Spanisches und deutsches Namensrecht (ein Vergleich)

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Florecilla
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Re: Spanisches und deutsches Namensrecht (ein Vergleich)

Beitrag von Florecilla »

Oliva B. hat geschrieben:Aber kennt ihr noch den Unterschied in Deutschland zwischen dem Rufnamen und den anderen Vornamen, die in der Geburtsurkunde standen? Der Rufname war in der Geburtsurkunde und in den Ausweispapieren unterstrichen. Diese Vorschrift gibt es lt. Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden seit 1968 nicht mehr. Seitdem sind alle Vornamen gleichberechtigt, man kann sich also genauso gut eines anderen Vornamens bedienen, sofern man mehr als einen besitzt. Heute ist es so, dass der in den amtlichen Dokumenten zuerst genannte Vorname gleichzeitig der Rufname ist.
Das Namensrecht und auch die Kreativität der Eltern hat sich in den letzten Jahrzehnten doch sehr verändert. Nicht nur Promis neigen zu exotischen Namen für ihre Kinder. Auch Otto Normalverbraucher zeigt sich sehr einfallsreich. Von den deutschen Standesämtern wurden z. B. Leonardo da Vinci Franz, Pepsi-Carola, Pumuckl, Rapunzel, Rasputin, Winnetou, Napoleon genehmigt. Und wenn das Standesamt einen Namen nicht genehmigen will, kann man immer noch ein Gutachten über umstrittene Vornamen von der Gesellschaft für deutsche Sprache anfertigen lassen. Die Mitarbeiter dort geben gegen eine Gebühr von 15 Euro eine sachlich begründete Empfehlung ab.

Bei meiner Namensgebung machte zwar das Standesamt keine Schwierigkeiten, aber der Dorfpfarrer wollte mich Mitte der 1960er Jahre nicht taufen, weil es vom gewünschten Vornamen keine Heilige gibt. Ein solcher Name wäre nur als zweiter zusätzlicher Name statthaft. Aber das wollten meine Eltern nicht. Das Kind sollte nur einen Vornamen tragen und zwar genau den gewünschten. Als meine Eltern dann andeuteten, sich nach einem etwas weniger konservativen Pfarrer umsehen zu wollen, lenkte der Dorfpfarrer schnell ein und ich bekam den gewünschten Namen.
Saludos,
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TorreHoradada
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Re: Spanisches und deutsches Namensrecht (ein Vergleich)

Beitrag von TorreHoradada »

Oliva B. hat geschrieben: Heute ist es so, dass der in den amtlichen Dokumenten zuerst genannte Vorname gleichzeitig der Rufname ist.
Und wahrscheinlich ist es so, dass, wenn jemand das nicht möchte, es keine Möglichkeit gibt das zu ändern x(
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Re: Spanisches und deutsches Namensrecht (ein Vergleich)

Beitrag von hada »

Sehr interessanter Artikel, zum Glück wurde er wieder nach vorne geholt!
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Cozumel
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Re: Spanisches und deutsches Namensrecht (ein Vergleich)

Beitrag von Cozumel »

florecilla hat geschrieben: Bei meiner Namensgebung machte zwar das Standesamt keine Schwierigkeiten, aber der Dorfpfarrer wollte mich Mitte der 1960er Jahre nicht taufen, weil es vom gewünschten Vornamen keine Heilige gibt. Ein solcher Name wäre nur als zweiter zusätzlicher Name statthaft. Aber das wollten meine Eltern nicht. Das Kind sollte nur einen Vornamen tragen und zwar genau den gewünschten. Als meine Eltern dann andeuteten, sich nach einem etwas weniger konservativen Pfarrer umsehen zu wollen, lenkte der Dorfpfarrer schnell ein und ich bekam den gewünschten Namen.
Die Heilige Margareta hat er nicht gelten lassen?

Oder gings um die genaue Schreibweise?
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Florecilla
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Re: Spanisches und deutsches Namensrecht (ein Vergleich)

Beitrag von Florecilla »

Die Heilige Margareta hätte er schon gelten lassen, aber meine Eltern wollten ja unbedingt eine Margit - und die ist (noch) nicht heilig :-P
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Oliva B.
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Re: Spanisches und deutsches Namensrecht (ein Vergleich)

Beitrag von Oliva B. »

Teil II dieses Threads wollte ich eigentlich schon vor Jahren einstellen, doch als ich ihn fast fertig hatte, gingen mir alle gespeicherte Daten "verloren" - und gleichzeitig meine Lust, noch einmal ganz von vorne zu beginnen, denn die Recherchen waren ziemlich aufwendig. :?

Deshalb folgt der zweite Teil, der die spanischen Familiennamen zum Thema hat, mit jahrelanger Verspätung, dafür aber gleich mit einem Update, denn "Spanien revolutioniert den Familiennamen".
II. el apellido ( Nachname / Familienname)
Ab Juli 2017 ändert sich das Verwaltungsrecht für spanische Familiennamen, Artikel der Süddeutschen vom 6.7.2017.

Schade, denn die bisherige Namensgebung war eindeutig:
  • Der spanische Nachname, el apellido, setzt sich aus zwei Anteilen zusammen, die ohne Bindestrich, aber gelegentlich mit der Konjunktion y („und“) zusammengefügt werden. Insbesondere im Adel wird zwischen den ersten und den zweiten Teil des Nachnamens ein y gestellt, so ist etwa „Jaime de Marichalar y Sáenz de Tejada“ der Sohn von Herrn de Marichalar y Bruguera und Frau Sáenz de Tejada y Fernández de Bobadilla.

