexperten ist daher auf alle Fälle sinnvoll, wenn der Lebensabend des Lieblings abgesichert sein soll.Tiere sind leider nicht erb- oder rechtsfähig. Tiere werden gem. § 90 BGB als Sachen gesehen und haben somit keinen Rechtsanspruch auf Erbe in Deutschland. Man kann sie deshalb im Testament weder als Erbe noch als Vermächtnisnehmer einsetzen.

Aber es gibt erbrechtliche Auflagen oder Bedingungen. Ein Tier kann nicht Erbe werden. Man kann den Erben aber dazu verpflichten, sich um den Liebling zu kümmern. Sogar einzelne Vorgaben muß der Erbe dann beachten (Art des Futters, Häufigkeit der Fütterung, Unterbringung usw). Das erreicht man durch eine Auflage an den Erben im Testament! Noch strenger wird die Bindung des Erben, wenn man den Bestand der Erbenstellung davon abhängig macht, daß das Tier sehr gut versorgt wird. Kommt der Erbe dann der Pflege nicht nach, verliert er die Erbschaft und muß sie auch wieder herausgeben. Der Druck auf den Erben ist damit groß, >:) die vom Tierhalter gewünschte Betreuung auch tatsächlich zu erfüllen.

Überwachung der Tierbetreuung ! Wo kein(e) Kläger, da kein Richter. Ob die gewünschte Tierpflege auch tatsächlich durchgeführt wird, kann und sollte von einem Testamentsvollstrecker überwacht werden. Dieser hat die Aufgabe, sicherzustellen, daß die gewünschte Tierpflege auch erfolgt. Im Testament muß dann aber eine Testamentsvollstreckung ausdrücklich angeordnet werden.
http://www.erbmanufaktur.de/erbrecht-ko ... ere-erben/
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Re: Mein Tier bleibt, wenn ich gehe

Beitrag von Cozumel »

Montemar hat geschrieben:Man kann den Erben aber dazu verpflichten, sich um den Liebling zu kümmern.
Das ist doch genau das was ich sagte. Wer noch ein paar euros zu vererben hat, kann es an die Verpflichtung koppeln sich um die zurückgebliebenen Hunde zu kümmern.
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Montemar
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Re: Mein Tier bleibt, wenn ich gehe

Beitrag von Montemar »

Cozumel hat geschrieben:
Montemar hat geschrieben:Man kann den Erben aber dazu verpflichten, sich um den Liebling zu kümmern.
Das ist doch genau das was ich sagte. Wer noch ein paar euros zu vererben hat, kann es an die Verpflichtung koppeln sich um die zurückgebliebenen Hunde zu kümmern.
Ich wolle Dich auch nicht berichtigen, sondern nur erläutern, daß es nicht mit „einem Satz“ im letzten Willen abgetan ist, egal ob viel oder wenig da ist. Und um beim letzteren Fall zu bleiben „wenn nicht viel da ist“ einfach der Glaube und die Hoffnung bestehen sollte, um sich auf seine Familie und Freunde verlassen zu können, auch im Falle wenn viel da sein sollte, sich alles juristische ersparen kann. :-?

Und auf das ursprüngliche Thema zurückzukommen, auch keine Veranlassung – zumindest meiner Meinung nach - für das „neue“ Geschäftsfeld der Versicherungen besteht und notwendig ist für hinterbliebene Tiere, für tausende von Euros ! Diese kann man anderweitig einsetzen und darüber sollte sich jeder Gedanken machen, dem dieses Thema wichtig erscheinen und am Herzen liegen sollte…

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Und ursprünglich ging es mir um den Aufruf, daß die beiden Vierbeiner ihr Frauchen wieder finden - und daß er nicht untergeht nochmals

Marion Vogt, Präsidentin von APAD Denia, am 27.12.2013 um 09:29 Uhr

Das Tierheim APAD in Denia sucht Gerlinde Möser
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Re: Mein Tier bleibt, wenn ich gehe

Beitrag von camahewe »

Heute habe ich in einer Zeitschrift gelesen, und mich auch im Internet vergewissert, dass gegen Michael Aufhauser und drei seiner Angestellten von der Koruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt wird. Diese wird erst bei einem Betrag ab 5 Millionen Euro tätig. Es wird ihnen vorgeworfen, sie hätten Testamente von bereits dementen Personen unterschreiben lassen.
Michael Aufhauser war ein mittelmässiger Schauspieler, dann Reisemanager. Er heiratete eine millionenschwere Witwe, die einige Zeit später starb. Dieses Erbe war der Grundstein für Gut Aiderbichl.
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