Der letzte Wille

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baufred
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von baufred »

... noch als wichtige Ergänzung:

die "Verzichtsklausel" ist im Testament als angehängter Vertragsbestandteil mit Unterschrift der erbberechtigten Kinder (= rechtswirksame Einverständniserklärung :!: ) explizit mit einzuschliessen. Ist dann mit Notarbeteiligung bei Erstellung auch nicht mehr anfechtbar ... so zumindest mein aktueller Kenntnisstand ...
Saludos -- baufred --
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nurgis
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von nurgis »

baufred hat geschrieben: Fr 20. Dez 2019, 10:46
Cozumel hat geschrieben: Fr 20. Dez 2019, 10:36 .... Trotzdem können Kinder ihren Pfichtteil verlangen und dann muss man vielleicht doch verkaufen.
.... es sei denn, man vereinbart gemeinsam mit den Kindern für den Sterbefall des ersten Elternteils zur Vermeidung finanzieller Engpässe des verbliebenen Elternteils eine Verzichtsklausel für den Pflichtteil und "verschiebt" den Anspruch in die Zukunft nach Ableben des verbliebenen Elternteils .... als reguläres Erbe ...
... aber natürlich steckt darin schon ein erhebliches Streitpotenzial zwischen Eltern und Kinder bei der Planung der Vertragsausgestaltung ... :-s
Das stand auch in unserem (Berliner-) Testament. Dazu noch die Klausel, wenn unser Sohn den Pflichtteil verlangt, bekommt er nach meinem Ableben auch nur den Pflichtteil. Das Testament setzte ein RA auf.
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
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Tina31
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von Tina31 »

baufred hat geschrieben: Fr 20. Dez 2019, 14:16 ... noch als wichtige Ergänzung:

die "Verzichtsklausel" ist im Testament als angehängter Vertragsbestandteil mit Unterschrift der erbberechtigten Kinder (= rechtswirksame Einverständniserklärung :!: ) explizit mit einzuschliessen. Ist dann mit Notarbeteiligung bei Erstellung auch nicht mehr anfechtbar ... so zumindest mein aktueller Kenntnisstand ...
Danke dir! Dann muss das wahrscheinlich doch mit einem Notar gemacht werden?
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Tina31
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von Tina31 »

nurgis hat geschrieben: Fr 20. Dez 2019, 14:20
baufred hat geschrieben: Fr 20. Dez 2019, 10:46
Cozumel hat geschrieben: Fr 20. Dez 2019, 10:36 .... Trotzdem können Kinder ihren Pfichtteil verlangen und dann muss man vielleicht doch verkaufen.
.... es sei denn, man vereinbart gemeinsam mit den Kindern für den Sterbefall des ersten Elternteils zur Vermeidung finanzieller Engpässe des verbliebenen Elternteils eine Verzichtsklausel für den Pflichtteil und "verschiebt" den Anspruch in die Zukunft nach Ableben des verbliebenen Elternteils .... als reguläres Erbe ...
... aber natürlich steckt darin schon ein erhebliches Streitpotenzial zwischen Eltern und Kinder bei der Planung der Vertragsausgestaltung ... :-s
Das stand auch in unserem (Berliner-) Testament. Dazu noch die Klausel, wenn unser Sohn den Pflichtteil verlangt, bekommt er nach meinem Ableben auch nur den Pflichtteil. Das Testament setzte ein RA auf.
Ja, so kenne ich das auch vom Testament meiner Eltern. Bei uns haben wir noch die Besonderheit, dass jeder ein Kind aus erster Ehe hat. Da werden wir wohl noch mehr abklären müssen :-|
Liebe Grüße Tina

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