    Man spricht die Frau mit „Señora plus erstem Nachnamen“[1] an, den Mann ebenso, also „Señor plus erstem Nachnamen“ (Grußformeln in der spanischen Sprache).

    Im katalanischen Sprachgebiet wird grundsätzlich das katalanische i („und“) zwischen den Nachnamensteilen geführt, siehe etwa bei Jordi Pujol i Soley. Anders als bei deutschen Doppelnamen verwendet man im Spanischen aber keinen Bindestrich.

    Im Alltag wird zumeist nur der erste Name, der des Vaters, verwendet. In formellen Angelegenheiten und im Schriftverkehr werden stets beide Namensteile benutzt. Ausnahmen bilden Personen, deren erster Familienname sehr häufig ist. Zum Zwecke der besseren Identifizierung werden diese meist mit ihrem zweiten Namensteil bezeichnet, etwa der ehemalige spanische Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero: Da Rodríguez in Spanien ein Allerweltsname ist, verwendet er selbst ebenso wie die Medien im Alltag Zapatero.

    Traditionell erhält man den ersten Nachnamen aus der väterlichen Linie des Vaters und den ersten, aus deren väterlichen Linie stammende Nachnamen der Mutter. Die Namensgebung findet in der Regel in dieser Reihenfolge statt. Dies ist allerdings seit 1999 in Spanien nicht mehr zwingend. Die Eltern können auch bestimmen, dass der erste Teil des Nachnamens der Mutter vorangestellt wird, wobei dies jedoch bei allen Kindern in einer Familie identisch gehandhabt werden muss. Nach erlangter Volljährigkeit, mit dem 18. Lebensjahr, kann eine Änderung der Reihenfolge beantragt werden.

    Unabhängig von Veränderungen im Familienstand wird dieser Doppelname beibehalten. Eheleute behalten nach der Heirat also ihre Geburtsnamen. Hieraus folgt, dass es keinen gemeinsamen Familiennamen für Ehepaare und deren Kinder gibt.

    Die Kinder von Herrn „Méndez Aznar“ und Frau „Sánchez Hernández“ erhalten also den persönlichen Nachnamen „Méndez Sánchez“. Die Nachnamen werden somit in der Regel patrilinear weitergegeben, ein Namensteil der Mutter geht zwar noch auf ihre Kinder, aber nicht mehr auf ihre Enkel über.

    Schon zu römischen Zeiten gab es die Dreinamigkeit. Ab etwa 200 v. Chr. trat das Cognomen als drittes Element hinzu, da die Kombination von praenomen und nomen gentile keine Eindeutigkeit mehr gewährleistete. Immer mehr Römer trugen somit drei Namen. Die „typische“ Namensform war dann etwa 300 Jahre lang die der tria nomina („drei Namen“), zum Beispiel: Marcus (praenomen) Tullius (nomen gentile) Cicero (cognomen). Ursprünglich waren Cognomina wohl den einzelnen Träger charakterisierende Bei- oder Spottnamen (z. B. Cicero, abgeleitet von cicer „Kichererbse“; Crassus von crassus „fett“), wurden später aber teilweise innerhalb einer Familie (gens) erblich, wobei meist nur der älteste Sohn das Cognomen des Vaters übernahm. Ein jüngerer Sohn musste sein Cognomen dann vom Namen der Mutter oder anderswie ableiten.

    Auszug aus dem Wikipedia-Artikel Spanischer Familienname, Datum des Abrufs: 7. Juni 2017, 19:00 UTC
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Re: Spanisches und deutsches Namensrecht (ein Vergleich)

Beitrag von georg.vt »

Ich hab da auch was dazu zu sagen. Ich habe zwei Vornamen "Georg Rudolf" die auch in all meinen Dokumenten stehen. Mein Nachname ist "Viehstaedt".
Auf allen Dokumentente (NIE, SIP,Kreditkarten) stehen die zwei Vornamen und der Nachname ich werde hier grundsätzlich mit meinem zweiten Vornamen gerufen. Am Anfang war das ein wenig Ungewöhnlich, mittlerweile habe ich mich dran gewohnt das mich alle nur Senior Rudolf gerufen werde. Ich frag mich aber immer wieder warum? Machen die das nur weil sie meinen richtigen Nachnamen nicht aussprechen können, oder ist das in Spanien nicht üblich das man einen zweiter Vorname hat.
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Oliva B.
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Re: Spanisches und deutsches Namensrecht (ein Vergleich)

Beitrag von Oliva B. »

In der Regel haben die Spanier
  • einen Vornamen + zwei Familiennamen (bisher stand an erster Stelle der Nachname des Vaters, dann der Nachname der Mutter).
Man redet in Spanien sein Gegenüber üblicherweise mit dem ersten Nachnamen an, wenn man ihn siezt (wobei die Spanier doch wesentlich lockerer sind und sich schneller mit Vornamen anreden als wir in Deutschland, Österreich oder der Schweiz).

Wenn du also Georg Rudolf Viehstaedt heißt, so nimmt man mit Blick auf deine Papiere an, dass dein erster Familienname Rudolf ist. "Señor Rudolf" ist also für Spanier die normale Anrede, wenn sie dich siezen wollen.
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